04 Juli 2009

Generalverdacht

Ich vertrete eine Kollegin, die plötzlich und unerwartet von einem Oberstaatsanwalt bei einer Generalstaatsanwaltschaft mit einem völlig absurden Verdacht überzogen wird.

Der gute HERR wendet sich an die für die Kollegin zuständige Rechtsanwaltskammer, die sich - leider natürlich - nicht hinter die völlig zu Unrecht angeschwärzte Kollegin stellt sondern sie mehr oder weniger auffordert, den aus der Luft gegriffenen Verdacht mit einem Geständnis zu erhärten.

Nach meiner Verteidigungsanzeige mit den der Sache angemessenen Stellungnahmen kommt nun die Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft, sie sehe gemäß § 170 II StPO davon ab, ein anwaltsgerichtliches Verfahren gegen die Kollegin in die Spur zu bringen.

Irgendwie ahne ich, dass man wohl auch davon absehen wird, von Amts wegen ein Verfahren gegen den Anschwärzer wegen des Verdachtes der falschen Verdächtigung einzuleiten.

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