Ich teile ihm mit, dass ich grundsätzlich keine schriftlichen Vollmachten zur Akte reiche und dass das seine guten Gründe hat.
Fünf Minuten später ruft die Mandantin an und fragt, ob es normal sei, dass die Polizei bei ihr angerufen hat und sie gebeten hat, mal kurz schriftlich zu bestätigen, dass sie mich bevollmächtigt hat.
Meine Antwort war die Überschrift (für Nörgeler: Meyer-Goßner StPO beliebige Auflage, vor § 137 Ran. 9).
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Die Gründe sind wohl die, das bei schriftlicher Vollmacht in den Akten Ladungen an den Verteidiger als zugestellt betrachtet und Fristen in Gang gesetzt werden. Diese sind mitunter recht kurz und der Anwalt hat das Problem bei aller anderen Arbeit, den Mandanten erreichen zu müssen. Oder?
Das macht die Weigerung verständlich!
Eine schwachsinnige Regelung, die die Arbeit aller in der Justiz erschwert. Aber offenbar heiß geliebt, da möglicherweise Stolperstein für unerfahrenere Rechtsanwälte.
Ist die Vollmacht erst bei den Akten, fällt der fliegende Verteidigerwechsel eben nicht mehr ganz so leicht, hehe.
Als Anwalt muss man immer auf Zahlungsausfälle der lieben Mandantschaft vorbereitet sein, hehe.
@ Karl. Als Verteidiger gewöhnt man sich schnell an, nur gegen Vorschuß zu arbeiten. Da haben diese kurzentschlossenen eh keine Chance mehr.
Ansonsten überwiegen aus meiner Sicht die Vorteile, die die Vollmachtsverweigerung hat.
Es gibt sie ja, Blogs wie diesen, bei den jeder auch manchmal überzogene, angreifende, polemische, mitunter falsche Kritik ohne jegliche Zensur los werden kann. "Normal ist das aber nicht"
Schönen Dank dafür, gute Besserung und Schöne Weihnachten!
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