Der Sachbearbeiter der Kripo ruft an und fragt, ob ich nach meiner Legitimation für meine Mandantin ihm die schriftliche Vollmacht schicke oder der Staatsanwaltschaft.
Ich teile ihm mit, dass ich grundsätzlich keine schriftlichen Vollmachten zur Akte reiche und dass das seine guten Gründe hat.
Fünf Minuten später ruft die Mandantin an und fragt, ob es normal sei, dass die Polizei bei ihr angerufen hat und sie gebeten hat, mal kurz schriftlich zu bestätigen, dass sie mich bevollmächtigt hat.
Meine Antwort war die Überschrift (für Nörgeler: Meyer-Goßner StPO beliebige Auflage, vor § 137 Ran. 9).
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung