05 Mai 2010

Der Insolvenzverschlepper

In einem Wirtschaftsstrafverfahren vor der Wirtschaftsstrafkammer eines Landgerichts u.a. wegen des Vorwurfes der Insolvenzverschleppung wird einer der Angeklagten von einem Kollegen vertreten, der selbst u.a. schwerpunktmäßig als Insolvenzverwalter tätig ist.

In einem informatorischen Gespräch über den geplanten Fortgang des Verfahrens mit der Kammer sprach der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft den Kollegen an und wollte etwas dazu sagen, dass der Kollege durch seine Tätigkeit als Insolvenzverwalter über bestimmte betriebswirtschaftliche Vorgänge besondere Kenntnisse haben müsste.

Der Staatsanwalt hatte dann die herzlichen Lacher auf seiner Seite, als er sich versprach und den Kollegen ansprache mit:

"Sie als Insolvenzverschlepper ..."

Er vermutete selbst sofort, dass ihm dieser Versprecher "ewig nachhängen" wird. Das glaube ich auch!



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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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