30 Juni 2008

Verarschter Beschuldigter

Der Polizeibeamte schildert in seinem Vermerk mit aller Dramatik, dass schon beim Anhaltevorgang die Hektik des Fahrzeugführers feststellbar ist, weil dieser sich mehrmals und schnell wechselnd umschaut und nur knapp hinter dem vor ihm stehenden Fahrzeug zum Stehen kommt.

Dann vergisst er beim Aussteigen den Gang einzulegen oder die Handbremse zu ziehen, so dass sein Fahrzeug fast auf das Vorderfahrzeug rollt. Der Angehaltene ist nach Feststellungen des Polizeibeamten augenscheinlich sehr nervös und sprunghaft, den Weg zum Streifenwagen legt der Fahrzeugführer fast laufend zurück.

Dem Polizeibeamten fällt weiter auf, dass der Fahrzeugführer eine blasse Hautfarbe hat und dass seine Augen wässrig und gerötet sind.

U.a. aufgrund dieser Gesamtumstände wird der Fahrzeugführer nunmehr von dem Polizeibeamten gefragt, ob er in den letzten 24 Stunden vor Fahrtantritt Alkohol- und / oder andere Betäubungsmittel zu sich genommen hat. Noch bevor der insoweit natürlich bedauernswerte Polizeibeamte weiter sprechen kann, antwortet der Fahrzeugführer, dass er vorgestern das letzte Mal gekifft habe.

Da für den Polizeibeamten jetzt, ja genau jetzt, quasi wie frisch gefallener Schnee, der Verdacht einer Straftat besteht, belehrt er nun den Beschuldigten über seine Rechte im Strafverfahren.

Ein deutscher POK, der sicher wusste, was er tat, als er nach den sich aufdrängenden Anzeichen ohne Belehrung eine Frage stellte und, ach so putzig, durch die völlig überraschende spontane Antowort so perplex ist, dass er zunächst erst gar nicht weitersprechen konnte.

Und nach Feierabend war der Polizeibeamte sicher stolz, einen Beschuldigten ohne Belehrung schön verarscht zu haben.

29 Juni 2008

Wahlgegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage

Manche (viele?) Polizeibeamte vergessen rasend schnell, was sie auf der Polizeischule lernen. So zum Beispiel, wie man mit einer Situation umzugehen hat, in der es auf eine Identifizierung durch Gegenüberstellung ankommt.

Wie man es richtig macht, steht hier.

Wie man es falsch macht, lese ich gerade in einer Ermittlungsakte, in der sich Polizeibeamte aus Salzgitter mit der Identifizierung eines Verdächtigen richtig Mühe gegeben haben. Dort heißt es sinngemäß u.a.:

Die Zeugin war bereit, die Identifizierung vorzunehmen. Deshalb fuhr ich mit dem zivilen Funkstreifenwagen, in dem außer Polizeibeamten nur der Verdächtige saß, in die Straße, in der sich die Zeugin zwecks Identifizierung aufhielt. Beim Vorbeifahren an der Zeugin gab diese an, dass es sich bei dem Verdächtigen zweifelsfrei um den 2ten Täter der Körperverletzung handelt.


Um dann noch besser zu dokumentieren, was man alles so verlernen kann, wurde dann an anderer Stelle in der Akte (bei mehreren Zeugen) aufgenommen:

Mir werden in diesem Zusammenhang Lichtbilder der beiden Beschuldigten vorgelegt. Ich erkenne zweifelsfrei auf den Fotos die Täter wieder.

Eigentlich ist es unfassbar, was so alles möglich ist. Wenn man in solch einem Fall nach einer Wahlgegenüberstellung oder einer Wahllichtbildvorlage verlangt, würde der Direktor eines kleineren Amtsgerichtes am Harzrand allerdings vermutlich sagen:

24 Juni 2008

Das wurde Zeit: Beck als Kanzlerkandidat ist weg

SPD-Chef Kurt Beck hat erstmals seine Bereitschaft zu einem Verzicht auf die Kanzlerkandidatur signalisiert. Er werde sich mit seinem Stellvertreter Frank-Walter Steinmeier «in klarer und freundschaftlicher Weise» verständigen, sagte er vor der SPD- Bundestagsfraktion in Berlin. Er und der Außenminister würden sich gegenseitig keine Schwierigkeiten machen. Teilnehmer verstanden diese Aussage Becks als deutliches Zeichen, dass der SPD-Chef dem Außenminister bei der Spitzenkandidatur den Vortritt lassen will.
Quelle: dpa

Egal wer jetzt kommt, schlechter kann er nicht sein.

Kampf dem Freispruch

Das wollte die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht auf sich sitzen lassen. Das Amtsgericht hatte eine junge Frau von dem Vorwurf des BTM-Handels auf Antrag des eigenen Sitzungsvertreters (Referendar) freigesprochen, weil die einzige Zeugin im Hauptverhandlungstermin nach § 55 StPO geschwiegen hatte.

Ein erwachsener Staatsanwalt hat sich dann in der Berufungsbegründung den ganzen Frust von der Leber geschrieben und ist dann zu der rechtsschöpfenden These gelangt, wer den § 55 StPO in Anspruch nehme, habe Angst vor Bestrafung. Das lässt nur den Schluss zu, dass er meint, nur der Schuldige könne die Auskunft nach § 55 StPO verweigern.

Schön, dass sich Staatsanwälte so deutlich bezüglich ihrer Rechtskenntnisse offenbaren.

Kein leichtes Erbe - neuer Richter im Securenta - Verfahren in Göttingen

Das wird einen Göttinger Richter sicher weniger freuen, der jetzt ein Verfahren geerbt hat, das man seinem ärgsten Feind kaum wünschen würde.

Das Amtsgericht Göttingen hat dem Befangenheitsantrag gegen den bisherigen Insolvenzrichter im Verfahren der Securenta AG stattgegeben und einen neuen Richter eingesetzt. Im Finanzskandal um die Pleite der «Göttinger Gruppe» und deren Haupttochter Securenta sollen etwa 270 000 Anleger rund eine Milliarde Euro verloren haben.
Quelle: dpa

17 Juni 2008

Flughafen Kassel - Calden darf ausgebaut werden

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat grünes Licht für den geplanten Ausbau des Flughafens Kassel-Calden gegeben. Der 11. Senat des obersten hessischen Verwaltungsgerichts wies am Dienstag alle gegen die Erweiterung eingegangenen Klagen ab.
Quelle: ddp

Und ab in die nächste Instanz.

Leichenteile verschickt - hingerichtet

Ein wegen vierfachen Mordes an kleinen Mädchen zum Tode verurteilter Japaner ist am Dienstag hingerichtet worden. Der 45 Jahre alter Tsutomu Miyazaki sei in den frühen Morgenstunden gehängt worden, teilte das Justizministerium in Tokio mit. Miyazaki war 1989 festgenommen worden, als er Fotos von einem kleinen nackten Mädchen machen wollte. Daraufhin gestand er, vier Mädchen zwischen vier und sieben Jahren getötet und verstümmelt zu haben. In einem Fall schickte er Leichenteile an die Eltern eines getöteten Mädchens. Das Todesurteil gegen ihn wurde in zweiter Instanz und im Januar 2006 auch durch den Obersten Gerichtshof bestätigt.
Quelle: AFP

Und schon wieder höre ich: Richtig so, die einzig gerechte Strafe für so ein Monster! Ich mag es aber nicht mehr hören.

Etwas im Urin gehabt

Wie sich das gehört, habe ich gestern vor dem heutigen Termin nochmals die Akte gelesen und hatte den Eindruck, dass die einzige Belastungszeugin möglicherweise meinen Mandanten nur deshalb belastet hat, weil sie wegen Diebstählen als Beschuldigte vernommen wurde und von ihren eigenen Unzulänglichkeiten ablenken wollte.

Auf dem Weg zum Gerichtssaal im Amtsgericht Seesen traf ich zufällig auf den zuständigen Richter, den Direktor des Amtsgerichts und fragte ihn in dunkler Ahnung, ob denn alle Beteiligten kommen würden. Nicht ganz überraschend teilte er mit, dass genau diese Belastungszeugin an einer Magen-Darm-Unpässlichkeit erkrankt sei.

Ein weiterer Beteiligter fragte mich, ob ich denn im Urin gehabt hätte, dass die Zeugin nicht kommt. Ich musste mitteilen, dass ich selbigen heute morgen auf diese Information nicht untersucht habe.

Gut aber, dass mein Eindruck über die Glaubhaftigkeit der Angaben dieser Zeugin spätestens jetzt auch bei anderen Prozessbeteiligten nicht mehr der beste ist.

In einem weiteren Verhandlungstermin muss sich nun zeigen, ob der Magen-Darm-Trakt wieder zuschlägt.

16 Juni 2008

Verfolgungswahn oder Statistikverbesserer?

Nachts wird eine Mauer angefahren, die Geschädigte schätzt den Schaden auf 3.000,00 €, wenn sie aber eine Fachfirma kommen lässt, sei es mit einem Eimer Mörtel und ein wenig Verschmieren auch getan.

Das Fahrzeug, mit dem der Schaden vermutlich angerichtet wurde, wird beim Halter vor der Tür abgestellt aufgefunden. Der Halter öffnet nicht und äußert sich auch später nicht zur Sache. Zeugen gibt es keine.

Die Polizei gibt die Sache an die Staatsanwaltschaft ab mit dem Bemerken: "Von hier aus bestehen derzeit keine Anhaltspunkte, den Halter als Fahrzeugführer und Unfallverursacher verantwortlich zu machen."

Super; und was macht die Staatsanwaltschaft daraus, ohne dass irgendwelche Erkenntnisse dazu kommen:

Einen Strafbefehl wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, Fahrerlaubnisentzug und einer Sperre von 9 Monaten.

Und damit das Schwein auch gleich weiß, wo die Gülle liegt und was einem Querulanten blüht, wenn er sich erdreistet, gegen solch eine behördliche Maßnahme anzugehen, wird vorsorglich beantragt, dem Bösewicht im Falle des Einspruchs gleich vorläufig nach § 111 a StPO die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Der Strafbefehl wurde vom Richter unterschrieben, ein 111 a Beschluss ist glücklicherweise nicht ergangen.

Und der Steuerzahler wird mal wieder bluten für den Freispruch!

10 Juni 2008

Sie haben Glück gehabt ...

... sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu meinem Mandanten, der heute zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. Glück gehabt, weil er nicht bei Entdeckung der Straftaten in Untersuchungshaft gegangen sei, weil er damals eine Selbstanzeige erstattet hat.

Obwohl der Mandant wusste, dass er eine empfindliche Freiheitsstrafe zu erwarten hat, ist er in der ganzen Zeit vor Ort geblieben und heute in der Hauptverhandlung erschienen.

Der Staatsanwalt meinte natürlich, mein Mandant habe Glück gehabt, dass er nicht in Untersuchungshaft gegangen sei, obwohl diese eigentlich selbstverständlich gewesen wäre.

Ich meine, er hat unglaubliches Schwein gehabt, dass damals richtigerweise davon ausgegangen wurde, dass kein Haftgrund besteht, wie er insbesondere bei Fluchtgefahr oft ohne jeden realen Hintergrund gleichwohl angenommen wird.

09 Juni 2008

Gerade noch die Kurve bekommen

Der Direktor eines kleinen Amtsgerichts muss aus Vertretungsgründen hin und wieder Strafsachen machen. Was er dabei so verbreitet, lässt den Zuhörer an manchem zweifeln.

Ein kleiner Lacher bei dem Hinweis der Verteidigung, dass Zeugen zunächst zu belehren sind. Richtig heftig wurden dann aber die Meinungsäußerungen des Herrn Direktor, als ich als Verteidiger darauf hinwies, dass nicht nur keine Wahlgegenüberstellung stattgefunden habe, sondern dass die Polizei meinen Mandanten vorgeführt hat wie einen Affen im Zoo.

Man hatte ihn als Tatverdächtigen in einen Streifenwagen gesetzt und zwei Zeuginnen vor der Nase abgeparkt. Als ich der Verwertung mit dem Hinweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung widersprach, meinte der Herr Direktor zunächst, dass ich ja wohl kaum erwarten könne, dass man nach 22.00 Uhr mehrere ähnlich ausschauende Personen findet.

Auf meinen Hinweis, dass man den nächsten Morgen abwarten könne, erwiderte er, dann würde ich ja rumschreien, dass der Mandant die ganze Nacht festgehalten worden wäre. Mein weiterer Einwand, auch der Mandant könne am nächsten Morgen wieder erscheinen, überhörte er, offenbar, weil ihm dazu nichts mehr einfiel.

Unfassbar jedoch dann seine Stellungnahme zu der höchstrichterlichen Rechtsprechung: Das sei ja schon toll, was die sich da alles ausgedacht hätten, aber man müsse ja nicht allen Quatsch mitmachen.

Und das vor Zuschauern! Niemand muss sich wundern, dass der Bürger den Glauben an die Justiz verliert, wenn sich Amtsgerichtsdirektoren öffentlich dazu bekennen, dass ihnen die höchstrichterliche Rechtsprechung schlicht "Wurscht" weil Quatsch ist.

Solch eine Einstellung ist schon schlimm genug, sie öffentlich als Richter vor Zuschauern zu äußern, ist eine verantwortungslose Frechheit sonders gleichen.

Wohl aufgrund meiner harschen Kritik und der Ahnung, dass ich genug für eine Sprungrevision zusammen hatte, hat er dann noch die Kurve bekommen und meinen Mandanten mit einem anderen Argument, das ich ihm im Plädoyer geliefert hatte, freigesprochen; allerdings, nicht ohne zu betonen, dass meine Formulierung der Vorführung eines Affen im Zoo falsch sei, denn die Polizeibeamten hätten lediglich ihre Pflicht erfüllt.

Der Herr Direktor wird es wohl nie begreifen und die Polizei glaubt mal wieder, alles richtig gemacht zu haben.

07 Juni 2008

Hells Angels feiern Party

In Hannover feiern die Hells Angels am Wochenende mit Freunden eine Party. Livemusik und Lasershow sind angesagt.

06 Juni 2008

Endlich kann ich mir auch die Auskunft merken

11 Millionen in den Sand gesetzt
88 Jahre alt werden und trotzdem nichts davon bezahlt haben
0 Ahnung gehabt von Geschäften

11 88 0, da werden Sie geholfen

Dumme Dickköpfigkeit

Mit einem Vertragsverletzung-Verfahren greift die EU-Kommission die geplante Neufassung des VW-Gesetzes an – und sofort entbrennt der Tumult zwischen den Beteiligten.

"Hier werden die Interessen von Beschäftigten und Kleinaktionären untergepflügt", sagt Bundesumweltminister und SPD-Bezirks-Chef Sigmar Gabriel unserer Zeitung. Er fordert: "Das Land muss bei VW entweder selbst oder mit einem freundlichen Investor auf 25 Prozent und eine Aktie kommen."

Für Porsche kontert ein Sprecher lapidar: "Die EU-Kommission bestätigt unsere Rechtsauffassung." Die EU-Kommission hat im neuen Verfahren den Inhalt des geplanten VW-Gesetzes offiziell noch nicht kritisiert. Sie fragt vielmehr, wie die Bundesregierung das Urteil des EU-Gerichtshofs umzusetzen gedenke. Gleichwohl deutet ein Sprecher von Wettbewerbskommissar Charlie McCreevy an, dass die Kommission auch das neue Gesetz nicht für EU-konform hält: "Spezielle Rechte für die öffentliche Hand in Deutschland sind wegen EU-Bestimmungen zum freien Kapitalverkehr nicht hinnehmbar."

Quelle: newsclick

Rechtspolitik auf unterstem Amateurniveau nach dem Motto, dass nicht sein kann, was nicht sein darf. Ein gerüttelt Maß an Peinlichkeit, mit Personen wie Herrn Gabriel eine fundierte Außenwirkung erzielen zu wollen.

05 Juni 2008

Bohlen und Ernst August in einem Boot - abgesoffen

Die Namen Prominenter dürfen in Werbeanzeigen ohne deren Einwilligung benutzt werden, wenn dabei aktuelle Ereignisse von öffentlichem Interesse aufgegriffen werden. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof Klagen von Prinz Ernst August von Hannover sowie des Musikproduzenten Dieter Bohlen gegen eine Werbekampagne der Zigarettenmarke «Lucky Strike» abgewiesen. Diese hatte in ihrer Werbung sowohl auf Handgreiflichkeiten des Prinzen als auch auf Bohlens Buch «Hinter den Kulissen» angespielt.
Quelle: dpa

Mich interessiert brennend, wer von den beiden Strategen sich mehr ärgert.
 

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