25 Oktober 2011

Das freut die Piraten

Der Bundesgerichtshof hat klare Regeln für Blog-Provider zur Behandlung von beleidigenden Inhalten im Internet vorgelegt. Danach sind die Provider nicht haftbar zu machen, wenn auf den von ihnen angebotenen Blogs Menschen beleidigt oder denunziert werden. Sie müssen jedoch auf begründete Anfrage der Betroffenen den Sachverhalt prüfen und den Inhalt gegebenenfalls löschen, entschieden Richter in Karlsruhe (VI ZR 93/10). Sie stellten zudem klar, dass deutsche Gerichte für solche Fälle zuständig sind, auch wenn der Provider im Ausland sitzt.

Quelle: stern.de

Damit ist die Befürchtung der Piraten, es könne so zu einer Zensur auf Umwegen kommen, nicht bestätigt worden.

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STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Mir gefällt die Entscheidung auch.

Die Befürchtung der Piraten kommen aber nicht unberechtigt.

Beleidigung und artverwandte Delikte werden gerne dazu benutzt um missliebige Meinungen zu kriminalisieren. Wenn Sie ernsthaft und etwas unschöner - nur ein Beispiel - die Bußgeldbehörde für die modernere Variante von Robin Hood bezeichnen, könnte das hierzulande strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, wenn auch nicht mit so harrschen Folgen wie in China.

 

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