Die Namen Prominenter dürfen in Werbeanzeigen ohne deren Einwilligung benutzt werden, wenn dabei aktuelle Ereignisse von öffentlichem Interesse aufgegriffen werden. Mit dieser Begründung hat der Bundesgerichtshof Klagen von Prinz Ernst August von Hannover sowie des Musikproduzenten Dieter Bohlen gegen eine Werbekampagne der Zigarettenmarke «Lucky Strike» abgewiesen. Diese hatte in ihrer Werbung sowohl auf Handgreiflichkeiten des Prinzen als auch auf Bohlens Buch «Hinter den Kulissen» angespielt.
Mich interessiert brennend, wer von den beiden Strategen sich mehr ärgert.
3 Kommentare:
... wahrscheinlich der ernste August - dem sind 60 Mille durch die Lappen gegangen, Dieter nur 35. :-)
Beide in einen Sack und drauf hauen. Man trifft nie den Falschen
Achso, das war nur Satire? Schade, eigentlich.
Obwohl, dann sind für die kommende Zeit wieder ein paar Schlagzeilen drin.
Schlagzeilen. Genau.
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