Die Beschäftigungstherapie und das Verbrennen von Steuergeldern haben erwartungsgemäß wunderbar geklappt, wie es so sein muss.
Ein typisches Beispiel dafür, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, obwohl zum Zeitpunkt der Einkleitung des Verfahrens sicher zu prognostizieren ist, dass die Einstellung mangels Tatverdacht über kurz oder lang zwingend sein muss.
Aber Geld für so einen ausgemachten Blödsinn steht ja wohl genügend zur Verfügung. Interessieren würde mich noch, ob die anderen Businsassen auch schon ihre Einstellungsbescheide haben oder ob dort ein Unterschied gemacht wird.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
7 Kommentare:
Der Name der guten Frau ist aber ziemlich gut lesbar...
Wer zahlt die Rechtsanwaltsgebühren?
Leider der Mandant in einem solchen Fall.
Die Frage ist, in wie weit für die Polizei/ Staatsanwaltschaft eine Pflicht zu Ermittlungen in dem Fall besteht?
Wenn sie diese Straftat verfolgen müssen, ist es logisch, dass alle Tatverdächtigen angeschrieben werden, oder nicht?
Nein, zunächst ist zwar ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, wenn der Verdacht einer Straftat besteht. Dieses kann (und muss m.E.) aber nach § 170 II StPO das Verfahren sogleich ohne Vernehmung wieder einstellen, wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht, es muss also eine spätere Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich sein.
War es in diesem Falle ganz sicher nicht, also war das "Anschmeißen des Apparates" m.E. gesetzwidrig und Steuergeldverschwendung.
Die Pflicht, meinen Intensivtäter nach einer schweren Gewalttat, kurz nach seiner Haftentlassung wieder in U-Haft zu nehmen, wurde übersehen. In Folge NOCH eine Gewalttat. Dann die 3 Übergriffe auf mich! Die Pflicht mich für meine Notwehr in Schutzhaft zu nehmen, wurde geflissentlich beachtet.... Mein Fall kann gegoogelt werden.
Die Straftat war ja offenbar da und bei vielen Verdächtigen passiert es immer mal, das einer auspackt anstatt klügerweise den Mund zu halten. Der Ermittlungs-aufwand hat sich ja auch sehr in Grenzen gehalten.
Im übrigen denke ich, das die Rechtschutzversicherung die Kosten des Mandanten trägt, wenn eine vorhanden ist, machen aber vielleicht nicht alle.
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