29 März 2011

Sternstunde

Der Zeuge war für den Mandanten völlig belanglos, denn der Zeuge erwähnte den Mandanten nicht.

Dann kam ein Mitverteidiger und stellte völlig überflüssige und schlechte Fragen, die den Zeugen dazu brachten, mitzuteilen, dass mein Mandant bei einem bestimmten Vorfall anwesend war.

Dass ich mich bei dem Kollegen mit: "Danke, Herr Staatsanwalt!" bedankt habe, hat er vermutlich nicht einmal verstanden.

Dann gab noch ein Mitangeklagter eine völlig sinnfreie und kropfmäßige Erklärung ab, in der er aber ausdrücklich betonte, mein Mandant sei IMMER anwesend gewesen.

Na bitte, man muss schon wissen, wie man sich bei einem Bandenvorwurf das eigene Grab schaufelt.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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6 Kommentare:

Rechtsanwalt Thomas Will hat gesagt…

Kürzlich das gleiche in grün erlebt. manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen...

Nicole hat gesagt…

Erste Gehversuche auf dem Weg zur ehrlichen und aufrichtigen Kriminalität?

Anonym hat gesagt…

Kriminelle scheitern eben meistens an ihrer eigenen Dummheit. Was ich ehrlich gesagt nicht schlecht finde..

Gast hat gesagt…

Ich dachte immer, Strafverteidiger seien ihrem Selbstverständnis zufolge dafür da, ein rechtsstaatliches Verfahren zu sichern, aber persönlich nicht prinzipiell gegen die strafrechtliche Ahndung tatsächlich begangener Straftaten (so klingt es jedenfalls in den Sonntagsreden der Zunft).

Was also haben Sie dagegen einzuwenden, wenn der Mitangeklagte aus vollkommen freien Stücken eine wahrheitsgemäße Schilderung des Geschehensablaufs abgibt?

Anonym hat gesagt…

Lieber Gast,

"Erst wenn der eigene Sohn, Tochter, Mutter betroffen ist, werden die "Tricks" der Verteidigung, die Wahrung der goldenen Grundrechte".

Die richtige Strafe ist nämlich die, die in Wahrung der unveräußerlichen Rechte gefunden wurde. Diktaturen sehen das regelmäßig anders.

In concreto: man braucht min. 3 Personen für eine Bande. Dieser Nachweis wurde ohne Not erbracht. Die Möglichkeiten der Rechte des Beschuldigten nicht gewahrt.

kj hat gesagt…

Das ist oft so. Der Richter stellt ein paar Fragen und aufgrund der Widersprüchlichkeit der Aussage würde die Aussage des Zeugen allein nicht zur Verurteilung reichen. Staatsanwalt hakt nicht nach, aber Verteidiger. Der weist den Zeugen auf die Widersprüche hin, woraufhin er seine Belastungsaussage unter Auflösung der Widersprüche verbessert.
Viele Verteidiger haben kein Gespür dafür, das sie die Klappe halten sollen, wenn es für den Mandanten gut läuft. Sich nicht darstellen zu können, erscheint denen oft schlimmer als ein Freispruch für den Mandanten.

 

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