15 Mai 2010

Zurücklehnen und genießen

Endlich mal wieder ein aufkeimender Blogger-Streit, den man sich wohl wie im Kinosessel ansehen kann. Kaum ein Law-Blogger, der es sich hat nehmen lassen, zu dem W-Lan-Urteil des BGH zu posten.

Aber da gibt es zwei, die wegen des obiter dictum des BGH zu den Abmahnkosten zumindest ein wenig die Messer wetzen.

Schon mal die Kartoffelchips holen und zuschauen, was aus der Auseinandersetzung zwischen Ferner junior und LBR noch werden kann.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Köstlich!

 

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