22 März 2011

Gastunfreundlichkeit

Ich habe mal nachgedacht. Als Pflichtverteidiger darf ich die Kosten für das Parken meines Fahrzeugs bei der Landeskasse geltend machen, diese Kosten werden dann auch klaglos erstattet.

Um insoweit der Landeskasse Thüringen Kosten zu ersparen, habe ich heute mein Motorrad auf dem Gelände des Landgerichts Gera so am Rande eines Fahrradabstellplatzes geparkt, dass keine einzige der Fahrradabstellvorrichtungen dadurch nicht mehr erreichbar gewesen wäre.

Gleichwohl kam sogleich eine Wachtmeisterin auf mich zugeschossen und hat mich mit dem durchsichtigen und falschen Argument, angeblich sei damit das Abstellen von weiteren Fahrrädern gestört, mein Fahrzeug zu entfernen. Mein Hinweis, dass damit der Landeskasse unnötige Kosten entstehen, blieb von ihr ungehört.

Unerhört?

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Der Frühling ist da. Es gibt wieder Motorradfahrer und Fliegen. -.-

VRiLG hat gesagt…

Wahrscheinlich wird der Titel "Einnahmen aus Parkraumvermietung" vom Gericht selbst verwaltet und ist mit "Büroausstattung" deckungsfähig, während die Ausgaben für "Pflichtverteidigerhonorare" beim Oberlandesgericht oder dem Ministerium selbst untergebracht sind ...

Jens Müller hat gesagt…

Irgendwelche Fußgängerflächen, oder wie auch immer diese Fläche gewidmet ist, sind halt nicht dafür da, dort Motorräder abzustellen.

Und Leute, die derartige Spirenzchen veranstalten, um _anderen_ wenige € zu sparen, sind mir eh irgendwie suspekt.

RA JM hat gesagt…

Braunschweig / Gera ca. 280 km, Temperatur in Gera ca. 13 ° - Respekt!

Werner Siebers hat gesagt…

heute morgen in Braunschweig Abfahrt 2,2 Grad, Ankunft Gera 4 Grad, am Harz 0,5 Grad

 

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