Heftiger Vorwurf gegen die Mandanten. Sie sollen zwei junge Frauen mit KO-Tropfen betäubt und dann missbraucht haben.
Die Mandanten berichten uns, dass das völliger Quatsch ist, dass vielmehr die Mädchen höchst freiwillig sehr aktiv Dinge getan haben, die man sonst nur in Hardcore-Pornos zu sehen bekommt. Und das sei auch mit deren Einverständnis gefilmt worden, diese Filme habe die Polizei auch beschlagnahmt.
Mit der Akteneinsicht sahen wir dann die Geschichte der Mandanten höchst eindrucksvoll bestätigt. Das, was die beiden Damen insbesondere miteinander veranstaltet haben, wäre keinem Menschen möglich, der mehr oder weniger betäubt ist; und ob gespielt oder nicht, richtig Spaß gemacht hat hat es ihnen offenbar auch noch.
Eine abwechselungsreiche Akte!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
5 Kommentare:
GHB und GBL sorgen nicht für lethargische und still daliegende Opfer, sondern für willige Opfer. Nur weil die beiden Opfer sich also bewegt und aktiv mitgemacht haben, heißt das wohl noch lange nicht, dass sie keine Drogen von Ihren Mandanten bekommen haben.
Stimmt, aber wir haben genug Erkenntnisse über die Wirkungen und haben aus der Akte genügend stichhaltige Tatsachen (z.B. angebliche völlige Erinnerungslosigkeit), dass hier jedenfalls willenlos machende Drogen ganz sicher keine Rolle gespielt haben.
Jedenfalls habt Ihr Strafverteidiger die deutlich interssanten Akten. ;-))
Auch "völlige Erinnerungslosigkeit" ist bei GHB nicht ungewöhnlich, zumindest teilweise (anterograde) Amnesie sogar üblich.
diese Filme habe die Polizei auch beschlagnahmt.
Beweissicherung geht über alles!
#k.
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