Mein Mandant bestätigt das ausdrücklich. Der Vorsitzende der Kammer meint gleichwohl, den Angeklagten ansprechen zu müssen, er fände es nicht so gut, dass "gemauert" wird.
Ich habe dann dafür gesorgt, dass die Verhandlung unterbrochen wird, konnte es aber nicht erreichen, dass der Vorsitzende eingestehen wollte, was alle/viele andere Beteiligte auch so gesehen haben, nämlich, dass der Vorwurf des "Mauerns" einem geständigen Angeklagten gegenüber zumindest, nun, sagen wir, ein wenig ungeschickt gewesen ist.
Fingerspitzengefühl?
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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