16 Juli 2008

Der gut altbekannte Sachverständige ...

... stirbt nach neuerer BGH-Rechtsprechnung endlich den Heldentod.

Die allseits hochbeliebte Bequemlichkeit, immer wieder auf die "alten und bequemen" Sachverständigen zurückzugreifen (alte Säcke sind gute Säcke), ohne sich mit deren meist nicht mehr aktueller Sachkunde auseinanderzusetzen, wird vom BGH nicht mehr so einfach hingenommen. So formuliert in BGHSt, Beschluß vom 14. 11. 2007 - 2 StR 465/07, NStZ-RR 2008, Seite 70:

"Dass ein Sachverständiger „aus einer Vielzahl von Verfahren bekannt“ ist, belegt im Übrigen für sich allein weder seine Sachkunde noch eine kritische Überprüfung des Gutachtens durch das Gericht."

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