23 Oktober 2011

Aus Mangel an Beweisen

Die Presse unterscheidet fein. Aktuelles Beispiel heute bei "spiegel-online".

Berichtet wird über die Festnahme eines angeblichen Serienbrandstifters, der in kurzer Zeit angeblich 50 bis 60 Autos in Berlin angezündet haben soll.

Weiter in dem Bericht wird dann darüber gesprochen, dass in den letzten Monaten einige angeklagte Personen, denen ebenfalls das Abfackeln von Fahrzeugen vorgeworfen wurde, von den Gerichten freigesprochen wurden - angeblich aus Mangel an Beweisen.

Zunächst wird dadurch der falsche Eindruck erweckt, dass es in Deutschland zwei verschiedene Arten von Freisprüchenn gibt, den wegen erwiesener Unschuld und den wegen Mangels an Beweisen, deutlich schlimmer und unmoralischer ist die Tendenz, damit eigentlich erreichen zu wollen, dass der Leser davon ausgeht, dass in diesen Fällen den tatsächlichen Tätern lediglich ihre an sich feststehende Schuld nicht nachgewiesen werden kann.

Um dem Nichtjuristen klar vor Augen zu führen: Es gibt keine Unterscheidung beim Freispruch zwischen "erwiesener Unschuld" und "Mangel an Beweisen", Freispruch ist Freispruch.
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

5 Kommentare:

Malte S. hat gesagt…

Man könnte sogar behaupten, dass jeder Freispruch aus Mangel an Beweisen erfolgt. Schließlich ist es auch im Fall der erwiesenen Nichtschuld nicht gelungen hinreichend Beweise für die Schuld des Angeklagten zu erbringen.

Anonym hat gesagt…

Stimmt.
Weil unter diesem Regime die Unschuldsvermutung weitgehend abgeschafft worden ist.

Gast hat gesagt…

Wenn eine Zeitung schreibt "aus Mangel an Beweisen", so bedeutet das zunächst nicht, "dass in diesen Fällen den tatsächlichen Tätern lediglich ihre an sich feststehende Schuld nicht nachgewiesen werden kann", sondern nur, dass es unausgeräumte Verdachtsmomente von Gewicht gibt.

Und wenn dies zweitens von einer Zeitung oder einer sonstigen Privatperson geschieht, ist dagegen schon im Hinblick auf Art. 5 Abs. 1 GG auch gar nichts einzuwenden.

Und wenn schließlich die Zeitung auch keine Namen nennt, sondern nur denkbar abstrakt von anonymen "Angeklagten" spricht, ist es einfach nur albern, dies als in besonderem Maße "schlimm und unmoralisch" zu geißeln.

Anonym hat gesagt…

Wie William Faulkner schon sagte, haben Fakten und die Wahrheit nicht viel miteinander zu tun.

Daher kann ein Freispruch bedeuten, dass jemand in tatsächlicher Hinsicht unschuldig ist, aber auch nur, dass er nur rechtlich als undschuldig gilt bzw. die Schuld eben nicht bewiesen werden konnte.

Aber natürlich gibt es Freisprüche, wo Täter dann weiterhin frei herumlaufen.

Gott sei Dank. Denn das Rechtssystem läuft sowieso miserabel, man stelle sich vor, man würde jeden verurteilen, dann würden viel mehr Unschuldige für nichts bestraft werden.

Die Gründungsväter würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie sehen würden, wie das heutige Rechtssytem abläuft.

Denn richtig ist: Der Großteil der Rechtsanwälte und Richter ist objektiv, Staatsanwälte sind die schwarzen Schafe im Rechtssystem.

Hut ab also vor Strafrechtsanwälten, die das noch aushalten, denn nirgendwo anders als bei der Staatsanwaltschaft herrscht eine derart hohe Korruption.

kj hat gesagt…

Ich glaube nicht, das anonym Recht hat, das Richter, Strafverteidiger objektiver sind als die Staatsanwälte. Auch sehe ich bei denen keine Anzeichen von Korruption.

Die Wirklichkeit ist oft komplizierter als das Weltbild der Juristen. Da existieren z.b. noch
überholte Ansichten, ein Richter ist per se glaubhafter als ein Polizist und dieser glaubhafter als eine Prostituierte, obwohl es da keine Regel gibt, genauso wenig das die Aussage des Angeklagten weniger zählt als die des Zeugen.

Wo es an Tatsachen mangelt, kommt dann die allgemeine Lebenserfahrung oder die richterliche Überzeugung ins Spiel. Häufig wird der Sachverhalt so gequetscht, das entweder in die Lebensanschauung des Gerichts oder in den Tatbestand des Gesetzes passt.

Ich denke der Nichtjurist weiss, was Freispruch bedeutet und das der Freispruch mangels Beweisen eher eine Erfindung der Juristen ist, weil es nicht in ihr Weltbild passt, jemand könnte unschuldig angeklagt sein.

Es gibt sicher gleichermaßen viele Richter, Staatsanwälte und Verteidiger die sich bemühen, objektiv die Tatsachen anzugehen, wobei auch bei denen nie subjektive Einflüsse auszuschliessen sind.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de