02 Mai 2010

1. Mai - und wieder gab es auch Polizeigewalt

Gewalt von Links, von Rechts, von wo auch immer muss begegnet werden, das ist völlig in Ordnung.

Aber nicht so!

Quelle: Pantoffelpunk

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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11 Kommentare:

Ben hat gesagt…

Wie denn dann?

Jedes Jahr nett plauschen mit diesen grottigen Typen?

Diesen Leuten gehört Angst vor der Polizei eingebläut - dann werden auch die öffentlichen Straßen wieder sicherer und Geschäfte bleiben heil

Werner Siebers hat gesagt…

@Ben:
Und dann jemanden aus vollem Lauf gegen den Kopf treten ist dann vertrauenbildende Maßnahme?

pantoffelpunk hat gesagt…

@Ben: Was meinen Sie denn mit "Diesen Leuten"? Leute, die ihr Recht auf Demonstration wahrnehmen? Oder haben Sie irgendwo gesehen, dass der am Boden liegende Demonstrant Gewalt angewendet hat?

Werner Siebers hat gesagt…

@pantoffelpunk

Ben meint sicher, dass dieser blöde Kopp einfach im Wege war und den Polizisten bei seiner Arbeit behindert hat, diesen Leuten gehörig Angst einzubleuen.

pantoffelpunk hat gesagt…

@Werner: Das ist natürlich ein Argument. Ich gebe mich gechlagen.

Tourix hat gesagt…

Komisch, wenn Steine und Flaschen gegen Menschen geworfen werden ist das in Ordnung ja ?

Aber bei so einem kleinen "Wischer" ist das schon der reinste Staatsterror.

Kleiner Tipp:
Wer kein Risiko eingehen möchte, so etwas zu erleben, der sollte sich gefälligst in rein friedlichen Demos aufhalten und nicht dort, wo Chaoten den Tod von Menschen in Kauf nehmen.

pantoffelpunk hat gesagt…

@Tourix: Argumentationsketten auf Kindrgartenniveau ("Aber wenn andere das und das machen ...") führen in dieser Diskussion nicht weiter.

Für Sie auch ein Tipp: Überlegen Sie sich doch einfach mal, was das Wörtchen Rechtsstaatlichkeit bedeutet und versuchen Sie dann diesen Begriff mit der Tätigkeit der Polizei in einen Zusammenhang zu bringen.

Ferner setzen Sie sich bitte mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit, dem Demonstrationsrecht und der Unschuldsvermutung auseinander.

Darüber schreiben wir dann nächste Woche einen test. Sollten Sie besser als 4+ sein, können wir uns überlegen, gesellschaftspolitisch in die Tiefe zu gehen und den GMK-Stoff einer Quarta angehen.

Aber bis dain machen Sie bitte Ihre Hausaufgaben und passen Sie auf, dass Sie nicht mit Pflastersteinen beworfen werden.

Tourix hat gesagt…

>Rechtsstaatlichkeit
Das bedeutet vor allem nicht mit Flaschen und Steinen auf andere Leute zu werfen.
Die Folgen können verheerend sein
http://www.sueddeutsche.de/panorama/235/489620/text/
Unter anderem kann es zu Schädelbruch, Traumas, Verlust des Augenlichts und dergleichen kommen.

>Tätigkeit der Polizei
Die Tätigkeit der Polizei steht zwischen Recht und Gesetz und dem Recht des Stärkeren.
Und die Stärkeren würden nicht die Punks sein.

>Recht auf körperliche Unversehrtheit, Demonstrationsrecht, Unschuldsvermutung
Bevor die Polizei in das Blickfeld kamen, sind mehrere Vermummte vorbeigerannt.
Sagt Ihnen das Wörtchen „Vermummungsverbot“ etwas ?
Was ist da vorher passiert ? Warum rannten ein paar Typen vor der Polizei fort und warum waren diese Typen verbotenerweise vermummt ?

Aber mal im einzelnen:

Demonstrationsrecht – gibt es nicht !
Was sie meinen ist das Grundgesetz Artikel 8 und darin kommt das Wörtchen „friedlich“ drin vor.

Unschuldsvermutung - nach dem was ich 3 Sätze zuvor geschrieben hatte, konnte der Polizist eben nicht davon ausgehen.
Er rannte hinter seinen Kollegen hinter schwarz gekleidete hinterher, als plötzlich vor ihm ein schwarz gekleideter am Boden auftauchte. Da er in seiner Sicht durch den vor ihm rennenden Polizist und auch durch seinen Helm eingeschränkt war, kann es durchaus sein, dass er den am Boden liegenden für einen Randalierer hielt. Man kann im Video erkennen, dass er seinen Fehler erkannte und weiterlief.

Körperliche Unversehrtheit—gilt nur, wenn kein anderes Gesetz dagegen spricht. Und eben davon ging der Polizist aus.

pantoffelpunk hat gesagt…

Naja, das LKA Berlin hat wahrscheinlich deshalb die Ermittlungen übernommen, weil es im deutschen Recht verankert ist, dass ein Polizist einem Demonsranten ins gescht treten darf.

Ansonsten wünsche ich Ihnen, ach, vergessen Sie´s, ich wünsche Ihnen noch ein schönes Leben.

Tourix hat gesagt…

Natürlich muss ermittelt werden, wenn so etwas passiert. Ebenso klar ist, dass das ein Staatsanwalt / Gericht genauer abklärt.


Merkwürdig ist es, dass man bei einem Fussballspiel Verständiss für einen Spieler hat, der im Eifer des Spiels Mist baut, aber einem Polizist dergleichen nicht zugestanden wird.

Insgesamt finde ich ihre Argumentation etwas arm.
Geradezu erbärmlich ist es aber, wenn man sich über das Gesetz stellt, dann aber gleich losflennt, wenns mal wehtut.
Geh doch zu deiner Mami ...

pantoffelpunk hat gesagt…

Wer stellt sich denn wann und wo über das Gesetz?

 

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