Der Termin für den Prozess um den tödlichen Bungee-Sprung vom Dortmunder Fernsehturm ist weiter unklar. Wann der Prozess gegen den Betreiber der Anlage, Jochen Schweizer, beginne, sei derzeit noch nicht abzuschätzen, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts Dortmund der Nachrichtenagentur ddp. Die Eröffnung des Verfahrens hatte sich zuletzt verzögert, weil Nachermittlungen zu der zum Unfallzeitpunkt herrschenden Umgebungstemperatur nötig waren. Zudem hatte die Verteidigung noch eine Stellungnahme abgegeben.Schweizer, der als einer der Pioniere des Bungee-Springens in Deutschland gilt, muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Bei dem Unfall war am 20. Juli 2003 ein 31-jähriger Mann aus Mommenheim bei Mainz vor den Augen seiner Freunde ums Leben gekommen. Bei dem Sprung vom Fernsehturm war das Bungee-Seil unmittelbar an den Füßen des Mannes abgerissen. Er erlitt bei dem Aufprall tödliche Verletzungen.
Im Mai 2005 hatte das Amtsgericht die Eröffnung einer Hauptverhandlung zunächst abgelehnt, weil nach Ansicht des Gerichts unklar war, welcher Fehler für das Reißen des Bungee-Seils verantwortlich war. Gegen diese Entscheidung hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt und ein neues Gutachten zu der Unfallursache in Auftrag gegeben. Vor allem auf der Grundlage dieses Gutachtens entschied die 31. Strafkammer des Landgerichts, eine Hauptverhandlung zuzulassen.
Quelle: ddp
Verzögerungen, die so erheblich sind und möglicherweise daran liegen, dass das Gericht den Gutachter nicht zu einer zeitnahen Erledigung des Gutachterauftrages angehalten hat, machen solche Verfahren zu einem höchst zweifelhaften Unterfangen, weil nach dieser Zeit der Strafanspruch des Staates sicher zumindest in Zweifel gezogen werden kann.
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Mehr dazu, auf Grund des erneuten Bungee Unfalls 2009 auf einer Jochen Schweizer Anlage, hier: http://geschenkgutschein.wordpress.com/2009/08/09/dritter-schwerer-unfall-auf-jochen-schweizer-bungee-anlage/
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