Man gründet gemeinsam einen „Bund“, kann das Vertuschen dann aber doch nicht ganz lassen und nennt diesen Klüngel dann „Richterbund“, relativiert diese Vertuschung aber wieder, indem man sich einen Oberstaatsanwalt zum Vorsitzenden wählt.
Manch einer mag bei solch einer Konstellation natürlich an Böcke, Gärtner, Wölfe und Schafspelze denken, aber das wäre sicher zu kompliziert und möglicherweise eine Überforderung.
Man muss seinen Vorsitzenden einfach nur reden lassen, um zu verdeutlichen, dass man als Organisation vermutlich gar keinen Anspruch mehr erhebt, ernst genommen zu werden. Denn anders wäre kaum erklärbar, dass der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Herr Oberstaatsanwalt Christoph Frank, im „Focus“ vom 21.07.2008 auf Seite 14 bestätigt, dass er anregt, dass Richter seltener als bisher staatsanwaltliche Ermittlungen kontrollieren. "Auf den Richter verzichten, denn für Vieles reicht der Staatsanwalt!"
Herzlich gelacht habe sicher nicht nur ich darüber, dass der gute Mann auch noch Glauben machen will, dass die Verpflichtung der Staatsanwaltschaft zu strikter Objektivität etwas mit der Realität zu tun hat.
Man kann nicht ausschließen, dass der Bund der Gerechten und Guten irgendwann umfirmiert in den Deutschen Staatsanwältebund und dass dann über kurz oder lang die Mitgliedschaften der Richter einseitig und schmucklos seitens des Bundes gekündigt werden, denn:
"Auf den Richter verzichten, denn für Vieles reicht der Staatsanwalt!"Es war schon immer so im Leben, dass es nur zwei Seiten gab: Die eine Seite, die verzichtet und die zweite, auf die verzichtet wird.
Ade, ihr lieben Richter.