21 Mai 2010

Die Schweizer sind noch schlimmer

Von wegen Wolkenkuckuchsheim in der Schweiz, alles ist gut, alles ist liberal. Was die "Big-Brother-Mentalität" angeht, kann sich Herr Schäuble oder sein Nachfolger dort einiges Gruseliges abschauen.
Aufbewahrungsfrist für Überwachungsdaten soll auf 12 Monate verlängert werden. Auch Hosting-Provider sollen Daten - ohne Entschädigung - aufzeichnen.


Den Schweizer Strafverfolgungsbehörden soll es in Zukunft erlaubt sein, bei ihren Ermittlungen auch auf einen "Staatstrojaner" zurückzugreifen. Dies geht aus dem Gesetzesentwurf des überarbeiteten "Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehr" (BÜPF) hervor, den der Bundesrat am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickt hat.


In Art. 270bis soll dazu eine "ausdrückliche gesetzliche Grundlage" verankert werden, um "auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Methode mit Hilfe von speziellen Überwachungsinstrumenten anzuwenden". Im Bericht zur Vernehmlassung wird dazu als Beispiel die Überwachung der Internettelefonie genannt, wo die zwischen den Teilnehmern ausgetauschten Daten verschlüsselt sind und beim Abhören damit unbrauchbar sind. Die "spezielle Überwachungsmethode" soll deshalb gemäss dem Bericht darin bestehen, "dass ein spezielles Informatikprogramm in das überwachte Datenverarbeitungssystem eingeführt wird, um die ausgetauschten Daten zu entschlüsseln und damit Zugang zu den Informationen zu erhalten".
Quelle: inside-it.ch



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de