Da ich weiß, dass mich die Bayern beim Rasen nicht erwischt haben, weiß ich, es kann sich nur um die Forderung gegen einen Mandanten handeln.
Also rufe ich die angegebene Telefonnummer bei der Staatsoberkasse an; dort werde ich verbunden zu der Sachbearbeiterin, die mir sagt, bis auf das eigene Aktenzeichen und die Tatsache, dass die Angelegenheit von der Regierung von Oberbayern kommt, könne sie mir auch nicht sagen.
Auf mein Bitten gibt sie mir die Durchwahl der zuständigen Dame bei der Regierung von Oberbayern; dort erreiche ich ein Freizeichen.
Mein Anruf bei der Zentrale ergibt, dass die Sachbearbeiterin telefoniert, mein Hinweis auf das Freizeichen wird abgetan. Mein erneuter Versuch unter der Durchwahl erbringt ein: FREIZEICHEN!
Erneut in der Zentrale wird mir mitgeteilt, dass sehr wohl unter dem Anschluss telefoniert wird.
Plötzlich ein Rückruf der angeblichen Sachbearbeiterin, dass sie nur das eigene Aktenzeichen sehen könne, sie lege mich mal in die Warteschleife für die Fachabteilung. Dann wieder sie selbst, dort könne ich mal in einer Stunde anrufen, vielleicht könne mir man dann sagen wen das alles betrifft, mein Aktenzeichen und den Mandantennamen.
Ich bin gespannt, ob ich das rausbekomme, bevor der Vollstrecker hier vor der Tür steht.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
welcome to bavaria
und viel Spaß noch mit dem Hort der Inkompetenz in Bayern - der Regierung von Oberbayern
Machen Sie doch eine Vollstreckungsabwehrklage und streichen die Gebühren dafür ein.
Das Freizeichen kann so entstehen (ist bei mir auf der Arbeit genauso):
Wenn bei ihr besetzt ist, springt das Telefonat automatisch auf den Apparat vom Kollegen um. Wenn der gerade nicht spricht, gibt es ein Freizeichen.
So bekommt man als Anrufer ein Freizeichen, obwohl der Angerufene telefoniert.
Das sie das nicht waren ist doch eine Schutzbehauptung, oder? Oft vorgebracht und nie geglaubt! Ich denke Sie brauchen einen guten Anwalt um aus der Nummer rauszukommen ;-)
Kommentar veröffentlichen