28 Mai 2010

Die Zukunft des deutschen Strafverfahrens

Aus gutem Grund empfehle ich nach dem Hinweis eines geschätzten Juristenkollegen das sehr lesenswerte (und extrem ernüchternde) letzte Kapitel aus der jüngsten Auflage des

Roxin/Schünemann - Strafverfahrensrecht

zum Thema 'Die Zukunft des deutschen Strafverfahrens'. Der Autor stellt den Fortbestand des deutschen Rechtsstaats vor dem Hintergrund der massiven Änderungen des Strafprozessrechts ernsthaft in Frage - und macht grundlegende konstruktive Änderungsvorschläge, um dieses schicksal abzuwenden.

Ich teile einige seiner Bedenken und meine, dass seine Vorschläge einer ausführlichen Diskussion bedürfen.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

die zukunft zeichnet sich doch klar am horizont ab:
die ermittlungsbehörden (polizei und staatsanwaltshaft werden aus kostengründen zusammengelegt und jeder PK erhält staatsanwaltliche kompetenz) formulieren einen verdacht. es folgen verhaftung (aufhebung der beschränkung der u-haft), durchsuchung (richtervorbehalt gibts nicht mehr) und beschlagnahme (keine rückgabepflicht, bei besonderem interesse darf sich jeder mitarbeiter der ermittlungsbehörden an den aservaten bedienen).
bei minderschweren taten (nach ermessen der ermittlungsbehörde) oder "klaren fällen" erfolgt eine festlegung eines urteils das ein richter unterschreiben MUSS.
kommt es zum prozess, so hat der angeklagte das recht am tage des prozesses einen verteidiger zu benennen. dieser muss binnen 10 minuten anwesend sein. ist dieses nicht möglih so ernennt der richter einen pflichtverteidiger. im sinne der beschleunigung der verfahren halten die ermittlungsbehörden entsprechende anwälte vor. diese sitzen normal als beisitzer neben dem vertreter der anklage und wechseln bei bedarf schnell den platz.
sollte es wieder erwarten gelingen einen wahlverteidiger fristgerecht beizuschaffen erhält dieser für fünf minuten akteneinsicht (auswahl der akte nach ermessen der ermittlungsbehörde). nach erfolgreicher verhandlung (max 30min) unterschreibt der richter das von den ermittlungsbehörden vorgefertigte urteil. in revision darf ausschliesslich der vertreter der anklage oder eine ihm vorgesetzte behörde beantragen.
schöne neue welt.
warum das ganze?
1. wer unschuldig ist hat nichts zu verbergen.
2. polizei und staatsanwaltschaft sind schon heute die neutralste behörde der welt.
3. überlange prozesse sind zu vermeiden.
4. auch das rechtssystem muss sich seine beitrag zur kosnolidierung des staatshaushaltes leisten.
5.die gerichte werden entlastet.
6. alle pessimisten ("es wird ja jeden tag schlimmer hier") halten endlich die klappe!

 

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