Der Mandant erhält einen Strafbefehl für eine Tat, die eher am unteren Rande des denkbaren strafbaren Verhaltens einzuordnen ist. Wir legen Einspruch ein und fragen an, ob in Anbetracht der Gesamtumstände nicht eher eine Einstellung mit Geldbuße nach 153a STPO angemessen wäre.
Der Amtsrichter ist dem nicht abgeneigt und fragt bei der Staatsanwaltschaft nach. Dort ist man aber beweglich wie ein Kubikmeter gebundener Beton und lehnt eine solche Vorgehensweise ab.
Darauf schreibt mir der Mandant, wenn es denn nicht anders ginge, solle der Strafbefehl rechtskräftig werden, dann könne er die Geldstrafe und die Kosten an die Staatsanwaltschaft nur in ganz kleinen
Ratten
bezahlen.
Mir gefällt der Gedanke, wie die süßen kleinen Nager da durch die Behörde flitzen.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
6 Kommentare:
Wenn der seinen Anwalt so bezahlt wäre es ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.
Ach, für die Tierchen wäre das da doch nicht schön. Das will doch keiner. :)
Bei Juristen fühlen die Tierchen sich auch nicht wohl, da muss frau/man zur Fakultät der Agrarier(innen) und Biolog(inn)en. Die haben oft auch interessanteres aus ihrem Fach zu bieten als ihre Fälle.
Vielleicht zahlt er ja so:
http://www.welt.de/vermischtes/article2451905/Mann-bezahlt-Strafe-mit-29-292-Geldstuecken.html
@ kj
Wenn man mal die Zoologie außen vorlässt und "kleine Ratten" als Mäuse betrachtet, hätten Juristen doch davon gern eine ganze Menge, oder nicht? :-D
@lore
wer mag die Mäuse nicht ganz gern.
Mir sind die Biologinnen, die mich vor den Ratten schützen, aber lieber als die Juristen mit den vielen Mäusen.
Wie Ratten sind Juristen an sich ja ganz possierliche Tierchen, nur ihr Milieu macht sie zu Schädlingen, die man/frau lieber in diesem nicht begegnet. Als Haustier geht es aber.
Kommentar veröffentlichen