03 November 2012

ver.di - Geizkrägen, Rechtsverweigerer?

Rechtsschutz über die Gewerkschaft, da freut sich das Mitglied über die Absicherung.

Aber die Gewerkschaft ist noch schlimmer als manche Rechtsschutzversicherung. Eine Vorschussanforderung wird abgelehnt mit dem irren Argument, mit einer Insolvenz der Gewerkschaft muss nicht gerechnet werden.

Unabhängig davon, dass ich bei solchem Geschäftsgebaren an dieser Aussage persönliche Zweifel habe, habe ich den Herrschaften den Wortlaut des § 9 RVG mitgeteilt, der da lautet:

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

Das interessiert die Herrschaften nicht, sie antworten: "Wir sind angewiesen, keine Vorschüsse zu leisten."

Klasse, dann muss jetzt das Mitglied doch persönlich zahlen, es wird sich freuen über die gewerkschaftliche Rundumbetreuung.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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7 Kommentare:

kj hat gesagt…

Als Arbeiter musst Du immer die Zeche zahlen, früher für Krieg und Kaiser, heute für Advokaten, Banker und Funktionäre. Haste keine Kohle gibt es auch keine Gerechtigkeit, die es ohnehin nur für die Bonzen gibt.

kj hat gesagt…

Ich hoffe Sie belehren den Mandanten vor Aufnahme des Mandats über seine Vorschusspficht, weil die Gewerkschaft dies verweigert, damit er sich entscheiden kann, ob er sie dann noch will.

Oder bestehen Belehrungspflichten nur für Polizeibeamte?

Wilfried hat gesagt…

Als Mandant würde ich den Anwalt wechseln. Kein vernünftiger Anwalt verlangt von einem unzweifelhaft solventen und zahlungsbereiten Mandanten einen Vorschuss (auch wenn er das nach dem Gesetz in der Tat darf).

Werner Siebers hat gesagt…

@Wilfried

Nette Einstellung. Kein vernünftiger Anwalt arbeitet ohne Vorschuss, und die Mandanten, die den nicht zahlen, dürfen und sollen sofort wechseln.

Hermann hat gesagt…

@Werner Siebers

Zu dieser weisen Einsicht bin ich in meiner Menschenliebe auch erst gekommen, nachdem sich über die Jahre offene Gebührenrechnungen in Höhe von etwa 70.000,- Euro angesammelt hatten.

Auch der zahlungskräftigste und netteste Mandant zahlt mitunter ungern Anwaltsrechnungen (wofür ich menschlich vollstes Verständnis habe). Dann muß er leider vorher zur Kasse gebeten werden.

Jo Meder hat gesagt…

Man sollte aber vielleicht auch nicht unerwähnt lassen, daß zumindest meiner langjährigen Erfahrung nach (wenn auch nicht als Anwalt, sondern als IT-Dienstleister) Gewerkschaften zu den zuverlässigsten Rechnungsbegleichern zählen, die man sich nur wünschen kann.

Anonym hat gesagt…

Ich vermute, dass es sich hierbei um die gewerkschaftliche Auslegung von Solidarität handelt... Solidarität mit ihrem gewerkschaftlich organisierten Mandanten und wenn Sie lange genug solodarisch gewesen sind, gibt Ihnen verdi vielleicht, was Ihnen zusteht, aber erst nachdem Sie den gewerkschaftseigenen Altruismustest bestanden haben, den die verdi-Chefs, die natürlich auch erst nachträglich bezahlt werden, täglich erfolgreich absolvieren...

P.S Kann man diesen robot Mist nicht abschalten? Ich bin kein robot, aber auch kein Hellseher und die Lesebeispiele verlangen viel zu viel Phantasie...

 

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