06 März 2011

Fliegst Du Swiss, droht Dir Schiss

Ein kleines Sonntagshäppchen für Reiserechtler, die sicher ihren Spass hätten an der Bearbeitung der Rechtsprobleme aus der Mail eines nicht sonderlich zufriedenen Kunden der Fluggesellschaft Swiss, wobei anzumerken ist, dass innerhalb der gesetzten Frist leider keine inhaltlich auf die Probleme eingehende Antwort erfolgte:

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich habe mit meiner Ehefrau bei Ihnen einen Flug gebucht von Hannover


über Zürich nach Lanzarote am 04.03.2011, der Abflug in Hannover war


geplant für 07.00 Uhr am Freitag.






Die Maschine konnte aufgrund einer Fehlermeldung erst etwa eine Stunde


zu spät starten, das kann passieren.






In Zürich landeten wir so, dass der Anschlussflug nach Lanzarote quasi


genau zur Abflugzeit hätte erreicht werden können, leider konnten wir


nur noch zuschauen, wie das Flugzeug sich gerade in Richtung Rollfeld


bewegte. Die Wartezeit von vielleicht 10 Minuten hat man uns nicht


gegönnt. Das muss nicht passieren.






Es wurde dann versucht, uns eine alternative Verbindung nach Lanzarote


anzubieten, das gelang nicht, so dass man uns dann in ein Hotel


verfrachtete, das einem Schild an der Außenwand nach angeblich 4 Sterne


hat, Allegra oder so ähnlich, (ich vergesse schnell Schreckliches!), von


der Sauberkeit in dem Zimmer her aber eher an ein Stundenhotel erinnerte.






Aufgrund des Abfluges unserer nunmehr notwendigen Verbindung über Madrid


reservierten wir zwei Plätze im Hotelbus um 05.00 Uhr und bestellten


einen Weckruf für 03.30 Uhr.






Um 04.51 klingelte dann das Telefon und der Nachtportier entschuldigte


sich dafür, dass er das Wecken vergessen hatte. Das darf nicht passieren.






Gehetzt wie die Tiere wollten wir dann noch schnell an der Rezeption die


kleinen Differenzbeträge bezahlen, die als Differenz zu den


Verzehrgutscheinen angelaufen waren. Für das Abendbrotessen lag der von


mir unterzeichnete Kassenbeleg vor, darangeheftet waren die Gutscheine,


sie waren aber nicht abgezogen, so dass der Nachtportier, vermutlich


der, der unseren Weckruf verpennt hatte, 40,00 Franken zu viel abziehen


wollte. Auf meinen Hinweis, dass er die abzuziehenden Gutscheine


höchstpersönlich körperlich in seinen schweizer Fingern halte, meinte


er, das könne er nicht erledigen, er sei nur für die Nacht zuständig,


nicht für Abrechnungen.






Ich bin stolz auf mich, dass ich in diesem Moment meine körperliche


Überlegenheit nicht ausgenutzt habe sondern mich darauf beschränkt habe,


ihm mitzuteilen, dass ich nunmehr gar nichts bezahlen werde und er die


Polizei holen könne. Zu seinem Glück akzeptierte er das und beschränkte


sich darauf, meine Adresse entgegenzunehmen.






Auf dem Flughafen in Zürich teilte man uns dann mit, dass das Flugzeug nach Madrid


dort statt um 07.00 Uhr erst um 08.00 Uhr starten werde, da man auf


Anschlusspassagiere warten müsse.






Klasse, dachte ich so bei mir, hätte man das bei uns am Tag zuvor nur 10


Minuten getan, wäre ich schon längst auf Lanzarote.






Gestartet wurde dann so spät, dass der letzte Anschlussflug mit Spanair


fast nicht mehr zu erreichen war. Obwohl man uns dann in Madrid zunächst


den falschen Flusteig nannte, konnten wir im Dauerlauf gerade noch das


Flugzeug nach Lanzarote erreichen.






Wir saßen dann in einer widerlichen Dreckskiste, die nicht nur


unglaublich eng war, sondern bei deren Sauberkeit ich zwanglos an die


spermabefleckten Wände im Hotel in Zürich erinnert wurde; es passte alles.






Damit nicht genug: In Arrecife kam es, wie es kommen musste, natürlich


war unser Gepäck in Madrid nicht mehr in die Maschine gekommen, ich


durfte mich dann am Flughafen an dem entsprechenden Schalter für die


Suchaufträge in eine Schlange stellen, für deren Abarbeitung die einzige


Mitarbeiterin bis zu mir 2 Stunden brauchte, die Mitreisen hinter mir


mussten vermutlich auf dem Flughafen übernachten.






Das Gepäck soll mir heute angeblich in unsere Unterkunft gebracht


werden, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich nicht so richtig


daran glauben mag, dass das klappen könnte.






Erlauben Sie mir, darum zu bitten, mir jetzt sofort mit größtem


Entgegenkommen und noch größerer Kulanz meine drigend notwendige


Urlaubserholung zurückzugeben, denn u.a. befinden sich meine


Blutdrucktabletten in meinem nicht angekommenen Gepäck und ich befürchte


Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn Sie jetzt versuchen würden, mich


mit Fragen nach Reservierungs- oder Flugnummern endgültig in den


Wahnsinn zu treiben.






Ich gehe davon aus, dass Sie mir bis heute 12.00 Uhr höchst


befriedigende Angebote zur Wiedergutmachung dessen unterbreitet haben,


was uns bisher zugemutet wurde.






Im Zeitalter der EDV werden Sie aufgrund der nachstehenden Angaben


sicher schnell überprüfen können, dass meine Angaben nicht in einem


einzigen Punkt auch nur einen Hauch übertrieben sind.




MfG



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

4 Kommentare:

Mark hat gesagt…

Die Kunde hatte offensichtlich viel Vergnügen beim Verfassen dieser von Selbstmitleid triefenden Litanei.

Insofern kann er sich nun nicht auf "entgangenes Urlaubsvergnügen" berufen.

ben hat gesagt…

In einem ähnlichen Fall hat ein Mdt., dem durch so einen Scheiß ein Tag Hochzeitsreise flöten ging, ein Jahr mit Air Berlin Schriftverkehr geführt, ohne auch nur einen Cent zu bekommen.
Nach Klageerhebung durch mich hat das Gericht einen gesalzenen Hinweis gegeben, dass die Klageforderung gefälligst anerkannt werden solle.
Air Berlin bot einen Fluggutschein in Höhe der Klageforderung an. Mdt. konnte nur mühsam davon abgehalten werden, Air Berlin mitzuteilen, was er davon hält.
Das Anerkenntnis erfolgte selbstverständlich "nur kulanzhalber".

Die EU-Verordnung 261/2004 ist zum Glück eindeutig dahingehend, dass sich der Kunde das nicht bieten lassen muss.

Trotz allem schönen Urlaub!

kj hat gesagt…

Ein Tag netten bezahlten Zwischenstopp in Zürich anstatt Lanzarote, ich hätte das als economy class Flieger locker gesehen. Hauptsache heil an- und zurückgekommen. Qualität von Hotel und Flieger, da fehlt mir der konkrete Vortrag, als Holzklasse Flieger hätte ich da auch nicht so viel Anspruch. Ich meine es muss auch noch einen deutlichen Qualitätssprung zwischen Business und economy class geben, da die teure business class erst die günstige economy ermöglicht.

Wenn Sie nicht economy geflogen sind, dann würde Ihnen nach meinem Rechtsempfinden schon eine deutliche Entschädigung zustehen, naja nach EU Verordnung wird es schon auch was für economy was geben, da die Swiss wahrscheinlich für Fehler ihrer Maschinen einstehen muss, kenne mich da aber nicht aus.

Selbst mein Prepaid Handy für 19 Euro hat eine Weckfunktion, fürs Wecken kann man die Airline nicht verantwortlich machen.

Denke nach einem weiteren schönen Urlaub auf Lanzarote, den ich Ihnen gönne, haben Sie den Stress auf dem Hinflug eh vergessen.

Anonym hat gesagt…

Mit den realitätsfernen Umsteigezeiten des Swiss-Buchungssystems habe ich auch schon leidvolle Erfahrungen gesammelt (Istanbul-Zürich, dann 1 Stunde Umsteigezeit; klappt nie, weil der Flieger in Istanbuls Chaosflughafen immer erst 1 Stunde zu spät loskommt). Den Ärger über einen verlorenen (Urlaubs-)Tag kann ich daher gut verstehen.

Leider wird sich an den Verhältnissen nichts ändern, solange nicht jedem klar ist, welche Rechte er hat, er diese auch beansprucht und Gerichte zügig die Ansprüche bestätigen. Nur dadurch wird es für die Fluggesellschaften richtig teuer und das ist für die Unternehmen der einzige Grund, etwas an ihrem System zu ändern.

 

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