30 Oktober 2011

Überraschung

Ich lese gerade einen Prozessbericht, der Ungeheuerliches schildert:

"Der Angeklagten wurde vorgeworfen, mehrfach sexuelle Handlungen an ihrem eigenen Sohn, einem Säugling, vorgenommen zu haben." Der Richter soll dem anzeigenden Ex-Ehemann der Angeklagten vorgehalten haben, dass es nicht nachvollziehbar sei, dass man monatelang kein Wort von einem solchen ungeheurlichen Verdacht erwähnt, nachdem der Verteidiger darauf hingewiesen habe, dass der Ex-Ehemann die angeblichen Übergriffe ausgerechnet erst einen Tag vor einem Termin in einem familienrechtlichen Verfahren offenbart hat.

Dieser Einschätzung habe sich der Staatsanwalt angeschlossen, ausgeführt, dass es sich um einen typischen Fall eines schmutzigen Scheidungskrieges gehandelt habe, darauf habe das Gericht die Angeklagte auf Antrag der Staatsanwaltschaft freigesprochen.

Was ist für mich das Überraschende und das Ungeheuerliche: Die Tatsache, dass bei einem solchen Sachverhalt überhaupt Anklage erhoben wird und dass diese, wenn sie denn nun schon erhoben wird, auch noch zugelassen wird!


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28 Oktober 2011

Und nun ist er weg

Das könne man mit ihm nicht machen. Dass er im Büro den "Chef" nicht mehr persönlich sprechen könne, das sei nun gerade noch so zu verkraften. Dass ich ihn aber als Antwort auf seine Mails aus dem Krankenhaus und der REHA-Klinik seit Monaten immer wieder an den "Sachbearbeiter" verweise, das reiche ihm jetzt; er werde den Anwalt wechseln.

Ich wünsche ihm, einen Kollegen zu finden, der auch noch -anders als ich- im künstlichen Koma solch wichtigen Mandanten eine Audienz gibt.

Gute Reise!


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25 Oktober 2011

Welt-Nudeltag

Gibt es einen Welt-Rechtsanwalttag, einen Welt-Fehlurteiltag oder einen Welt-Knasttag?

Nein, aber geschafft hat es: die Nudel!

Keiner weiß so richtig, warum es genau die Nudel geschafft hat, aber ich werde mich dafür stark machen, dass es einen Welt-Bullentag geben wird. Ich liebe Tiere.


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Das freut die Piraten

Der Bundesgerichtshof hat klare Regeln für Blog-Provider zur Behandlung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden Richter in Karlsruhe (VI ZR 93/10). Sie stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.

Quelle: stern.de

Damit ist die Befürchtung der Piraten, es könne so zu einer Zensur auf Umwegen kommen, nicht bestätigt worden.

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24 Oktober 2011

Ein feiner Zug

Per Mail erreicht mich in der Reha die Mail eines Kollegen, der mir mitteilt, ich solle mir in einer Auseinandersetzung, in der er den Gegner meines Mandanten vertritt, keine Sorgen machen. Er habe mit seinem Mandanten gesprochen und diesem erklärt, dass ich noch einige Wochen außer Gefecht bin. Sein Mandant habe ihm gesagt, dass er damit einverstanden sei, mit der Fortführung der Auseinandersetzung zu warten, bis ich wieder "auf dem Damm" sei.

Danke! So etwas kommt in der heutigen Zeit höchst selten vor.

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23 Oktober 2011

Aus Mangel an Beweisen

Die Presse unterscheidet fein. Aktuelles Beispiel heute bei "spiegel-online".

Berichtet wird über die Festnahme eines angeblichen Serienbrandstifters, der in kurzer Zeit angeblich 50 bis 60 Autos in Berlin angezündet haben soll.

Weiter in dem Bericht wird dann darüber gesprochen, dass in den letzten Monaten einige angeklagte Personen, denen ebenfalls das Abfackeln von Fahrzeugen vorgeworfen wurde, von den Gerichten freigesprochen wurden - angeblich aus Mangel an Beweisen.

Zunächst wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, dass es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Freisprüchenn gibt, den wegen erwiesener Unschuld und den wegen Mangels an Beweisen, deutlich schlimmer und unmoralischer ist die Tendenz, damit eigentlich erreichen zu wollen, dass der Leser davon ausgeht, dass in diesen Fällen den tatsächlichen Tätern lediglich ihre an sich feststehende Schuld nicht nachgewiesen werden kann.

Um dem Nichtjuristen klar vor Augen zu führen: Es gibt keine Unterscheidung beim Freispruch zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen", Freispruch ist Freispruch.
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06 Oktober 2011

Steve Jobs Jahrgang 1955

Während einer Reha-Maßnahme wegen eines Unfalls, der mich fast ins Grab gebracht hätte, höre ich vom Tod des Visionärs Steve Jobs, dem wahren Herz und Hirn von APPLE.

Mein Jahrgang; ich fühle irgendwie, dass die Einschüsse näher kommen. Bloß weg mit solchen Gedanken, alles wird gut!

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05 Oktober 2011

wellcome lawbreakers!

Endlich ein Beispiel für Werbung, die wirklich reinhaut. So soll es sein: dezent, übersichtlich, zurückhaltend, auf den Punkt gebraten.

better call saul!

Danke nach Berlin!

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