08 Juli 2009
Verwertungsverbot bei Blutprobe jetzt auch vom OLG Celle
Auch das OLG Celle stärkt nunmehr in einem aktuellen Beschluss den Richtervorbehalt bei Abnahme einer Blutprobe.
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An dieser Stelle berichtete Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Werner Siebers über Strafprozesse, über das Umfeld der Strafjustiz, was sonst noch so auffällt und macht Eigenwerbung. Jetzt zu erreichen unter http://ungereimtheiten.wordpress.com
2 Kommentare:
... und das wohlgemerkt bei einer Drogenfahrt.
Hier in Krefeld ignorieren die Richter die Rechtsprechung und das sowohl beim AG als auch beim LG.
Urteile vom OLG Düsseldorf liegen wohl nioch nicht vor.
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