Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mit meiner Ehefrau bei Ihnen einen Flug gebucht von Hannover
über Zürich nach Lanzarote am 04.03.2011, der Abflug in Hannover war
geplant für 07.00 Uhr am Freitag.
Die Maschine konnte aufgrund einer Fehlermeldung erst etwa eine Stunde
zu spät starten, das kann passieren.
In Zürich landeten wir so, dass der Anschlussflug nach Lanzarote quasi
genau zur Abflugzeit hätte erreicht werden können, leider konnten wir
nur noch zuschauen, wie das Flugzeug sich gerade in Richtung Rollfeld
bewegte. Die Wartezeit von vielleicht 10 Minuten hat man uns nicht
gegönnt. Das muss nicht passieren.
Es wurde dann versucht, uns eine alternative Verbindung nach Lanzarote
anzubieten, das gelang nicht, so dass man uns dann in ein Hotel
verfrachtete, das einem Schild an der Außenwand nach angeblich 4 Sterne
hat, Allegra oder so ähnlich, (ich vergesse schnell Schreckliches!), von
der Sauberkeit in dem Zimmer her aber eher an ein Stundenhotel erinnerte.
Aufgrund des Abfluges unserer nunmehr notwendigen Verbindung über Madrid
reservierten wir zwei Plätze im Hotelbus um 05.00 Uhr und bestellten
einen Weckruf für 03.30 Uhr.
Um 04.51 klingelte dann das Telefon und der Nachtportier entschuldigte
sich dafür, dass er das Wecken vergessen hatte. Das darf nicht passieren.
Gehetzt wie die Tiere wollten wir dann noch schnell an der Rezeption die
kleinen Differenzbeträge bezahlen, die als Differenz zu den
Verzehrgutscheinen angelaufen waren. Für das Abendbrotessen lag der von
mir unterzeichnete Kassenbeleg vor, darangeheftet waren die Gutscheine,
sie waren aber nicht abgezogen, so dass der Nachtportier, vermutlich
der, der unseren Weckruf verpennt hatte, 40,00 Franken zu viel abziehen
wollte. Auf meinen Hinweis, dass er die abzuziehenden Gutscheine
höchstpersönlich körperlich in seinen schweizer Fingern halte, meinte
er, das könne er nicht erledigen, er sei nur für die Nacht zuständig,
nicht für Abrechnungen.
Ich bin stolz auf mich, dass ich in diesem Moment meine körperliche
Überlegenheit nicht ausgenutzt habe sondern mich darauf beschränkt habe,
ihm mitzuteilen, dass ich nunmehr gar nichts bezahlen werde und er die
Polizei holen könne. Zu seinem Glück akzeptierte er das und beschränkte
sich darauf, meine Adresse entgegenzunehmen.
Auf dem Flughafen in Zürich teilte man uns dann mit, dass das Flugzeug nach Madrid
dort statt um 07.00 Uhr erst um 08.00 Uhr starten werde, da man auf
Anschlusspassagiere warten müsse.
Klasse, dachte ich so bei mir, hätte man das bei uns am Tag zuvor nur 10
Minuten getan, wäre ich schon längst auf Lanzarote.
Gestartet wurde dann so spät, dass der letzte Anschlussflug mit Spanair
fast nicht mehr zu erreichen war. Obwohl man uns dann in Madrid zunächst
den falschen Flusteig nannte, konnten wir im Dauerlauf gerade noch das
Flugzeug nach Lanzarote erreichen.
Wir saßen dann in einer widerlichen Dreckskiste, die nicht nur
unglaublich eng war, sondern bei deren Sauberkeit ich zwanglos an die
spermabefleckten Wände im Hotel in Zürich erinnert wurde; es passte alles.
Damit nicht genug: In Arrecife kam es, wie es kommen musste, natürlich
war unser Gepäck in Madrid nicht mehr in die Maschine gekommen, ich
durfte mich dann am Flughafen an dem entsprechenden Schalter für die
Suchaufträge in eine Schlange stellen, für deren Abarbeitung die einzige
Mitarbeiterin bis zu mir 2 Stunden brauchte, die Mitreisen hinter mir
mussten vermutlich auf dem Flughafen übernachten.
Das Gepäck soll mir heute angeblich in unsere Unterkunft gebracht
werden, Sie werden Verständnis dafür haben, dass ich nicht so richtig
daran glauben mag, dass das klappen könnte.
Erlauben Sie mir, darum zu bitten, mir jetzt sofort mit größtem
Entgegenkommen und noch größerer Kulanz meine drigend notwendige
Urlaubserholung zurückzugeben, denn u.a. befinden sich meine
Blutdrucktabletten in meinem nicht angekommenen Gepäck und ich befürchte
Herzinfarkt und Schlaganfall, wenn Sie jetzt versuchen würden, mich
mit Fragen nach Reservierungs- oder Flugnummern endgültig in den
Wahnsinn zu treiben.
Ich gehe davon aus, dass Sie mir bis heute 12.00 Uhr höchst
befriedigende Angebote zur Wiedergutmachung dessen unterbreitet haben,
was uns bisher zugemutet wurde.
Im Zeitalter der EDV werden Sie aufgrund der nachstehenden Angaben
sicher schnell überprüfen können, dass meine Angaben nicht in einem
einzigen Punkt auch nur einen Hauch übertrieben sind.
MfG
DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
4 Kommentare:
Die Kunde hatte offensichtlich viel Vergnügen beim Verfassen dieser von Selbstmitleid triefenden Litanei.
Insofern kann er sich nun nicht auf "entgangenes Urlaubsvergnügen" berufen.
In einem ähnlichen Fall hat ein Mdt., dem durch so einen Scheiß ein Tag Hochzeitsreise flöten ging, ein Jahr mit Air Berlin Schriftverkehr geführt, ohne auch nur einen Cent zu bekommen.
Nach Klageerhebung durch mich hat das Gericht einen gesalzenen Hinweis gegeben, dass die Klageforderung gefälligst anerkannt werden solle.
Air Berlin bot einen Fluggutschein in Höhe der Klageforderung an. Mdt. konnte nur mühsam davon abgehalten werden, Air Berlin mitzuteilen, was er davon hält.
Das Anerkenntnis erfolgte selbstverständlich "nur kulanzhalber".
Die EU-Verordnung 261/2004 ist zum Glück eindeutig dahingehend, dass sich der Kunde das nicht bieten lassen muss.
Trotz allem schönen Urlaub!
Ein Tag netten bezahlten Zwischenstopp in Zürich anstatt Lanzarote, ich hätte das als economy class Flieger locker gesehen. Hauptsache heil an- und zurückgekommen. Qualität von Hotel und Flieger, da fehlt mir der konkrete Vortrag, als Holzklasse Flieger hätte ich da auch nicht so viel Anspruch. Ich meine es muss auch noch einen deutlichen Qualitätssprung zwischen Business und economy class geben, da die teure business class erst die günstige economy ermöglicht.
Wenn Sie nicht economy geflogen sind, dann würde Ihnen nach meinem Rechtsempfinden schon eine deutliche Entschädigung zustehen, naja nach EU Verordnung wird es schon auch was für economy was geben, da die Swiss wahrscheinlich für Fehler ihrer Maschinen einstehen muss, kenne mich da aber nicht aus.
Selbst mein Prepaid Handy für 19 Euro hat eine Weckfunktion, fürs Wecken kann man die Airline nicht verantwortlich machen.
Denke nach einem weiteren schönen Urlaub auf Lanzarote, den ich Ihnen gönne, haben Sie den Stress auf dem Hinflug eh vergessen.
Mit den realitätsfernen Umsteigezeiten des Swiss-Buchungssystems habe ich auch schon leidvolle Erfahrungen gesammelt (Istanbul-Zürich, dann 1 Stunde Umsteigezeit; klappt nie, weil der Flieger in Istanbuls Chaosflughafen immer erst 1 Stunde zu spät loskommt). Den Ärger über einen verlorenen (Urlaubs-)Tag kann ich daher gut verstehen.
Leider wird sich an den Verhältnissen nichts ändern, solange nicht jedem klar ist, welche Rechte er hat, er diese auch beansprucht und Gerichte zügig die Ansprüche bestätigen. Nur dadurch wird es für die Fluggesellschaften richtig teuer und das ist für die Unternehmen der einzige Grund, etwas an ihrem System zu ändern.
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