08 Juli 2009

Verwertungsverbot bei Blutprobe jetzt auch vom OLG Celle

Auch das OLG Celle stärkt nunmehr in einem aktuellen Beschluss den Richtervorbehalt bei Abnahme einer Blutprobe.

2 Kommentare:

RA JM hat gesagt…

... und das wohlgemerkt bei einer Drogenfahrt.

RA Neuber hat gesagt…

Hier in Krefeld ignorieren die Richter die Rechtsprechung und das sowohl beim AG als auch beim LG.

Urteile vom OLG Düsseldorf liegen wohl nioch nicht vor.

 

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