11 Juni 2011

Es hat ihr nicht gereicht - und das war auch gut so


Eine Richterin des Amtsgerichts Braunschweig hat es getan, das, was leider viel zu selten geschieht.

Sie hat sich die Akte durchgelesen, die ihr mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls vorgelegt wurde, und, sie hat den Strafbefehl dann nicht erlassen.

Und nicht etwa deshalb, weil ihr bei dem unter Bewährung stehenden Angeklagten die beantragte Geldstrafe nicht ausgereicht hat, sondern, weil ihr die Beweislage zu dünn erschien.

Und diese Einschätzung wurde in der Hauptverhandlung mehr als bestätigt, so dass es zu einer Verurteilung nicht reichte. Das war insgesamt ausgesprochen fair, und mit einer Einstellung nach § 153 StPO konnte ich wenigstens sicher sein, dass kein Sachbearbeiter oder Abteilungsleiter der Staatsanwaltschaft die Sache ins Rechtsmittel treibt.

Da ich dem Angeklagten auf seinen Antrag hin als Pflichtverteidiger beigeordnet war und darüber hinaus seine notwendigen Auslagen bei der Staatskasse verblieben sind, hatte er im Vergleich zum Freispruch nicht nur keinen Nachteil sondern den Vorteil, zu wissen, dass das Verfahren endgültig zu seinen Gunsten abgeschlossen ist.

Gut so!



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Kalter Wind bei angeblichen Abofallen - Trottelschutz für Leichtgläubige


Früher hieß es, der Betrugstatbestand sei kein "Trottelschutz", sollte bedeuten, wer sich dumm und dämlich anstellte und blind etwas unterschrieben hat, ohne sich alles wenigstens einmal durchzulesen, konnte nicht erwarten, dass ihm der Staatsanwalt beiseite trat.

Seit einer Entscheidung des OLG Frankfurt aus Dezember 2010 springen diverse Staatsanwaltschaften plötzlich auf den Zug und ermitteln schon sehr früh wegen Betruges, auch wenn jeder Leser der jeweiligen Unterlagen leicht erkennen konnte, dass er sich auf ein kostenpflichtiges Angebot einlässt.

In der Entscheidung des OLG Frankfurt heißt es u.a.:

Hiernach ist die Täuschung jedes Verhalten, das objektiv irreführt oder einen Irrtum unterhält und damit auf die Vorstellung eines anderen einwirkt. Dabei kann die Täuschung außer durch bewusst unwahre Behauptungen auch konkludent durch irreführendes Verhalten, das nach der Verkehrsanschauung als stillschweigende Erklärung zu verstehen ist, erfolgen. Davon ist auszugehen, wenn der Täter die Unwahrheit zwar nicht expressis verbis zum Ausdruck bringt, sie aber nach der Verkehrsanschauung durch sein Verhalten miterklärt.

Konsequenz für Betroffene solcher Ermittlungsverfahren sollte sein, sich bei Bekanntwerden solcher Ermittlungen sofort anwaltlicher Hilfe zu bedienen. Dabei ist auch zu beachten, dass einige Staatsanwaltschaften auf die Idee gekommen sind, Durchsuchungen auch bei vermeintlich unbeteiligten Dritten durchzuführen und denen gegenüber so zu tun, als seinen sie nur Zeugen, ohne zu offenbaren, dass das wahre Ziel ist, die Ermittlungen auch auf diese Personen auszudehnen.

Interessantes in diesen Tagen und nicht nur in dem Zusammenhang auch hier, hier, hier und hier.



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10 Juni 2011

Vermögenshaftung von Beamten

Das, was nun ansteht, hat Facetten, die mir sehr gut gefallen könnten.

So zum Beispiel und insbesondere:

Entsprechend den Vorschriften des genannten Gesetzes, kann dem Beamten, welcher eine rechtswidrige Entscheidung fällt, eine Geldstrafe in Höhe seines Jahreseinkommens auferlegt werden.

Und wenn das auch auf Richter ausgedehnt werden könnte, wäre das Gesetz doch wohl perfekt, oder?

Leider, leider, leider - nicht zu früh freuen! - gilt das aber nur, wie von der Kanzlei Dr. Hartwich berichtet, nur in Polen.


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Verlagerung

Wenn das Wetter so bleibt, dürfen sich die Mandanten heute mit mir über eine Verlagerung der Besprechungen freuen:


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09 Juni 2011

Nicht genug übertrieben

Der Familienrichter glaubte ihr jedes Wort. Ihr Mann habe sie geschlagen, die Kinder geschlagen, immer nur beleidigt, getrietzt, genötigt und geblökt.

Obwohl allen anderen Beteiligten klar war, dass die Übertreibungen der Dame zum Himmel gestunken haben, reichte das dem Familienrichter aus, dem Ehemann das Sorgerecht zu entziehen und der Frau faktisch die Möglichkeit zu geben, dem Vater die Kinder völlig zu entziehen.

Die Frau aber wollte mehr erreichen und brachte ihren Mann mit einer behaupteten Vergewaltigung in den Knast. Dort saß er sechs Monate, bis er vom Landgericht Braunschweig freigesprochen wurde, weil die Kammer positiv festgestellt hat, dass die Ehefrau die Unwahrheit gesagt hat.

Wie Kerstin Rueber in einem ähnlichen Fall hier berichtet, natürlich völlig unspektakulär und ohne Pressebeteiligung, die sicher erheblich gewesen wäre, wenn eine Verurteilung erfolgt wäre. Freisprüche sind langweilig!

Der Familienrichter sollte sich allerdings Gedanken darüber machen, ob er seine Einstellung zu seinem Job nicht einmal gründlich überdenken muss.



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Freundliche Bitte um Mithilfe

Das war ein Schock für den Mandanten und seine Partner. Die Justiz zeigte Stärke. Sprüche wie:

"Wenn Sie nicht aufmachen, können Sie mal Zuschauer sein, wie schnell wir eine Tür auframmen."

"Los, das Passwort, oder der Haftbefehl wegen Verdunkelungsgefahr ist schneller da, als Sie husten können."

"Den Anwalt rufen Sie mal besser nicht an, der reißt Sie noch tiefer in die Scheiße, außerdem können Sie den nicht bezahlten."

sind nur eine kleine Aufzählung, was vor und während einer 5stündigen Durchsuchung so abgesondert wurde, übrigens nicht von schnöden Polizeibeamten sondern von dem anwesenden Staatsanwalt.

Ach ja, gefragt wäre eigentlich eine freundliche Bitte um Mithilfe gewesen, denn, man glaubt es kaum, es handelte sich um eine Durchsuchung bei angeblich unverdächtigen Zeugen.

Ist mir jetzt in wenigen Tagen mehrfach untergekommen. Kommt man auf den Gedanken, einem schneidigen Staatsanwalt mal die Schneidezähne ziehen zu lassen, z.B. von seinem Vorgesetzten.

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08 Juni 2011

Gendefekt?

Nachdem wir in einer ostdeutschen Stadt mehrere Zeuginnen bei Gericht gehört haben, die ausnahmslos ein bestimmte Besonderheit mit ihrer Haarpracht herzeigten, fragte ein mitverteidigender Kollege:

Ob die hier alle schon mit zweifarbigen Frisuren geboren werden?

Böse, klar, aber irgendwie treffend.

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Ich war guter Hoffnung

Nein, das hat nichts mit meinem dicken Bauch zu tun. Vielmehr hatte ich in einem Umfangsverfahren vor mehr als einem Jahr den Vorsitzenden einer Strafkammer darauf hingewiesen, dass seine Zeugenbelehrungen nach § 55 StPO falsch sind.

Nach einiger Diskussion korrigierte er seine falsche Belehrung, hin und wieder ein kleiner Rückfall, aber: Na ja.

Ich war guter Hoffnung.

Und nun beantwortet endlich mal ein Zeuge die Frage, ob er die Belehrung nach § 55 StPO verstanden hat, mit: Nicht so richtig!

Und prompt erklärt der Vorsitzende wieder: Das bedeutet, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Falsch, weil verkürzt, denn auch der, der sich nicht selbst belasten muss aber gleichwohl Gefahr läuft, dass ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird, darf schweigen.

Die anschließende Diskussion zeigt, dass der Vorsitzende offenbar ein abweichendes Verständnis von dieser Norm hat. Nun bin ich nicht mehr guter Hoffnung.
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07 Juni 2011

Angepisst

Oft ist ein zähes Ringen und Kämpfen mit offenem Visier mit einem Staatsanwalt das Salz in der Suppe des Alltages eines Strafverteidigers. Es kommt dabei nicht darauf an, dass sich eine Seite als Sieger fühlt sondern darauf, dass eine, wenn auch harte, weiterbringende Auseinandersetzung geführt wird.

Furchtbar dabei allerdings diese leider hin und wieder auftauchenden "Angepissten", die es sofort persönlich nehmen, wenn man ihnen nicht den unteren Ausgang mit Vaseline füllt, bevor man hineinkriecht.

In der letzten Woche leider wieder so ein Exemplar genossen, der einsehen musste, dass seine Anklage tatsächlich für selbigen Ausgang war und sich dadurch meinte, "rächen" zu können, dass er das Grußwort zum Abschied nach dem Freispruch nicht erwiderte, vielmehr demonstrativ verweigerte.

Sie haben mich schwer getroffen, Herr Staatsanwalt, ich habe vor Gram stundenlang weinen müssen und fühle mich heute noch ganz unnütz und schlecht.

Ein großer Kopf verhindert keinen kleinen Geist, leider!

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31 Mai 2011

Kachelmann und die Respekt-Definierer

Wer nicht respektvoll mit prozessualen Ressourcen umgeht, darf nicht später wütend wie ein Kleinkind/Rumpelstielzchen nicht verdienten Respekt einfordern.



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29 Mai 2011

Was heute so alles möglich ist

Werbung für Anwälte? Generationen haben sich in Jahrzehnten ins Hemd gepieselt, wenn das Kanzleischild auch nur einen Zentimeter zu groß war oder eine Farbe zu viel benutzt wurde.

Das regt heute kaum noch jemanden auf, vieles ist möglich, nur an der Kreativität hapert es noch bei dem einen oder anderen Kollegen.

Aber es gibt auch wirklich spritzige Ideen, ob sie nun jeden Geschmack treffen oder nicht. Ein Beispiel:



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28 Mai 2011

Gutes Beispiel für Salesch und Konsorten

Wir kennen sie alle, die volksverdummenden Volljuristen, die wegen Kohle jede Hemmung davor verlieren, im Fernsehen dafür zu sorgen, dass der/die vielzitierte Mann/Frau auf der Straße glaubt, im Gerichtssaal geht es zu wie bei den "Hottentotten".

Die nehmen sich alle nichts, zum Beispiel Barbara Salesch, Alexander Hold, Ingo Lenßen und seine Bande oder wie die Volksverdummer alle heißen.

Wie sich manches Gericht das aber tatsächlich vorstellt, wie es im Gerichtssaal zugehen soll, sieht man hier:


Da hat man nicht nur Ordnung zu halten sondern auch Würde zugedeien zu lassen.

PS: Der gespiegelte Mensch ist kein Ordnungshüter und kein Würdenträger.

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27 Mai 2011

Gelassene Zufriedenheit

Es gibt Kollegen, so wie dieser, die, insbesondere in Mittagspausen, eine solch gelassene Zufriedenheit ausstrahlen, dass es fast schon beruhigend wirkt.



Böse, richtig heftig böse sogar wird es nur, wenn sie dann so gelassen, zufrieden und gutgelaunt sind, dass sie anfangen, zu singen; das sehr sehr kann weh tun.

Für Sarah und Percy.

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Streckbank für unbelehrbare Anwälte

In einem Gerichtssaal im Amtsgericht in Oschersleben sah ich ein Gerät größeren Ausmaßes, dessen Sinn und Funktion mir nicht sofort klar wurde:



Ich fragte deshalb die gerade den Saal betretende Richterin, was das denn sei, die mir kurz, trocken und zunächst ernst antwortete:

Das ist eine Streckbank für unbelehrbare Anwälte!

Kurz darauf erklärte sie mir dann, nun nicht mehr so ernst, worum es sich tatsächlich handelt, jedenfalls nicht um eine solche Streckbank.

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26 Mai 2011

Weises Augenmaß

Es waren frühe sachliche und überaus konstruktive Gespräche, die mit der Sachbearbeiterin bei der Staatsanwaltschaft geführt werden konnten. Trotz mehrfacher Messerstiche, die lebensgefährlich hätten sein können, ging die Staatsanwaltschaft nicht von versuchter Tötung sondern von gefährlicher Körperverletzung aus.

Ein rechtliche Wertung, die von der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig geteilt wurde, so dass der nicht vorbestrafte Täter, der letztlich Angriffe gegen seinen Bruder abwehren konnte, vom Schöffengericht in Wolfsburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, so, wie es die Oberstaatsanwältin auch angeklagt hatte.

Löbliches und weises Augenmaß.



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