15 Juli 2009

Wichtigtuer

In einem Ermittlungsverfahren wegen Sachbeschädigung vor Weihnachten 2008, in dem die Beweislage gegen meinen unschuldigen Mandanten so was von dünn ist, dass man freudig erregt auf eine Einstellung wartet, und wartet, und wartet ... fordert mich die Staatsanwaltschaft nun plötzlich, nachdem ich Mitte Februar die Akte hatte, auf, nunmehr innerhalb von 10 Tagen zu erklären, ob eine Einlassung abgegeben wird.

Mit Rotstift handschriftlich vermerkt:

EILT

Mal wieder richtig Zeit und Papier vergeudet, merken die noch was?

1 Kommentar:

Stiffler hat gesagt…

Das ist doch mal wieder Klar! Die Deutsche Justiz hat ein großes Problem! Die Wissen doch selbst nicht mehr was Sie den ganzen Tag tun sollen. Die Staatsanwaltschaft München Verklagt einen 80 Jaährigen wegen verbrechen die er vor 60 Jahren begangen haben soll, wo die Beweislage wahrscheinlich genauso dünn ist wie bei Ihrem Mandanten. Und das BVG beschäftigt sich mit irgendwelcher anderen scheise wofür nur unnötig Steuergelder verschwendet werden. Aber eine Positive Seite hat das ganze Ja: Wenn das alles nicht wäre, wäre die Auftragslage bei Raen wohl mehr als schlecht.

Hoffe bald mal wieder hier was schönes zu lesen.

Auf Bald

Stiffler

 

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