27 Januar 2011

Ich muss gut bezahlt werden

Das passte dem Herrn Staatsanwalt nicht, dass ich meiner Aufgabe nachgekommen bin, meine Mandantin bei der Beantwortung von Fragen zu beraten. Es passte ihm auch nicht, dass ich zu seinen Fragen das eine oder andere Wort gesagt habe, jedenfalls verlor er dann kurzfristig die Kontrolle über sich und seine Aufgabe und konnte sich nicht verkneifen, in den Saal zu rufen:

Mein Gott, müssen Sie gut bezahlt werden!

Ich denke, dass ihn das nichts angeht, aber lustig war es schon, wie er die Kontrolle verloren hat und lächerlich unsachlich wurde.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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8 Kommentare:

Anynom hat gesagt…

Noch was unsachliches:

"(...)dass ich meiner Aufgabe nachgekommen bin, meine Mandantin bei der Beantwortung von Fragen zu beantworten."
Wohl eher "(...)meine Mandantin(...) zu beraten", oder?

Werner Siebers hat gesagt…

Stimmt, danke.

Anonym hat gesagt…

Immer wieder schön peinlich, welche lebensfremden Prädikatswurschter hin und wieder von den Behörden an die Front geschickt werden.

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

Offensichtlich sind ihm noch nicht viele Verteidiger begegnet, die ihre Arbeit machen.

Rick Roller hat gesagt…

"Mein Gott, müssen Sie gut bezahlt werden!"

"Ja, die 50.000 die Sie mir gestern im Koffer übergeben haben, reichen noch nicht dafür, dass ich schweige, Herr Staatsanwalt."

Anonym hat gesagt…

Was schade ist, ist die Tatsache, dass solche Hochintelligenzbolzen nicht einmal kapieren, wie sehr sie sich mit solchem Geschwafel zum HORST machen.

kj hat gesagt…

Meines Erachtens ist der Vortrag des Verteidigers nicht die Einlassung des Angeklagten, sondern ein Schweigen zur Sache. Das mag formaljuristisch anders sein.

Häufig werden Suggestivfragen gestellt, bei denen muss sowohl Verteidiger, Richter oder auch Staatsanwalt eingreifen.

Die Äußerung des Staatsanwalts war aber dennoch daneben. Ein Verteidiger hat sich auch anzustrengen, wenn er eine Pflichtverteidigung macht, ist vielleicht nicht immer üblich.

Anonym hat gesagt…

Huch, wie gemein. Nicht einer hier wünscht dem Herrn Siebers, dass der StA mit seiner Aussage diesmal recht behält. ;-)

 

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