Manchmal machen es die Gerichte einem tatsächlich verhältnismäßig leicht, einen Revisionsgrund zu finden. Ein Mandant faxt mir sein Berufungsurteil zu, und beim Lesen der ersten Seite steht gedanklich der erste Revisionsgrund.
Wenn der Tenor schon lautet, dass irgend etwas auf die Berufung der Staatsanwaltschaft abgeändert wird, ohne dass ein Verteidiger beteiligt ist, freut sich das Revisionsführerherz, denn das ist in der Regel ein Fall der notwendigen Verteidigung, wenn sich schon erstinstanzlicher Richter und Staatsanwaltschaft nicht einig sind.
Der Rest des Urteils war auch nicht gerade prickelnd.
03 Juli 2008
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1 Kommentar:
Was will mir der Autor jetzt sagen? Ich verstehe es einfach nicht.
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