21 Mai 2010

Warm anziehen

Die Mandantin berichtet von einem Vorfall, der, wenn es ihn so gegeben haben sollte, einigen Herrschaften den Gedanken aufdrängen sollte, sich trotz und hoffentlich herannahenden Sommers einfach nur mal genügend warm anzuziehen.

Es soll nämlich so gewesen sein, dass sie Zeuge wurde, als ihr Freund von Polizeibeamten nachts zusammengedroschen wurde und dass sie in ihrer Verzweifelung die "110" angerufen hat und darum gebeten hat, einen Streifenwagen vorbeizusenden, um das Verprügeln zu unterbinden.

In der Einsatzzentrale habe man ihr dann sinngemäß mitgeteilt, das Vorbeischicken eines Polizeiwagens sei ja dann wohl nicht notwendig, da ja schon Polizisten vor Ort seien.

Wenn dem so war - und ich habe nach dem Gesamteindruck zur Zeit keinen Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Schilderung meiner Mandantin - gilt das mit dem warmen Anziehen.

Und sicher wird es nicht so sein, dass zufällig in der Nacht bei den Aufnahmen der Telefongespräche in der Einsatzzentrale ein technischer Defekt aufgetreten ist, oder?



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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7 Kommentare:

cand. iur. Sven hat gesagt…

da kann man nur "staunen". unglaublich. mafia in (blau/grün).

ich bin erschüttert.

Gedankensalat hat gesagt…

Da bekommt der Slogan "Die Polizei, dein Freund und Helfer" eine ganz neue Bedeutung.
Mir stellt sich die Frage warum die Beamten meinten Prügel wären angebracht?

NoName hat gesagt…

der "technische defekt" ist doch so sicher wie das ARMEN in de kirche...
nicht das sich die zeugin warm anziehen muss, so von wegen falscher verdächtigung und so. ach ja, das opfer, das ist beim anblick der herren in grün/blau so in panik geraten, das es 20mal vorn baum gerannt ist. da war kein baum vor ort - doch, da war einer, wenns die polizei doch sagt....

Gast hat gesagt…

Was wollen Sie mit der Aufnahme beweisen? Das angebliche "Zusammendreschen"?

Da hat vermutlich ein Besoffener randaliert, wurde pflichtgemäß von den Ordnungshütern zur Ordnung gerufen, und gut is.

Werner Siebers hat gesagt…

@Gast: Ich will (noch) gar nichts beweisen. Wenn das Verfahren so weit ist, dass ich mit Genehmigung der Beteiligten Bilder veröffentlichen kann, werde ich das tun.

Und mehrfache Knochenbrüche einer Zeugin, die bestimmt nur "unglücklich gefallen" ist, machen die Geschichte auch nicht einfacher, wenn "ein Besoffener zur Ordnung gerufen" wird.

Ich sag nur: warm anziehen!

Anonym hat gesagt…

Nicht vergessen den Einzelgesprächsnachweis aufzuheben, damit können technische Defekte und vergessliche Telefonisten zumindest teilweise kompensiert werden

Nevermore hat gesagt…

@anonym: Anrufe bei der 110 werden, wie auch Anrufe bei der Telefonseelsorge, nicht auf den EGN gedruckt. Aber jeder Netzbetreiber hat einen Arbeitsablauf, wenn ein Kunde eine Bestätigung büber einen abgesetzten Notruf braucht (sofern die Anrufdaten nicht auf Kundenwunsch nach Rechnungserstellung gelöscht werden sollen)

 

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