Gelernt habe ich jetzt dabei - wenn es stimmt, was die Presse mitteilt -, dass in der Schweiz Tote, jedenfalls tote Österreicher, strafverfolgt werden können.
Der Beschuldigte anerkennt die Zivilforderung der CS über 30 000 Franken. Die Ersatzforderung der Eidgenossenschaft gegen ihn soll auf 180 000 Franken festgelegt werden. Im noch laufenden Strafverfahren gegen den verstorbenen Österreicher wird noch über die Einziehung vorhandener Vermögenswerte zu befinden sein.
Quelle: 20min
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
3 Kommentare:
Soweit es darum geht, nach dem Tod des Beschuldigten noch eine Einziehung oder einen Verfall zu realisieren (und darum ging es hier offenbar auch), ist das in Deutschland aber im Ergebnis genauso - nur halt als objektives Verfahren.
Das die Benennung von verdächtigen Steuerhinterziehern nach Schweizer Recht strafbar ist, verwundert mich nicht. Das dies aber in EU-Ländern auch so ist und das die Tschechen dann EU-Bürger an Nicht EU-Staaten ausliefern wundert mich schon.
Das verwundert mich umso mehr, das die Schweizer ihre Bürger nicht an EU-Staaten ausliefern, selbst wenn der Verdacht der Vergewaltigung besteht.
Das sich jemand wegen einem solchen Delikt erhängt, halte ich auch für sehr merkwürdig, wird aber wohl niemand interessieren.
Interessant ist das die Schweizer deutsches staatliches Handeln als illegal und als Geldwäsche betrachten.
Der zitierte Artikel entstammt einem Revolverblatt auf Sub-"Bild"-Niveau. Daher sollte man ihn nicht zu wörtlich nehmen...
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