... sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer zu meinem Mandanten, der heute zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt wurde. Glück gehabt, weil er nicht bei Entdeckung der Straftaten in Untersuchungshaft gegangen sei, weil er damals eine Selbstanzeige erstattet hat.
Obwohl der Mandant wusste, dass er eine empfindliche Freiheitsstrafe zu erwarten hat, ist er in der ganzen Zeit vor Ort geblieben und heute in der Hauptverhandlung erschienen.
Der Staatsanwalt meinte natürlich, mein Mandant habe Glück gehabt, dass er nicht in Untersuchungshaft gegangen sei, obwohl diese eigentlich selbstverständlich gewesen wäre.
Ich meine, er hat unglaubliches Schwein gehabt, dass damals richtigerweise davon ausgegangen wurde, dass kein Haftgrund besteht, wie er insbesondere bei Fluchtgefahr oft ohne jeden realen Hintergrund gleichwohl angenommen wird.
10 Juni 2008
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen