Ein Polizeibeamter fragt, ob er sich schriftliche Aufzeichnungen gemacht hat; über seine Einnahmen, und ob man solche Aufzeichnungen irgendwo finden könne.
Der Mandant empört: Ich bin doch keine Selbststeller!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Das ist mal wirklich eine nette Formulierung! Werde ich in Zukunft statt "Weichei" oder "Warmduscher" verwenden!
Immerhin lässt sich dem Posting zugleich entnehmen, dass Sie Ihre Vorbehalte gegen kooperationswillige Beschuldigte - wenn ich mich recht entsinne, sprachen Sie bisher immer von "Denunzianten" und "Verrätern" - endlich aufgegeben haben und Ihren Mandanten in geeigneten Fällen zur Kooperation raten. Das ist sehr zu begrüßen und zeigt natürlich auch, dass man nie zu alt ist, noch klüger zu werden. Weiter so!
Man könnte noch anfügen: 'Ich 'abbe färtik, Flasche leer!.
Lawman, der Mann des Gesetzes, auch gealtert in der unendlichen Weisheit, allerdings auch nicht mehr in der Lage, Texte vollständig zu erfassen.
Ich habe dem Mandanten nicht zu seiner Aussage geraten, habe ihm aber mit der Akteneinsicht aufzeigen können, dass er, wenn er geschwiegen hätte, freizusprechen gewesen wäre.
DER hat das verstanden. Zu spät!
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