27 Mai 2010

Ich bin doch kein Selbststeller

Der Mandant wird vernommen. Er sagt aus. Die Wahrheit, und nichts als die Wahrheit. Es geht um Rauschgift. Um seine Lieferanten, um seine Abnehmer.

Ein Polizeibeamter fragt, ob er sich schriftliche Aufzeichnungen gemacht hat; über seine Einnahmen, und ob man solche Aufzeichnungen irgendwo finden könne.

Der Mandant empört: Ich bin doch keine Selbststeller!

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Das ist mal wirklich eine nette Formulierung! Werde ich in Zukunft statt "Weichei" oder "Warmduscher" verwenden!

Lawman hat gesagt…

Immerhin lässt sich dem Posting zugleich entnehmen, dass Sie Ihre Vorbehalte gegen kooperationswillige Beschuldigte - wenn ich mich recht entsinne, sprachen Sie bisher immer von "Denunzianten" und "Verrätern" - endlich aufgegeben haben und Ihren Mandanten in geeigneten Fällen zur Kooperation raten. Das ist sehr zu begrüßen und zeigt natürlich auch, dass man nie zu alt ist, noch klüger zu werden. Weiter so!

tor hat gesagt…

Man könnte noch anfügen: 'Ich 'abbe färtik, Flasche leer!.

Werner Siebers hat gesagt…

Lawman, der Mann des Gesetzes, auch gealtert in der unendlichen Weisheit, allerdings auch nicht mehr in der Lage, Texte vollständig zu erfassen.

Ich habe dem Mandanten nicht zu seiner Aussage geraten, habe ihm aber mit der Akteneinsicht aufzeigen können, dass er, wenn er geschwiegen hätte, freizusprechen gewesen wäre.

DER hat das verstanden. Zu spät!

 

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