"Der Angeklagten wurde vorgeworfen, mehrfach sexuelle Handlungen an ihrem eigenen Sohn, einem Säugling, vorgenommen zu haben." Der Richter soll dem anzeigenden Ex-Ehemann der Angeklagten vorgehalten haben, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass man monatelang kein Wort von einem solchen ungeheurlichen Verdacht erwähnt, nachdem der Verteidiger darauf hingewiesen habe, dass der Ex-Ehemann die angeblichen Übergriffe ausgerechnet erst einen Tag vor einem Termin in einem familienrechtlichen Verfahren offenbart hat.
Dieser Einschätzung habe sich der Staatsanwalt angeschlossen, ausgeführt, dass es sich um einen typischen Fall eines schmutzigen Scheidungskrieges gehandelt habe, darauf habe das Gericht die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.
Was ist für mich das Überraschende und das Ungeheuerliche: Die Tatsache, dass bei einem solchen Sachverhalt überhaupt Anklage erhoben wird und dass diese, wenn sie denn nun schon erhoben wird, auch noch zugelassen wird!
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung