11 September 2012

Bedienungsanleitungsersatz


Der Kollege Burhoff berichtet hier -mal wieder- über Frechheiten von Behörden bezüglich der Verweigerung der Einsichtnahme/Übersendung der Bedienungsanleitung von Geschwindigkeitsmessgeräten.

Einen Amtsrichter irgendwo in Deutschland habe ich "umdrehen" können.

Ich habe einen konkreten Verstoß gegen die Bedienvorschriften behauptet und als Zeugen dafür, dass das Gerät anders hätte bedient werden müssen, den Geschäftsführer des Herstellers des Gerätes als Zeugen benannt.

Und, Schwups, war es plötzlich kein Problem mehr, die Bedienungsanleitung zu bekommen. Ich erwäge jetzt, meinen Beweisantrag zurückzunehmen.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Am besten sollte man jetzt nur noch in diesem Amtsgerichtsbezirk mit Karacho durch die Blitze donnern.

Ich verstehe eh nicht, warum die Richter den Spaß nicht mitmachen und wie weiland Muhammad Ali vor jedem "Schlag" des Verteidigers zurückweichen, d. h. schlicht und einfach jedem Beweisantrag in jeder 40-Euro-Bußgeldsache nachgehen, bis dem Verteidiger (bzw. der Rechtsschutz) die Puste ausgeht.

 

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