13 Mai 2010

Geheime Garagendurchsuchung


Was haben wir nicht für Täuscher und Trickser in führenden Positionen, bei denen man leider nicht einmal sicher sein kann, ob sie den Schwachsinn glauben, den sie öffentlich verbreiten.

Ohne dass mit dieser These zwingend ein direkter Zusammenhang aufgebaut werden muss, hat jetzt der Präsident des Bundeskriminalamtes, Herr Jörg Ziercke, worauf schon der Kollege und IT-Spezialist Stadler hier hingewiesen hat, Dramatisches geschildert:
"Das Internet darf kein strafverfolgungsfreier Raum sein", sagte Ziercke. Er verglich IP-Adressen mit Autokennzeichen im Straßenverkehr. Ein Kennzeichen zu haben, stelle schließlich auch nicht alle Autofahrer unter Generalverdacht.
Natürlich, Herr Ziercke. Aber dass alle Bürger, die ihr Fahrzeug mit einem Kennzeichen versehen haben, damit automatisch damit einverstanden sind, dass nunmehr zu jeder Zeit ohne konkreten Tatverdacht und ohne ihr Wissen nachts oder wann auch immer ihre Garagen und Autos durchsucht werden dürfen, könnte man möglicherweise für eher unwahrscheinlich erachten. 

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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7 Kommentare:

ben hat gesagt…

Z. ist kein Einzelfall.
Manche Menschein stecken so voll Populismus, dass er ihnen aus gewissen Körperöffnungen quillt.

The evil is always and everywhere.

Hans-Gerd Kraemer hat gesagt…

Wie Ihr Beispiel zeigt, hat die hysterische Kampagne gegen die Vorratsdatenspeicherung (für die Herr Ziercke in dem zitierten Zusammenhang plädiert hat) dazu geführt, dass sogar gestandene Juristen offenbar ernstlich der Ansicht sind, bei der Vorratsdateispeicherung gehe es darum, dass "ohne konkreten Tatverdacht und ohne ihr Wissen nachts oder wann auch immer ihre Computer durchsucht werden dürfen" (und also die Vorratsdatenspeicherung mit der "Online-Durchsuchung" verwechseln). Wie wäre es mit einem Besuch bei Wikipedia?

Werner Siebers hat gesagt…

@Hans-Gerd Kraemer
Ihre theoretischen Ansätze sind fein und ehrenhaft, aber in der Praxis ...

Es gibt doch kaum noch ein Kleinstverfahren, in dem nicht plötzlich irgendwelche Geo-Daten von Mobiltelefonen hervorgezaubert werden, obwohl sich dann herausstellt, dass die völlig irrelevant waren!

Von wegen schwere Straftaten.

Werner Siebers hat gesagt…

QHans-Gerd Kraemer 2.

Haben Sie eigentlich bemerkt, dass ich mich lediglich auf die völlig abstruse Argumentation von Herrn Ziercke eingelassen habe?

Anonym hat gesagt…

@Hans-Gerd Kraemer:

Sie gehören wohl auch zu der "ich habe ja nichts zu verbergen" Fraktion?
Ich habe sehr wohl etwas zu verbergen: Meine Privatsphäre.
Wann ich von wo mit wem telefoniert habe usw. geht wirklich niemanden etwas an.
Und schon gar nicht auf Vorrat.

RA JM hat gesagt…

Und diesen Artikel kennt der ach so kompetente Herr Ziercke sicherlich auch nicht. Er sagt bekanntlich immer nur das, was ihm seine Leute aufschreiben. ;-)

Helmut Karsten hat gesagt…

Möglicherweise etwas "offtopic". Aber ich habe mal den Spiess umgedreht und die Aktenzeichen meiner Strafsache "entschlüsselt"!?
123 99 / 04 '123' heisst "schnell" und '99' stand in meiner Computersprache immer für 'ganz viel' oder 'maximum'.

Meine Anzeige GEGEN den Frustschläger: 1 88 45 / 04 (eingestellt). HMMM??
Man kann den Fall googeln..

 

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