12 Oktober 2010

Beweglich wie ein Kubikmeter gebundener Beton

Die Dame, die heute Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft in einem kleinen Amtsgericht am südlichen Rand der Lüneburger Heide war, sprühte vor Freundlichkeit, Zugänglichkeit und insbesondere beruflicher Beweglichkeit.

Zwei Angeklagte, die teilgeständig waren, ein wenig überzeugender Belastungszeuge und ein glaubwürdiger Entlastungszeuge mit glaubhaften Angaben, so sah es offenbar auch der Richter.

Ein weiterer Belastungszeuge entschuldigt ferngeblieben, einer unentschuldigt. Vor der Tür weitere fünf Entlastungszeugen, ein Gespräch über eine Verurteilung wegen Körperverletzung statt angeklagter gefährlicher Körperverletzung bei nicht vorbelasteten Angeklagten drängte sich auf.

Und dann in unnachahmlich muffeliger Art und Weise eine glatte Abfuhr an den Versuch von Gericht und Verteidigung: Ohne die nicht erschienenen weiteren Belastungszeugen kann die Sache nicht aufgeklärt werden. Klatsch!

Wenn die Dame nicht so gewesen wäre, wie sie war, hätte ich gern noch mit ihr gewettet, dass auch mit allen Zeugen im nächsten Termin in einigen Monaten nichts anderes herauskommt als der Nachweis der eh gestandenen einfachen Körperverletzung.

Das scheint der Dame aber völlig egal zu sein. Schade, dass es unwahrscheinlich ist, dass sie dann wieder Sitzungsvertreterin ist und die "Niederlage" nicht selbst einstecken wird.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

13 Kommentare:

RA S hat gesagt…

Ein Hinweis an den Vorsitzenden, er möchte doch mal kurz mit dem Abteilungsleiter der Dame sprechen wirkt Wunder. Da gibt es mitunter auch Einstellung gegen ordentliche Geldauflage dann. Hat bereits mehrfach funktioniert weil das Gericht das Verfahren dann auch leid hatte und vom Tisch bekommen wollte.

kj hat gesagt…

@RaS
wenn Staatsanwälte das mit sich machen lassen, dann sind das Weicheier oder sie haben so Angst vor dem Ministerium, das das schon politisch bedenklich ist.

Wenn man als Staatsanwalt eine Weisung für rechtswidrig hält, kann man immer noch Weisung des Ministeriums oder des nächsten Vorgesetzten einholen.
Immerhin entscheidet der Abteilungsleiter nicht aufgrund des Eindrucks der Hauptverhandlung, die eigentlich Grundlage der Entscheidung über den Prozess sein muss. Würde als Staatsanwalt Vertagung des Prozesses beantragen und bis dahin nur die notwendigen prozessualen Erklärungen abgeben.

Anonym hat gesagt…

Ähemm: soweit ich weiß, gibt es keine Beweisregel, die besagt: 6 "Entlastungszeugen" gegen "3 Belastungszeugen" = non liquet/Freispruch/in dubio nur einfache KV.
Wenn es um eine gef. KV mit Mindeststrafe von 6 Monaten (wenn nicht msF) geht oder um einfache KV und zudem ein Blick in § 244 II StPO geworfen wird, sehe ich jetzt nicht, was Sie konkret beanstanden.

Anonym hat gesagt…

Na ja. Dem StA geht es im Gegensatz zum Verteidiger um die Wahrheitsfindung. Und wenn dann "nur" einfache KV rauskommt und es stimmt, ist das keine Niederlage.

@ RA S: Wo leben Sie denn? WElcher Vositzende macht denn so was? Und welcher AL macht das dann mit? *kopfschüttel*

kj hat gesagt…

@anonym
es gibt so Gerichtsstrukturen, da klappt sowas.

In einer StA in Sachsen reicht ein Anruf vom Verteidiger an den Abteilungsleiter und es gibt Strafbefehl anstatt Anklage in einer Wirtschaftsstrafsache, nur weil die Ermittlungen lästig sind.

Wer angesehener Direktor war und der (jetzige) Generalstaatsanwalt Sitzungsvertreter ist, der kann auch schon mal einen nicht vorbestraften, reuigen arbeitslosen Angeklagten wegen Tötung seines Hundes (konnte den sich nicht mehr leisten) zu über einem Jahr ohne Bewährung zu verurteilen. Nur weil beide sich gut kennen und Hundefreunde sind. Hier gab es aber einen mutigen Abteilungsleiter, der Rechtsmittel einlegte. Da auch der Vorsitzende des Landgerichts kein Zeichen setzen wollte, gab es gnädigerweise die Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Manchmal drohen Verteidiger mit dem Direktor und ihren Beziehungen, wenn eine Bußgeldsache nicht eingestellt wird. Manche Richter überlegen sich zweimal, ob sie nicht lieber nachgeben.

RA S hat gesagt…

AG München:
Angeklagt war Fahrerflucht, Schaden 7000€. Sitzungsvertreterin als auch zuständige Staatsanwältin wollte zwingend eine Verurteilung. Gericht sah aufgrund des Sachverhalts eine Einstellung gegen Zahlung von 500€ für angezeigt. Dieses war auch IMHO akzeptabel im Hinblick auf die Situation. So stellte ich einen Beweisantrag, Sitzung vertagt. Nach der Verhandlung ging ich noch kurz zur Vorsitzenden und riet ihr an ein Rechtsgespräch mit dem Vorgesetzten der Staatsanwältin zu tätigen.

@kj: Die Staatsanwältin war kein Weichei sondern verbohrt, verbissen und was die RISTBV angeht nicht ganz auf der Höhe. Von Einstellung soll großzügig Gebrauch gemacht werden. Der Sachverhalt war nach Beweisaufnahme auf jeden Fall einstellungsgeeignet. Der Sachverhalt war de facto aufgeklärt. Nur in einzelnen Randbereichen nicht. Eine Ausleuchtung dieser Bereiche hätte nur das verfestigt, was ohnehin schon Bestandteil der Hauptverhandlung war.

Anonym hat gesagt…

@RS:

Hüstel: wo steht denn in den RiStBV etwas von großzügigem Gebrauch des § 153a? Meines Wissens und meinem Kleinknecht nach gibt es in Nr. 101 nur etwas bezüglich § 154 I (also im Ermittlungsverfahren). Zu 153 a gibt es nur mehr oder weniger inhaltliche Gestaltungsregeln in Nr. 93, 93 a.

kj hat gesagt…

@RaS
es würde mich wundern, wenn in der bayrischen Richtlinien stünde, das bei einem Schaden von 7.000 Euro eine Fahrerflucht einzustellen wäre.

Immerhin ist die Höhe des Schadens ein Kriterium, die Sache nicht einzustellen, auch wenn es im Einzelfall kleinlich sein kann.

Wenn der Sachverhalt aufgeklärt ist, kann Urteil ergehen, unwesentlich kann als wahr unterstellt werden.

Ein Staatsanwalt ist nicht deshalb Weichei, wenn er einer Einstellung zustimmt, sondern wenn er sich einfach von jemanden, der nicht in der Hauptverhandlung ist, etwas vorschreiben lässt.
Das wäre für mich Kriegserklärung des Gerichts und des Abteilungsleiters. Das erste wäre ein Befangenheitsantrag gegenüber den Richter, sollte er ein solches Ansinnen offenbaren. Konfliktverhandeln geht auch als Staatsanwalt.

StA M hat gesagt…

Anwälte, die in Kategorien wie "ihrem Sieg" und "ihrer Niederlage" denken, sind einfach nur peinlich. Die Sitzungsvertreterin macht einfach ihre Arbeit - und ihr wie mir wird es vollkommen egal sein, wie das Verfahren ausgeht, so lange man seinen Job vernünftig erfüllt. Alles andere zeugt von einem Selbstbewusstsein, dass einem 8jährigen entspricht.

kj hat gesagt…

Den Vorgesetzten der Staatsanwältin anzurufen, um eine dem Gericht genehme Entscheidung hervorzurufen, behandelt sie aber wie ein kleines Kind, das nicht selbst entscheiden kann, wenn es klappt.
Das ist ja was gar nicht geht.

Alan Shore hat gesagt…

@StA M

Das sehe ich ähnlich. Was Strafverfolgung oder Strafverteidigung mit Sieg und Niederlage zu tun haben sollen, ist mir nicht begreiflich. Wer in diesen Kategorien denkt, hat aus meiner Sicht irgendwie den Beruf verfehlt.

kj hat gesagt…

Ein bisschen hat das schon mit Sieg und Niederlage zu tun. Es ist ja nicht so, das jeder der schuldig ist verurteilt und jeder der unschuldig ist, freigesprochen wird.
Der Grad zwischen Schuld und Nichtschuld im Sinne des Gesetzes ist auch nicht immer eindeutig.
Sicherlich sollte das Sieg Niederlage Denken nicht vorherrschen, schon gar nicht bei dem Staatsanwalt, der zur Objektivität verpflichtet ist.
Aber das das gar keine Rolle spielt ist lebensfremd

Alan Shore hat gesagt…

Ich erlebe oft Kollegen, die mit ihren Mandanten feixen, (vermeintliche) Erfolge freudestrahlend zur Schau tragen, Freisprüche gar mit Sekt auf dem Gerichtsflur feiern oder - wie im Fall Kachelmann - eine Feier in einem Restaurant abhalten. Aus meiner Sicht ist das total daneben. Der Mandant ist nicht mein Freund und ich strebe professionelle Distanz an. Als Verteidiger weiß ich in der Regel auch nicht, ob der Mandant unschuldig ist oder nicht. Bei mir bleiben zumeist ebenso Restzweifel wie bei Gericht und Staatsanwaltschaft. Der Freispruch wegen erwiesener Unschuld ist die absolute Ausnahme. Ich sehe daher bei einem Freispruch oder einer Einstellung keinen Anlaß zur Freude. Es ist lediglich ein Arbeitsergebnis.

Grund zur Freude ist für mich lediglich ein juristischer "Sieg", wenn man beispielsweise durch die Instanzen, ggf. bis zum BVerfG, über die Frage streitet, ob ein bestimmtes Verhalten tatbestandsmäßig und damit strafbar war, ob das Verfahren prozessual ordnungsgemäß geführt worden ist, kurz: wenn wir das machen, was wir eigentlich einmal im Studium gelernt haben, nämlich Rechtsfälle zu lösen, statt uns im Gerichtssaal gegenseitig zu belöffeln und uns stundenlang fragwürdige Aussagen zweifelhafter Personen anzuhören.

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de