30 April 2009

Plenarsaal im Landgericht

Wenn man das Bild sieht, könnte man meinen, es handele sich um ein Foto aus den 70er Jahren aus dem Bundestagsgebäude in Bonn.

Aber weit gefehlt, vielmehr zeigt das Bild einen aktuellen Hinweis im Landgericht Stendal auf einen Verhandlungssaal.


Ob es da möglicherweise geschichtliche Hintergründe gibt, wird sich sicher ergründen lassen, denn ich muss damit rechnen, dass ich mit dem Kollegen Johannes bis zumindest zum Ende des Jahres Dauergast in diesen geheiligten Hallen sein werde.



Quelle Foto: Volksstimme

Aus meiner Sicht lesenswert: dies

29 April 2009

Die stotternde Staatsanwältin

Sie fühlte sich, so kam es jedenfalls bei Beobachtern an, wie auf dem elektrischen Stuhl. Und die wohldosierten Stromstöße ließen sie dann immer wieder stotternd salbadern und um den heißen Brei herumzureden. So viels "Ähs" und "Hmms" und "Öhs" am Stück und in Wiederholung habe ich selten erlebt, wie bei der Staatsanwältin, die heute als Zeugin vernommen wurde.

Der Kammervorsitzende war meinem Beweisantrag nachgekommen, die Sitzungsvertreterin zu der Beweisbehauptung des Angeklagten zu vernehmen, dass sie während der Ermittlungen anderen Personen Versprechungen gemacht hatte bezüglich von ihr später zu beantragender Strafen und Außervollzugsetzung von Haftbefehlen.

Ergebnis nicht nur nach meinem Eindruck: Treffer, versenkt!

Wer mir bisher über "Jurablogs" hin und wieder seine Aufmerksamkeit geschenkt hat und zukünftig keine Lust hat, nur trockenen juristischen Staub zu schlucken, darf auch mal bei TWITTER schauen, dorthin werde ich einiges verlagern.

Notstand ausgerufen wegen Schweinegrippe

Ein Mandant teilte mir mit, dass bei seinem Arbeitgeber intern sämtliche dienstlicne Mexiko-Reisen ausgesetzt worden sind und darum gebetn wurde, private Mexiko-Reisen unbefristet zu unterlassen. Die Furcht vor den Auswirkungen der Schweinegrippe zeigt offenbar konkrete Wirkung.

So auch bei Arnold Schwarzenegger, der nicht nur Leben durch die Todesstrafe vernichten lässt, sondern jetzt zur Abwechslung mal das Gegenteil probiert.

Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger hat wegen der Schweinegrippe den Notstand über den US-Bundesstaat verhängt. Laut «Los Angeles Times» gibt es bei zwei Todesfällen in Kalifornien den Verdacht, dass die beiden Personen an der Schweinegrippe erkrankt gewesen sein könnten. Auch in Deutschland gibt es mehrere Verdachtsfälle. In Hamburg hat sich einer jetzt erhärtet. Laut «Financial Times Deutschland» wurde bei einer jungen Frau ein Virus vom Typ H1N1 nachgewiesen.
Quelle: dpa

28 April 2009

Neue "Verkehrsschilder"

Verkehrsschilder in ihrer ureigensten Bedeutung: Schilder mit dem Hinweis, wohin man muss, wenn man Verkehr haben will. Im Land des Gouda ist alles möglich.
In einem Park in Amsterdam zeigen jetzt Hinweisschilder an, wo Schwule auf der Suche nach einem Sexpartner fündig werden können. Die am Dienstag präsentierten Hinweisschilder signalisierten klar, was in welchem Teil des De-Oeverlanden-Parks im Stadtteil Slotervaart passiere, sagte eine Stadtsprecherin - zum Beispiel, wo es schnellen Sex für Schwule gebe. Im Park seien Menschen aus den unterschiedlichsten Gründen unterwegs, etwa weil sie die Natur genießen, mit ihren Kindern ins Grüne oder mit dem Hund vor die Tür wollten, manche seien auf der Suche nach einem Partner für Geschlechtsverkehr. Hinweisschilder für all diese Gruppen sollten helfen, dass alle sich im Park entspannen könnten, ohne sich zu stören.
Quelle: afp

Wenn Sie uns jetzt alles gegen Herrn X. sagen, kommen Sie mit einem blauen Auge davon

Beamte meines Lieblings-LKA meinten zu einem Beschuldigten, er solle nun mal alles gegen Herrn X. aussagen, den wolle man nämlich haben, er selbst interessiere nicht. Wenn er denn aussagt, werde er mit einem blauen Auge, also einer Bewährungsstrafe, davonkommen, außerdem werde sein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Beim Haftrichter im Beisein der Staatsanwältin sei ihm dann vom Richter gesagt worden, nun müsse er aber mal die Wahrheit sagen.

Wen wundert es noch, dass er in dieser Situation alles Mögliche gegen Herrn X. ausgesagt hat.

Ob der Zeuge kapiert, dass die mit der Staatsanwältin abgesprochene Zusage einer Bewährungsstrafe wertlos ist, insbesondere, weil genau diese Staatsanwältin jetzt Anklage vor dem Landgericht erhoben hat, also von einer Mindeststrafe von 4 Jahren ausgeht, scheint eher unwahrscheinlich.

Und ob man ihm seine belastenden Aussagen jetzt glauben muss, darf auch kontrovers diskutiert werden.

Behälter mit Schweinegrippeviren explodiert

Das macht Hoffnung auf einen verantwortungsbewussten Umgang mit allen Gefahren, die eine weltumspannende Pandemie mit sich bringen kann.
In einem Schweizer Zug ist am Abend ein Behälter mit Schweinegrippenviren explodiert.

Es bestand nach Angaben der Behörden aber keine Ansteckungsgefahr. Die Viren des Grippestamms H1N1, der die Schweinegrippe überträgt, waren für das Nationale Grippe-Zentrum in Genf bestimmt. Es soll sich aber nicht um den mutierten Stamm handeln. Bei der Explosion des Behälters wurden zwei Menschen leicht verletzt.

Quelle: dpa

Spektakuläre Flucht mit dem Hubschrauber aus der JVA

Welcher Inhaftierte, sei er in Untersuchungshaft oder in Strafhaft, hat nicht irgendwann diesen Traum: Die Kumpels draußen organisieren einer Hubschrauber, kommen mit dem Ding von oben in den Knast und schon ist man weg.

Ein unrealistischer Traum?

Juliano Verbard ist es gelungen.

Auf filmreife Weise ist ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter französischer Sektenchef aus dem Gefängnis ausgebrochen. Juliano Verbard entkam nach Behördenangabe gemeinsam mit zwei Anhängern mit einem Hubschrauber aus einer Haftanstalt auf der französischen Insel La Reunion vor der Ostküste Afrikas.

Der 27-Jährige hatte die Sekte „Coeur douloureux et immaculé de Marie“ („Schmerzendes und makelloses Herz von Maria“) 2002 gegründet. Deren mehrere hundert Anhänger glauben, dass die Jungfrau Maria an jedem achten Tag des Monats zu Verbard spricht.

Der für den Gefängnisausbruch benutzte Hubschrauber war von drei Männern für einen Touristenausflug reserviert worden, erklärten die Behörden. Sie hätten die Piloten mit Schusswaffen gezwungen, zu dem Gefängnis Domenjod in Saint-Denis im Norden der Insel zu fliegen und dort im Hof zu landen. Nach Aufnahme der Gefangenen musste der Pilot den Hubschrauber unweit des Gefängnisses landen, wo ein Kleinlaster auf die Befreiten und ihre Helfer wartete.

Quelle: aol

Wir haben weinende Männer aus den Türen kommen sehen

Klar, Erfolge wollen ausgekostet werden, dabei neigt der Auskoster auch schon hin und wieder zu leichten Übertreibungen oder zu Formulierungen, die ans Herz gehen und die Gänsehaut hervortreten lassen.

So auch die Braunschweiger Polizei, die es sich nicht nehmen lassen konnte, beim Ausheben zweier Zockerbuden so zu tun, als habe man Las Vegas pulverisiert.

2 Uhr in der Nacht zum Sonntag: Zeitgleich stürmt die Polizei vier Gebäude in Braunschweig. Der lange vorbereitete Schlag gegen das illegale Glücksspiel in der Stadt wird ein Erfolg. Die beiden Hauptbeschuldigten werden gefasst.

Bei ihnen handelt es sich um einen 42- und einen 54-Jährigen. Beide sind offiziell mittellos. Einer ist Hartz-IV-Empfänger, der andere hat Privatinsolvenz angemeldet. Ihr von der Polizei im Vorfeld ermittelter Lebensstil wollte zu der vermeintlichen Arbeitssituation so gar nicht passen.

"Die Aktion wird in der Zockerszene ankommen. Da sind wir uns sicher. Wir wollten ein starkes Signal setzen, dass wir illegales Glücksspiel in Braunschweig nicht dulden", sagt Polizeisprecher Wolfgang Klages nach dem Einsatz, für den es einen richterlichen Beschluss gegeben hatte.

Beschaffungskriminalität folgt oft dem Glücksspiel

Glücksspiel könne immer auch Beschaffungskriminalität nach sich ziehen, nennt er einen weiteren Grund für den spektakulären Zugriff.

Die illegalen Casinos waren Anziehungspunkt für Spieler weit über die Grenzen der Region hinaus. Beobachtet wurden auch Zocker, die aus Hannover oder Hildesheim angereist waren.

Seit Februar hatte die Polizei die beiden illegalen Spielcasinos in der Friedrich-Wilhelm-Straße und der Südstraße im Visier. "Wir haben weinende Männer aus den Türen kommen sehen" sagt Schunter (ein Polizeibeamter).
Quelle: newsclick

Twitternde Puffs, Bordelle und Nachtclubs

Ein englischer Puff nutzt neuerdings Twitter, um Werbung das Etablissement zu machen.

Das "House of Divine" ("Haus des Göttlichen") informiert Kunden über Twitter u.a. darüber, welche Damen im Dienst sind.

Eine britische Politikerin nannte die Nutzung von Twitter durch das Bordell "zynisch und unangemessen".

Warum eigentlich, darf man fragen, wenn Prostitution nicht verboten ist. Auch in Deutschland twittert ein Nachtclub: na und!
A BROTHEL is touting its services via social networking site TWITTER.‘House of Divine’ advertises which girls are on duty each day — and issues ‘special offers’ to punters’ mobile phones.

The firm, based in Milton Keynes, Bucks, also sends appeals for working girls to enlist.

Lib-Dem MP Julia Goldsworthy labelled the brothel’s use of Twitter “cynical and inappropriate”.
Quelle: sun

Ermittlungen im Rotlicht-Milieu? www.vier-strafverteidiger.de

Schweinegrippe: Alarmstufe erhöht

Vielleicht ist es doch an der Zeit, sich wie Michael Jackson mit massenweise Mundschutz zu versorgen, die idiotische Angewohnheit abzulegen, bei Begrüßungen den Gegenüber zu küssen, zu umarmen und abzuklopfen, selbst das Handgeben sollte unterbleiben und die Hände sollte man sich so oft waschen, wie Mutter es früher gern gesehen hätte.
Wegen der Zunahme von Schweinegrippe-Infektionen beim Menschen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Alarmstufe für eine Grippe-Pandemie von drei auf vier heraufgesetzt. Die Erhöhung auf die vierte von insgesamt sechs Stufen signalisiere einen "bedeutenden Anstieg des Risikos einer Pandemie", also einer sich über Ländergrenzen hinweg ausbreitenden Infektionskrankheit, erklärte die WHO am Montagabend in Genf. Die Entscheidung sei auf Anraten eines Expertenkomitees gefallen, sagte der für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt zuständige stellvertretende WHO-Generaldirektor Keiji Fukuda.
Quelle: afp

Thüringer OLG zum Führerscheintourismus: Steine statt Bratwurst

Steine statt Bratwurst, das liegt schwer im Magen, was die Thüringer da auf den Grill gelegt haben:

Das Thüringer OLG hat seine Rechtsprechung zum Führerscheintourismus geändert.

Wer während der Dauer einer in Deutschland verhängten Sperrfrist (für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) eine Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Staat erwirbt, begeht auch dann die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wenn er den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist auf deutschen Straßen benutzt. Der 1. Strafsenat des Thüringer OLG hatte sich vor kurzem erneut mit folgender Rechtsfrage zu befassen: Kommt es für die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis darauf an, ob mit dem ausländischen Führerschein vor oder erst nach Ende der deutschen Sperrfrist gefahren wird? Die Frage hatte das Gericht im März 2007 so entschieden, dass strafbar nur das Fahren vor Ablauf der Sperrfrist sei. Diese Rechtsprechung hat das Gericht nun geändert. Für die Strafbarkeit kommt es jetzt allein darauf an, ob der ausländische Führerschein während der deutschen Sperrfrist erteilt wurde. Wann von ihm Gebrauch gemacht worden ist, spielt keine Rolle mehr.

Hintergrund ist eine wegen eines Beschlusses des EuGH vom Juli 2008 veränderte Rechtslage (Beschluss des EUGH vom 03.07.2008 - C-225/07 - NJW 2009, 207 Rechtssache Möginger). Anders als früher vertritt der EuGH nun die Meinung, ein Mitgliedsstaat könne einer während einer Sperrfrist erteilten Fahrerlaubnis eines anderen Staates die Anerkennung generell versagen; eine solche Versagungspraxis verstoße nicht gegen EU-Recht.

Einem Mann war seine deutsche Fahrerlaubnis 2005 entzogen worden. Zugleich war eine Sperre für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis bis zum Januar 2006 angeordnet worden. Während der Sperrfrist – im Dezember 2005 – hatte der Mann eine tschechische Fahrerlaubnis erworben. Hiermit war er im März 2007 in Deutschland gefahren.

Das Thüringer OLG hat das amtsgerichtliche Urteil aufgehoben, mit dem der Thüringer freigesprochen worden war, weil er den ausländischen Führerschein erst nach Ablauf der Sperrfrist benutzt hatte und den Fall zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Das Gericht ist der Auffassung, für die neu zu treffende Entscheidung wird das Amtsgericht zu prüfen haben, ob der Mann möglicherweise ohne oder mit geringerer Schuld gehandelt hat, weil er sich wegen der zur Tatzeit im März 2007 noch anderen Rechtsprechung des Oberlandesgerichts über das Verbotensein seines Handelns geirrt hat. Die Prüfung, ob ein solcher sog. Verbotsirrtum vorliegt und der junge Mann deshalb freizusprechen oder zumindest milder zu bestrafen ist, hat das Oberlandesgericht dem Amtsgericht aufgegeben.

Quelle: Deutsches Anwaltsportal

Immerhin noch ein kleiner Ausweg für Altfälle.

27 April 2009

Geschäftemacher nutzen die Schweinegrippe

Kaum gibt es eine bedrohliche Krankheit, gibt es die ersten Profiteuere, die versuchen, aus der Angst und Not der betroffenen oder gefährdeten Menschen ihre Vorteile zu ziehen.
Nach dem Ausbruch der auf den Menschen übertragbaren Schweinegrippe gehen die mexikanischen Behörden gegen Pharmahersteller vor, die für angebliche Medikamente gegen die Krankheit werben. Die Kommission zum Schutz vor Gesundheitsrisiken untersagte am Sonntag (Ortszeit) jegliche Werbung in den Massenmedien für Mittel zur Heilung der Schweinegrippe. Wer mit die Öffentlichkeit täuschenden Slogans werbe und die Unruhe in der Bevölkerung für eigene Profitziele missbrauche, müsse mit einem Entzug der Marktzulassung und Strafmaßnahmen rechnen, erklärte die Kommission.
Quelle: afp

Pro Reli mit Volksentscheid gescheitert

Religionsunterricht ist out, jedenfalls sehen die Berliner selbigen nicht als so gravierend wichtig, dass er vorgeschrieben werden müsste.
Der Volksentscheid zur Aufwertung des freiwilligen Religionsunterrichts in Berlin ist klar gescheitert. Nach dem vorläufigen Endergebnis votierte nur eine Minderheit von 48,5 Prozent der abstimmenden Berliner oder rund 14 Prozent aller Wahlberechtigten für den Gesetzentwurf der Initiative «Pro Reli». Nötig waren aber eine Mehrheit bei den Abstimmenden und gleichzeitig mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten.
Quelle: dpa

26 April 2009

Sind wir gerüstet für die Schweinegrippe?

Hoffentlich haben wir Schwein und dessen Grippewelle schwappt an uns vorbei!
Nach dem Ausbruch der Schweinegrippe in Mexiko und den USA wird in Deutschland über mögliche Gegenmaßnahmen beraten. Die Zahl der bisherigen Fälle lasse den Schluss zu, dass sich das Virus von Mensch zu Mensch übertrage, sagte eine Sprecherin des Robert-Koch-Instituts (RKI) auf ddp-Anfrage in Berlin. Daher liege es im Bereich des Möglichen, dass die Krankheit auch nach Deutschland eingeschleppt werden könnte. Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnte, das Virus könne sich möglicherweise weltweit auszubreiten.

Die RKI-Sprecherin sagte weiter, in der Vergangenheit habe der Umgang mit der Lungenkrankheit Sars gezeigt, dass die deutschen Behörden mit solch importierten Fällen gut zurechtkämen. Derzeit werde beraten, wie etwa an den Flughäfen mit Verdachtsfällen umgegangen werden solle. Der Leiter des Instituts, Jörg Hinrich Hacker, verwies darauf, es gebe in Deutschland Pläne für den Fall einer Pandemie. Entsprechende Strukturen würden derzeit aktiviert. Laut RKI wurden die Landesgesundheitsbehörden informiert.

Quelle: ddp

Bossi und sein letzter Fall

Streiten kann man nicht über die Qualitäten des Herrn Bossi, was sein jahrzehntelanges Talent angeht, sich medienwirksam zu verkaufen. Streiten kann man auch nicht darüber, dass viele seiner Fälle mit Besonderheiten gewürzt sind.

Bei seinem angeblich letzten Fall springt die Besonderheit ins Auge, wie auch öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit der Frage umgehen, die Person eines nicht rechtskräftig verurteilten Angeklagten zumindest optisch zu anonymisieren oder nicht, wie es das Bundesverfassungsgericht für richtig hält.

Hier der Film mit Bossis gesetzten Worten zu dem Fall und dem Nachweis, wie extrem anonym über einen nicht verurteilten Angeklagten berichtet werden kann.

Fotogeile Täter

Immer häufiger kommt es vor, dass potentielle Straftäter sich gegenseitig bei den Taten oder zumindest bei der Vorbereitung ihrer Taten fotografieren oder filmen. Ob das gerade für deren Intelligenz spricht, müssen sie letztendlich selbst entscheiden.
Im Fall einer von Teenagern ermordeten 26-Jährigen aus Bad Buchau (Kreis Biberach/Riß) hat die Polizei nach SWR-Informationen neue Erkenntnisse. Die beiden Hauptverdächtigen sollen sich vor der Tat gegenseitig mit einem Handy fotografiert haben.

Wie die "Landesschau" gestern berichtete, tragen die Verdächtigen auf den Fotos Masken. Die Polizei wollte sich dazu zunächst nicht äußern.

Erst am Freitag war bekannt geworden, dass der Mord von einer Jugendclique geplant worden war. Die Polizei ermittelt neben den beiden bisherigen 15 und 16 Jahre alten Tatverdächtigen gegen vier weitere Jungen und zwei Mädchen im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Der 15-Jährige hatte vor einer Woche gestanden, die Mutter eines Kleinkindes mit einem Brecheisen erschlagen zu haben, weil sie ihn bei einem Einbruch erwischt hatte.

Quelle: swr

Power-Doping durch Uni-Klinik in Freiburg?

Gibt es eigentlich noch saubere Sportler? Oder gibt es nur die Unterteilung zwischen den schlechten Sortlern, das sind die, die erwischt werden und den guten Sportlern, das sind die, die nicht erwischt werden.

Erwischt bei Doping, Bestechung, Verarschung ...
Mindestens elf Jahre lang soll es an der Freiburger Uniklinik systematisches Doping beim Radsportteam Telekom gegeben haben. Zu diesem Ergebnis kommt der Abschlussbericht einer unabhängigen Expertenkommission. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" sollen die Ärzte Lothar Heinrich und Andreas Schmid von 1995 bis mindestens 2006 Dopingmittel an die Radsportler verabreicht haben. Bislang hatten die beiden Mediziner lediglich zugegeben, im strafrechtlich nicht mehr relevanten Zeitraum bis 1999 Dopingmittel verabreicht zu haben.
Quelle: swr

Verfassungsschutz bekommt schon wieder auf die Mütze

Manch einer wünscht sich, dass bei denen, die dem Namen nach angeblich für den Schutz der Verfassung zuständig sind, jemand mal eine Fortbildung abhält darüber, was Verfassung eigentlich bedeutet. Vermutlich leider eine Illusion in einem Staat, der sich eine Schäuble als Innenminster leisten kann.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat zwischen 1982 und 1999 zu Unrecht personenbezogene Daten des heutigen Linke-Politikers Bodo Ramelow gesammelt. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln am Freitag auf ddp-Anfrage sagte, entschied das Gericht in mündlicher Verhandlung, dass die Erhebung personenbezogener Informationen über Ramelow durch den Verfassungsschutz in dessen Personenakte rechtswidrig war, soweit es sich um Daten aus der Zeit bis zur Aufnahme des Landtagsmandates des Klägers im Thüringer Landtag im Oktober 1999 handelte. In Sachakten dürfe Ramelow aber auftauchen.

Zuletzt hatte Mitte Februar das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden, dass das BfV den Bundestagsfraktionsvize und Linke-Spitzenkandidaten für die Landtagswahl am 30. August nicht mehr beobachten darf. Es gebe zwar Anhaltspunkte dafür, dass die Linke Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolge. Ein so begründeter Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen lasse es aber gleichwohl nicht zu, Ramelow in die Beobachtung durch das BfV einzubeziehen. Er sei zwar Spitzenfunktionär der Partei und habe bereits in der PDS herausgehobene Funktionen wahrgenommen. Das freie Mandat des Abgeordneten stehe aber in seinem Einzelfall der Beobachtung entgegen.

Nach einer Beschwerde des BfV liegt die Sache nun beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Quelle: news-adhoc.com

Für den Fall der Verwerfung der Beschwerde wird es wohl leider keinen Weg geben, den Steuerzahler von den insoweit völlig unnötigen Kosten zu entlasten und den persönlich verantwortlichen Mitarbeitern der obersten Horchstation aufzugeben.

Komm rein!

Porno-Software lässt auf sich warten

Da ist jetzt eine ganz große Überraschung. Das Allheilmittel gegen Kinderpornografie, das mit großem Theaterdonner angekündigt wurde, existiert noch gar nicht und muss jetzt erst "gebaut" werden, wobei erst jetzt klar wird, dass das Zeit bis nach der Bundestagswahl braucht. Putzig!
Die Sperrung kinderpornografischer Seiten im Internet wird sich um etliche Monate verzögern. Ein Telekom-Sprecher sagte dem Nachrichtenmagazin «Focus», technische Hürden seien für die Verzögerung verantwortlich. Es müsse eine neue Software entwickelt und getestet werden. Die Entwicklung und Umsetzung koste mehr Zeit als gedacht. Die Sperre der unerwünschten Internetseiten könne daher voraussichtlich erst in einem halben Jahr aktiviert werden.
Quelle: dpa

Gut für die entsprechenden Interessentenkreise, dass genug Zeit ist, Strategien zu entwickeln, wie das, was jetzt mindestens ein halbes Jahr entwickelt wird, von Beginn an zu hacken.

Dein Recht ist mein Job.

25 April 2009

Fast 5 Millionen für Mehdorn

Der Image-Schaden, den die Bahn erlitten hat, dürfte deutlich höher liegen, so dass 5 Millionen € den Kohl auch nicht mehr fett machen. Und lieber jetzt 5 Millionen hinterherwerfen, als solche Manager zu behalten und befürchten zu müssen, dass sie dann noch höhere Schäden verursachen.
Die Deutsche Bahn AG wird den im Zuge der Datenaffäre ausscheidenden Vorstandschef Hartmut Mehdorn mit 4,9 Millionen Euro abfinden. Damit sollen alle Ansprüche aus Mehdorns Vertrag abgegolten werden, berichtet die «Süddeutsche Zeitung» unter Berufung auf Aufsichtsratskreise. Mehdorns Vertrag läuft eigentlich bis Mai 2011. Er hatte darauf gepocht, dass die finanziellen Bestimmungen des Vertrages voll erfüllt werden. Der Aufsichtsrat berät heute in Essen über die Ausbezahlung des Vertrages.
Quelle: dpa

Mit Mollies in den Puff

Eine recht rustikale Art eines Besuches eines bordellähnlichen Betriebes wird einigen kurzhaarigen Gesellen vorgeworfen, die möglicherweise eine kurzzeitige Hitzeentwicklung als nicht ganz ungewollt angesehen haben könnten.
Wegen einer Schießerei und eines Angriffs mit Molotow-Cocktails auf eine Göttinger Nachtbar müssen sich seit Donnerstag drei mutmaßliche Rechtsextremisten vor dem Göttinger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Männern vor, Ende November Brandsätze auf das Lokal geworfen zu haben. Der Hauptangeklagte soll zuvor mit einer sogenannten Pumpgun auf den Inhaber der Bar geschossen und ihn dabei nur knapp verfehlt haben. Ihm wird deshalb versuchter Totschlag zur Last gelegt.

An den Auseinandersetzungen in dem Lokal sollen ursprünglich noch weitere Personen beteiligt gewesen sein. Die drei Angeklagten waren unmittelbar darauf in der Nähe der Bar festgenommen worden, zwei weitere Tatbeteiligte wurden später im Göttinger Stadtgebiet gestellt. Nach den Vorfällen in der Nachtbar durchsuchte die Polizei zweimal Häuser von Rechtsextremisten in Südniedersachsen. Dabei stellten die Beamten zahlreiche Waffen, Munition, NS-Embleme und indizierte CDs sicher. Bei dem Hauptangeklagten wurden eine Maschinenpistole und ein Gewehr gefunden.

Quelle: hna

Feiner Arzt

Ärzte können viel Gutes tun; und dann gibt es noch Ärzte, die so viel Schlechtes tun, dass man es kaum glauben mag.

Die Bezirkskammer Braunschweig der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wirft einem Wolfsburger Ärzteehepaar vor, bei den Patientenabrechnungen ihrer Gemeinschaftspraxis von 2002 betrogen zu haben.

"Wir haben einen sechsstelligen Schaden errechnet", so KV-Geschäftsführer Stefan Hofmann. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wurde eingeschaltet und ein Bußgeldbescheid gegen das Ehepaar erlassen. Dagegen klagen die Eheleute vor dem Sozialgericht Hannover.

Der 66-jährige Arzt war am Donnerstag wegen sexuellen Missbrauchs einer Patientin rechtskräftig verurteilt worden. Gegen ihn wird außerdem wegen Diebstahls in einer Apotheke ermittelt. Die KV will dem Mediziner die Zulassung entziehen, die zuständige Kammer tagt im Juni. "Ich gehe davon aus, dass auch die Ärztekammer ihm die Approbation aberkennen will", so Hofmann.

Quelle: newsclick

18-Jährige versteigert ihre Entjungferung

Die Frage danach, was an Verträgen sittenwidrig sein könnte, spielt bei Juristen schon im Studium eine Rolle bei oft höchst konstruierten Fallbeispielen. Hier nun ein Fall aus dem wahren Leben, der jedenfall dann höchst interessant werden könnte, wenn sich die Anbieterin zunächst den Erlös aushändigen lässt, danach aber die Hergabe ihrer ersten Hingabe verweigern würde.
Alina Percea, eine 18-jährige Rumänin, hat gestern auf dem dubiosen Internetportal gesext.de ihre Entjungferung versteigert. Höchstgebot waren 10.050 Euro. „Es ist das erste Mal in meinem Leben, dass ich mich einem Mann ganz hingeben möchte und deshalb soll es etwas ganz besonderes werden.“, schreibt die junge Frau. „Ich werde alles tun, um ein romantisches Ambiente zu schaffen und mich total hinzugeben.“

Die Auktion hatte zuvor für kontroverse Diskussionen gesorgt. Percea hatte auf einer Pressekonferenz von einem Gynäkologen ihre Unschuld beweisen lassen. Dann wurde die Versteigerung von gesext.de PR-wirksam aufbereitet. Alina schrieb einen Blog über ihre letzten Tage mit Jungfernhäutchen, über 100 Medien aus aller Welt, von Argentinien bis Pakistan berichteten.

Auf dem Internetportal gesext.de kann Geschlechtsverkehr versteigert werden. Die Betreiber nennen die Seite einen Lifestyle-Marktplatz für aufgeschlossene Erwachsene und auch rechtlich geht alles mit rechten Dingen zu. Das Stuttgarter Landgericht bestätigte, dass die käufliche Liebe im Internet per „Auktion“ unter Berücksichtigung der liberalisierten Auffassung, die sich heute allgemein durchgesetzt hat, nicht als „sittenwidrig“ bewertet werde.
Quelle: zeitjung

Geizig und doof

Zu geizig, um den Strom für seine Haschisch-Plantage selbst zu bezahlen, aber doof genug, den Handel mit 50 Kilogramm Marihuana einzuräumen. Eine Kombination, die ein parr Jährchen kosten kann.
Eine Cannabisplantage mit rund 800 in Blüte stehenden Hanfpflanzen hat die Polizei im Keller einer ehemaligen Firma in Essen-Rüttenscheid entdeckt. Wie die Polizei erst heute bekanntgab, wurde die Plantage bereits am Dienstag ausgehoben. Der 35 Jahre alte Betreiber der Plantage wurde festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Der Mann soll für die Aufzucht der Pflanzen illegal Strom abgezapft haben. Die sichergestellten Hanfpflanzen wurden in einer Müllverbrennungsanlage vernichtet. In der Vernehmung gestand der Betreiber der Plantage, dass er in der Vergangenheit rund 50 Kilogramm Marihuana verkauft hatte.
Quelle: e110

24 April 2009

Murphys Gesetz für Pariser

Den Autokauf wird der arme Pariser nicht vergessen, und teuer im doppelten bis dreifachen Sinn kommt ihn die außergewöhnliche Nummer auch noch.
Kaum gefahren, schon geschrottet: Ein junger Autofahrer hat seinen neuen Kleinwagen in Steinen nur wenige hundert Meter bewegt und gleich einen Totalschaden fabriziert. Er hatte nach Angaben der Polizei direkt nach dem Kauf eine Tankstelle angesteuert. Dort verwechselte er den Belüftungsstutzen mit der Tanköffnung. Die Folge: Der Treibstoff floss direkt auf den heißen Motor und die Auspuffanlage, wo er sich sofort entzündete.

Zwar konnten die Flammen schnell gelöscht werden; doch der Smart war zerstört. Der junge Mann, der aus Paris zum Autokauf nach Südbaden gekommen war, hat aber nicht nur sein Auto verloren. Er hat auch noch Ärger mit der Polizei: Da das Auto weder zugelassen noch versichert war, drohen nun strafrechtliche Konsequenzen.
Quelle: Badische Zeitung

60. Deutsche Anwaltstag in Braunschweig

Der 60. Deutsche Anwaltstag findet vom 21. Mai 2009 bis zum 23. Mai 2009 in Braunschweig statt.

Wer noch eine innerstädtische Unterkunft sucht:

Deutsches Haus
Ruhfäutchenplatz 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 (0) 531 / 12 00 - 0
Fax: +49 (0) 531 / 12 00 - 444
E-Mail: resi@ringhotel-braunschweig.de

Datenaffäre bei der Bahn wird schmutziger

Günter Wallraff stellt bezüglich der Datenausforschung bei der Deutschen Bahn Behauptungen auf, die ungeheuerlich klingen. Es wird sich erweisen, ob die Behauptungen zutreffen, wovon man möglicherweise ausgehen muss.
Neue Vorwürfe in der Datenaffäre bei der Deutschen Bahn: Der Autor Günter Wallraff berichtet von Hinweisen auf Manipulationen von Mitarbeitercomputern. Ihm lägen entsprechende eidesstattliche Versicherungen vor, erklärte Wallraff. Damit sollten offenbar Entlassungsgründe geschaffen werden. So habe ein Betriebsrat entdeckt, dass Adolf Hitlers Buch «Mein Kampf» auf seinen Computer geladen worden sei. Es gebe noch viele weitere Fälle. Die Bahn wies die Vorwürfe zurück und kündigte rechtliche Schritte an.
Quelle: dpa

Aus Scheiße Geld machen

Nach einem langen Bürofreitag mit einigen angenehmen Ergebnissen schaue ich gerade in den Ferseher und es läuft: Reklame!

Selten, dass ich in die Kiste schaue, um so gefesselter war ich die wenigen Minuten, in denen berichet wurde über einen Joghurt, der die Verdauung in Schwung hält, Tabletten, die den Stuhlgang sanft regeln, Windeln, die das auffangen, was dann durchkommt und ein Spray, das das übertüncht, was dann in die Nase steigen könnte. Für das Flüssige gab es dann noch die Einlage gegen Blasenschwäche.

Ich hab dann umgeschaltet, sicher wäre noch mehr Werbung für Fäkalien und und das entsprechende Umfeld gekommen. Sehr geschmackvoll zur Abendbortzeit. Es lebe die Fernsehwerbung.

23 April 2009

Wie wird man unangenehme Akten los

Die Sache ist kompliziert, es geht um Betrug und Insolvenzdelikte, die Akte ist umfangreich. Die angeblichen Taten sollen sich in den Jahren 2004/2005 ereignet haben, Ende 2008 hat die Staatsanwaltschaft nach vielem Leerlauf Anklage erhoben.

Die zuständige Vorsitzende des angerufenen Schöffengerichts bemüht sich redlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden, es finden persönliche Gespräche und Telefonate mit den Beteiligten statt; für den angeblichen Haupttäter scheinen 2 Jahre auf Bewährung möglich.

Dann wird die Stelle neu besetzt. Die Nachfolgerin im Richteramt geht in 2,9 Sekunden von Null auf Hundert, spricht mit Niemandem, vielmehr legt sie die Sache dem Landgericht zur Übernahme vor, weil angeblich die Straferwartung über 4 Jahre liegt.

Ich wette, dass sie von den 8 Umzugskartons nicht einen einzigen auch nur annähernd vollständig durchgesehen geschweige denn inhaltlich zur Kenntnis genommen hat.

Ich hoffe, das Landgericht wird ihr die passenden Worte ins Nest legen.

Nadja B. und ihr Justizminister

Mit wem hatte sie etwas, wen hat sie angesteckt; das waren bisher die Fragen, die die Welt - und die Bild - beschäftigt haben.

Das war, als sie inhaftiert wurde. Jetzt, nach ihrer Entlassung, für die möglicherweise die Staatsanwaltschaft mehr getan hat als die Verteidigung, stellen sich aber die nächsten Fragen:

Wen stürzt Nadja, wer fällt über sie? Möglicherweise sogar der hessische Justizminister?

Der Fall der HIV-positiven No-Angels-Sängerin Nadja Benaissa wird in Hessen immer mehr zum Politikum. Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) soll nach dem Willen der Grünen in der kommenden Woche dem Rechtsausschuss des Landtags zum Umgang der Justiz mit der Sängerin Rede und Antwort stehen.

Nach zehntägiger Untersuchungshaft in Frankfurt am Main war die 26-jährige Sängerin am Dienstag entlassen worden. Der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Darmstadt stimmte einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftverschonung unter bestimmten Auflagen zu.

Der Haftbefehl gegen die Sängerin bleibt weiter aufrecht erhalten.

Die hessischen Grünen legten Hahn am Mittwoch einen 13 Punkte umfassenden Fragenkatalog vor. Darin fragen die Grünen unter anderem, warum Benaissa zunächst öffentlichkeitswirksam verhaftet wurde und welche Erkenntnisse zehn Tage später zu einer Haftverschonung führten.
Quelle: aol

Dein Recht ist mein Job.
http://tinyurl.com/anwaltsbuero

22 April 2009

Ich lese, ich lese nicht, ich lese, ich lese nicht, ich ...

http://www.blog.beck.de/
http://sewoma.de/berlinblawg
http://chrisblog.de/
http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/
http://der-rechthaber.de/
http://oby.de/
http://damm-legal.de/
http://log.handakte.de/
http://heimspielcolonia.wordpress.com/
http://ballmann.wordpress.com/
http://www.internet-law.de/
http://www.jurabilis.de/
http://blog.juracity.de/
http://www.jurakopf.de/
http://www.dr-bahr.com/
http://www.kanzlei-finkenzeller.de/aktuell
http://www.kanzlei-hoenig.info/

Wird natürlich fortgesetzt.

Und sie wissen überhaupt nicht mehr, was sie tun

Kinderpornos verboten, Internetseiten gesperrt, die geilen Kranken sind ausgetrocknet - so hat man sich das vorgestellt und der Wähler freut sich über sinnvolle Aktivitäten.

Dass das nicht klappt, ist schon reichlich diskutiert worden. Dass aber das Gesetz jetzt so gebastelt wird, dass es sich schon schmerzhaft aufdrängt, wo noch mehr Lücken sind, als befürchtet, lässt fragen, wer solche Gesetze entwirft - sind es möglicherweise selbst Konsumenten, die sich nicht selbst die Quellen verschließen wollen?

Nach dem heute im Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll der Zugang zu Internetseiten mit Kinderpornos nur von Providern gesperrt werden, die mindestens 10.000 zahlende Nutzer haben. Kleinere Provider und auch Hochschulnetze sind von der Verpflichtung zur Sperre somit ausgenommen. Die großen Provider hingegen sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, "innerhalb von sechs Stunden nach dem das Bundeskriminalamt die aktuelle Sperrliste zur Verfügung gestellt hat" den Zugang zu Seiten mit Kinderpornographie zu sperren. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Sperrliste selbst geheim bleiben soll. Die Daten der Nutzer, die vergeblich versucht haben auf eine Seite mit Kinderpornos zuzugreifen, sollen gespeichert und an die "zuständigen Stellen" weitergegeben werden können. Eine Statistik über die Zahl der Abrufversuche der gesperrten Seiten soll jede Woche an das BKA übermittelt werden.


Quelle: dts

Überlastung oder Faulheit

Was kann man eigentlich erwarten bei einer R2-Besoldung?

Eine weinerliche Überlastungsanzeige, weil man ja ach Gott wieviel zu tun hat, während man in einer Haftsache permanent anberaumte Termine ersatzlos streicht, teilweise nur einen Zeugen lädt, in der Regel vormittags die Hauptverhandlungstermine erledigt hat und natürlich nicht in der Osterwoche verhandelt (da geht wohl Familie vor Haftsache).

Solche Schalfmützen würden in der freien Wirtschaft keine Probezeit überstehen!

Schwarzer Tag für Dealer

Bevor er meckert, ich meine nicht den Dieler, der ist heute eh im Knast und kann sich nicht wehren. Bisher kommt er allerdings immer wieder raus - gut, wenn man einen Anwaltsausweis hat.

Der schwarze Tag bezieht sich mehr auf einige Koks-Dealer, die den Ermittlungsbehörden eine große Freude bereitet haben.
In Hamburg und München haben Polizisten insgesamt etwa 3,2 Kilogramm Kokain und 65.500 Euro mutmaßliches Dealgeld sichergestellt. Zudem wurden fünf Männer im Alter von 24 bis 31 Jahren und eine 30 Jahre alte Frau vorläufig festgenommen. Drogenfahnder ermitteln bereits seit Ende letzten Jahres gegen den 31-jährigen Hauptverdächtigen sowie die mutmaßlichen Komplizen. Gestern fuhr die 30-Jährige mit dem Rauschgift nach München und übergab es dem 24-Jährigen, kurz bevor beide festgenommen wurden.
Quelle: dts

Joint-Fabrik geext

So manche Träne wird im und am Harz vergossen werden, weil das sanfte Entfleuchen aus der Gegenwart auf Zeit wieder ein wenig schwieriger sein wird.
Die bislang größte illegale Cannabis-Plantage in Südniedersachsen hat die Polizei in einer alten Industriehalle in Osterode am Harz entdeckt. Dabei wurde Cannabis im Wert von etwa 500 000 Euro sichergestellt.

Der 40-jährige Betreiber aus Hohenstein im nordthüringischen Kreis Nordhausen und drei Helfer seien festgenommen worden, teilte ein Sprecher am Dienstag mit.
Quelle: newsclick

Sauerland-Terror vor Gericht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf wird zur Festung; der Prozess um die Sauerland-Terroristen soll heute beginnen.
Unter scharfen Sicherheitsvorkehrungen beginnt heute in Düsseldorf der größte Terror-Prozess der vergangenen Jahre in Deutschland. Vor dem Oberlandesgericht müssen sich vier mutmaßliche Terroristen der Islamischen Dschihad Union verantworten. Sie sollen verheerende Anschläge mit Autobomben in deutschen Großstädten geplant haben. Vor eineinhalb Jahren hatten Spezialeinheiten drei der jetzigen Angeklagten im Sauerland festgenommen. Später war noch ein vierter Angeklagter hinzugekommen.
Quelle: dpa


Das Büro

21 April 2009

Nadja B. ist draußen

Die Staatsanwaltschaft hat es geschafft, gut verteidigt!
Die "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa ist nach rund 10 Tagen in Untersuchungshaft aus dem Gefängnis entlassen worden. Das bestätigte soeben ein Sprecher des Amtsgerichtes Darmstadt der dts Nachrichtenagentur. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Freitag selbst einen Antrag auf Haftverschonung gestellt. Ob und welche Auflagen erteilt wurden ist zu Stunde noch nicht bekannt. Benaissa war am Osterwochenende kurz vor einem öffentlichen Auftritt verhaftet worden.
Quelle: dts

Die unverschämte Flasche


Was entdecke ich da bei einer Verteidigerin auf dem Tisch - eine Flasche, nicht einmal Wasser - ein ausgemachter Skandal - und keinen interessiert es - und das ist auch gut so!

Scharaden und Winkelzüge

Ein Reporter der Aachener Zeitung zeigt in einem Bericht über ein Strafverfahren vor dem Landgericht Aachen, wie wenig manch ein Journalist von der Arbeit und den Pflichten eines Strafverteidigers versteht.

Beweisanträge, Befangenheitsanträge und Rügen falscher Übersetzungen sind keine Scharaden oder Winkelzüge, wie dies der Reporter in diesem Bericht meint, im Gegenteil, es ist die Pflicht eines jeden Verteidigers, die Rechte des Mandanten aktiv zu vertreten.

Dazu gehören natürlich alle Mittel, die die Strafprozessordnung zur Verfügung stellt, so auch Befangenheitsanträge. Ergibt sich für einen Angeklagten die nachvollziehbare Besorgnis, ein Richter könne möglicherweise nicht mehr unbefangen an die Sache herangehen, muss der Verteidiger zwigend entsprechende Anträge stellen. Tut er das nicht, begeht er einen anwaltlichen Kunstfehler.

Insbesondere die Neigung einiger Kollegen, "im eigenen Beritt" solche Anträge nicht zu stellen, zeigt höchst unprofessionelles Verhalten, denn die Rechte des Mandanten hinter das Bestreben zu stellen, den Richtern im eigenen Bezirk dorthin zu kriechen, wo es in der Regel unangenehm stinken kann, bedeutet den Verrat der Interessen des eigenen Mandanten.

Natürlich gibt es Situationen, in denen man besser aus taktischen Gründen klein beigibt, solches Verhalten aber bei naheliegenden Gerichten zum Prinzip zu machen, disqualifiziert jeden Rechtsanwalt, der meint, eine sachgerechte Verteidigung zu führen.

Und Richter, die Befangenheitsanträge persönlich nehmen, haben ihren Job eh nicht verstanden, unabhängig davon, wo sie ihre Dienstleistung darbieten.

Folgen einer Fahrradpanne

Ein Angeklagter hatte eine Fahrradpanne. Deshalb kam er nicht pünktlich zum Bahnhof. Deshalb kam er eine Stunde zu spät. Deshalb hatten die Prozessbeteiligten Zeit, miteinander zu reden.

Und schon scheidet die nächste Angeklagte demnächst aus dem Bulgari-Verfahren aus, so dass von acht Angeklagten dann nur noch drei verbleiben.

Auf dem Weg zum Freispruch wieder einen Weggefährten verloren.

Wenn Blatter brettert

Wenn der Seppi zu viel Gas gibt, kann das zu temporären Irritationen im Bereich der Möglichkeit der Teilnahme am Straßenverkehr führen.

Der Präsident des Weltfußballverbandes FIFA, Sepp Blatter (73), muss nach einem von ihm selbst verschuldeten Unfall im vergangenen Herbst seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Dies verfügte die Walliser Dienststelle für Straßenverkehr und Schifffahrt, wie die Schweizer Nachrichtenagentur sda am Montag berichtete.

Der Leiter der Behörde, Pierre-Joseph Udry, erklärte, dass es sich bei Blatters Unfall um eine „mittlere Verfehlung“ handelte. Außerdem habe sich Blatter bisher als Autofahrer nichts zuschulden kommen lassen.

Blatter hatte im Oktober 2008 im Berner Oberland bei einem Überholmanöver einen Wagen gestreift. Anschließend war er auf die Gegenfahrbahn geraten und dort frontal mit einem entgegenkommenden Auto zusammengestoßen. Dessen Fahrer wurde dabei leicht verletzt. Der FIFA-Präsident, der nicht unter Alkoholeinfluss stand, blieb unversehrt.

Quelle: suedkurier

Endlich wieder Bulgari und die Koblenzer Strafprozessunordnung (KoStPU)

Was haben sie mir gefehlt, die bulgarischen Prostituierten, die rheinländischen und pfälzer Frauenversteher, die nicht erinnerlischen Polizischten, die wichtige Übersetzterin, die charmante Kollegin und insbesondere die fantastischen Strafprozessunordnungskreativen beim Landgericht Koblenz.

Heute endlich wieder Bulgari, ab 09.00 Uhr im Schwurgerichtssaal des Landgerichts Koblenz.

Und dann noch schönes Wetter und 800 km auf dem Motorrad, was will der Mensch mehr.

Datenausforschungsbericht wird heute vorgestellt

Früher hieß er Datenschutzbericht, jetzt müsste er Datenausforschungsbericht heißen. Nimmt man noch dazu, was uns die Schäublisten so insgesamt als hilfreich und gut verkaufen wollen, müsste man eigentlich den Datenverlustbericht daraus machen.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wird heute in Berlin seinen Bericht für die Jahre 2007 und 2008 vorstellen. Wegen mehrerer Datenskandale bei verschiedenen Konzernen, darunter die Deutsche Telekom, die Deutsche Bahn und Daimler, dürfte die Pressekonferenz besondere Aufmerksamkeit finden. Die Unternehmen hatten die Daten unter anderem ihrer Mitarbeiter ausforschen lassen, um Medien-Informanten zu finden oder Korruptionsfälle zu entdecken.
Quelle: dpa

20 April 2009

Über die Kohle wird man sie alle los

Der Mensch taucht auf, nach 18.00 Uhr, natürlich ohne Termin und legt zunächst mit der Sahne ums Maul los. Sie sind der Beste, Ruf wie Donnerhall, wenn einer helfen kann, dann Sie.

Erste Enttäuschung, als ich mich von diesem Salbadere wenig beeindruckt zeige und darum bitte, zur Sache zu kommen.

Wirre Verschwörungsgeschichte, alle sind gegen ihn und miteinander verwoben, Polizei und Staatsanwaltschaft sowieso.

Ich versuche zunächst sehr freundlich darauf hinzuweisen, dass ich für diese spezielle Sache zu wenig Zeit habe. Er will weiter.

Ich weise noch freundlich daruf hin, dass sein Begehren wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Er will weiter.

Ich sage, ich übernehme das Mandat nicht, er möge sich einen Kollegen suchen. Er will weiter.

Letzte Rettung vor BBS: Ich teile ihm mit, dass ein Vorschuss von 5.000,00 € Voraussetzung wäre, überhaupt weiter zuzuhören.

Schwupps, da war er weg. Puuuuhhh! Gut für mich - und für ihn.

AG Hannover: Ladung zur Geisterstunde

25 Jahre Strafverteidigung, irgendwann kommen aber trotzdem Dinge auf den Tisch, die man noch nicht erlebt hat.

So heute die Ladung zu einem Gerichtstermin in einer Strafsache um 00:00 Uhr. Wobei ich mich frage, ob der Richter durchmacht oder früh aufsteht.

Hut ab vor dem Landgericht Braunschweig

Zunächst hatte das Landgericht Braunschweig in einer Beschwerdeentscheidung das Gegenteil dessen entschieden, was eine von ihm selbst zitierte Entscheidung des BGH aussagte.

Mein Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs verbunden mit einer Gegenvorstellung (die ein 9xkluger Kommentator mit herablassendem Ton und ohne Ahnung in meinem vorausgegangenem Post für unzulässig hielt) traf auf fruchtbaren Boden.

Die Kammer hat den eigenen Beschluss aufgehoben und nunmehr die - richtige - gegenteilige Entscheidung getroffen.

Für "Jens" ein Auszug:
Den Angeschuldigten X und Y ist - darauf hat Rechtsanwalt Siebers nunmehr hingewiesen - vor Erlass des Beschlusses vom XX.XX.2008 kein rechtliches Gehör gewährt worden. Das Beschwerdegericht ist daher gemäß § 311 a Abs. 1 S. 1 StPO und § 311 a Abs. 1 S. 2 StPO zu einer Änderung des Beschlusses vom XX.XX.2008 befugt. Eine Aufhebung des Beschlusses war geboten, weil kein hinreichender Tatverdacht besteht und das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens somit zutreffend abgelehnt hat.

Steuerfluch der Steuerflucht

Die Lobby der Richtigen, also der richtig Wohlhabenden, könnte möglicherweise eine Rolle spielen bei der merkeligen Zurückhaltung, die bei der Union zur Zeit zu Tage tritt, was die konkrete Bekämpfung des Steuerfluches in der Form der Abschaffung der Möglichkeiten der Steuerflucht angeht.
Die Union will heute über ihre Haltung zum geplanten Gesetz gegen Steueroasen entscheiden. Bislang lehnt sie es ab. Der Entwurf mute wohlhabenden Steuerzahlern zu viel zu, heißt es von CDU/CSU. Sollte die Union ihren Widerstand aufgeben, könnte das Bundeskabinett das Gesetz übermorgen beschließen. Der Entwurf sieht vor, dass Privatleute und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, den Fiskus umfassend informieren müssen.
Quelle: dpa

Dein Recht ist mein Job.

19 April 2009

Steuerflucht wird problematisch

Es ist zu erwarten, dass demnächst der ein oder andere leise Hilfeschrei erklingen wird. Schreien werden Kühe, die auf dem Eis stehen. Und wir werden versuchen, sie dort herunter zu holen.
Nach monatelangem Streit hat sich die Große Koalition offenbar doch noch auf ein Gesetz zur Bekämpfung der Steuerflucht geeinigt. Die Neuregelung solle möglichst schon am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden, sagte der finanzpolitische Sprecher der Union, Otto Bernhardt, der Nachrichtenagentur AP. Zuvor müssten allerdings die Fraktionen dem Kompromiss noch zustimmen.

Der stellvertretende Sprecher der Bundesregierung, Thomas Steg, bestätigte, der Verlauf der bisherigen Gespräche gebe Anlass zur Zuversicht, "dass der Gesetzentwurf sehr bald im Kabinett behandelt werden kann". Am Montag werde die Staatssekretärsrunde darüber beraten, ob das Gesetz schon am Mittwoch von der Bundesregierung verabschiedet werden könne.

Quelle: tagesschau

Dubai schmeißt Gastarbeiter raus

Die weltweite Wirtschaftskrise trifft auch Staaten, von denen viele glaubten, dass dort solche Folgen nicht zu spüren sein werden. Das führt z.B. in Dubai dazu, dass viele Ausländer sehr kurzfristig das Land verlassen müssen.
Dubai gehen die Umzugskartons aus. Das Emirat wird Opfer seines Aufenthaltsrechts: Wenn ein Ausländer arbeitslos wird, muss er innerhalb eines Monats das Land verlassen. Tausende sind schon weg - mitsamt ihrer Kaufkraft. In den Shopping Malls wird es ruhiger.

Das Bankhaus UBS glaubt, dass die Bevölkerung von Dubai dieses Jahr um acht Prozent schrumpfen wird; EFG-Hermes rechnet sogar mit einem Rückgang von 17 Prozent. Der Grund: Ein Ausländer, der arbeitslos wird, muss innerhalb von 30 Tagen das Land verlassen.

Von den rund anderthalb Millionen Einwohnern Dubais sind mindestens 90 Prozent Ausländer. Die Regierung behauptet, nach wie vor zögen mehr Menschen hinzu als weg - doch so recht glauben kann das niemand. Als seriös gilt eine Schätzung, nach der bereits jeder dritte ungelernte Arbeiter Dubai verlassen musste. Richtig heftig trifft das Emirat jetzt aber, dass mehr und mehr sogenannte White-Collar-Workers arbeitslos werden: gut ausgebildete Fachleute aus dem Westen.
Quelle: tagesschau

Niederländischer ‘Pädophilen-Jäger’ Chris Hölsken hat dreizehn verurteilte Kinderschänder mit Vor-und Zunamen online gestellt

Der Pranger kommt näher. Amerikanische Verhältnisse sind nicht mehr fern, in Belgien gibt es jetzt konkrete Veröffentlichungen.
Der niederländische ‘Pädophilen-Jäger’ Chris Hölsken hat dreizehn verurteilte Kinderschänder mit Vor-und Zunamen online gestellt. Bei einigen von ihnen steht sogar ein Passbild, meldete die flämische Zeitung Het Laatste Nieuws. Hölsken erklärte, dass sein belgisches Team einige der Pädophile beschattet, um sicher zu gehen, dass die Passbilder auch übereinstimmen.

Hölskens geht davon aus, dass er in absehbarer Zeit mehr als fünfzig Akten online veröffentlichen wird. Bei dem Start der Seite erklärte Hölsken, er würde keine Namen publizieren. Das hat er nun doch getan.

Die belgischen Autoritäten werden nicht viel gegen die Seite ausrichten können. Da die Seite eine amerikanische ist, gelten die belgischen Gesetze nicht.

Quelle: dnews

Der neue STOPP im Internet

Über den Kollegen Finkenzeller habe ich ein neues


im Internet gefunden.

Lesen lohnt sich.

18 April 2009

Ran an die Speck

Es liegt an sich in der Natur des Menschen, sich zu wünschen, gesund zu sein. Manchmal scheint sich dieser Wunsch um so mehr in das Gegenteil zu verkehren, je näher eine Gerichtsverhandlung rückt, in der man möglicherweise Unannehmlichkeiten befürchten muss.
Ihr Ehemann Karsten wurde bereits vor rund viereinhalb Jahren verurteilt, nun muss sich auch Cora Speck wieder vor dem Dortmunder Landgericht verantworten. Ab dem 21. April wird der 47-jährigen Ehefrau des TV-Moderators und Schauspielers der Prozess wegen Betrugs, Untreue und Kreditbetrugs gemacht. In dem Fall geht es um großangelegte Betrügereien mit Immobilien und Grundstücken, für die ihr Gatte sowie der Haupttäter und zwei weitere Personen schon vor mehreren Jahren zu Haftstrafen verurteilt worden waren.

2004 war der Prozess gegen Cora Speck aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt und unterbrochen worden. Sie kam im Oktober 2004 nach einem Nervenzusammenbruch in eine psychiatrische Klinik.

...

Nach Angaben des Sprechers des Landgerichts Dortmund, Jürgen Koschmieder, hat ein Gutachter die Verhandlungsfähigkeit von Cora Speck festgestellt. Für den Prozess sind acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 12. Mai ergehen.
Quelle: ddp

Wenn sich der Verdacht nicht bestätigen sollte, wird es natürlich einen Freispruch geben. Und im Falle einer Verurteilung wird die Verfahrensdauer und die Zeit seit den angeblichen Taten zu berücksichtigen sein, so dass selbst bei Nachweis einer intensiveren Tatbeteiligung eine geringere Strafe möglich wäre.

Pirate Bay Urteil wird nicht rechtskräftig

Wie zu erwarten, ist für die Verurteilten im Pirate Bay Verfahren in Schweden angekündigt worden, dass das Urteil mit der Berufung angefochten wird.
Die erste Runde geht an den schwedischen Staat und die Medienindustrie: Vier Männer, zwischen 24 und 48 Jahre alt, werden für ihre Verbindung mit dem berühmt-berüchtigten Torrent-Tracker The Pirate Bay zur Verantwortung gezogen. Ein Gericht in Stockholm verurteilte die vier am heutigen Freitag zu jeweils einem Jahr Haft und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 2,75 Millionen Euro. Während bei internationalen Medienunternehmen die Sektkorken knallen, nehmen es die verurteilten Piraten ziemlich locker. Sie wollen auf jeden Fall in Berufung gehen.
Quelle: heise

Abwrackprämie

Ist sie zu hoch? Ist sie zu niedrig? Lohnt sie sich? Wenn ja, für wen? Schadet sie? Wenn ja, wem? Hilft Sie Betrügern? Ja!

Viel gibt es zu berichten, über die Abwrackprämie, gute Geschichten, schlechte Geschichten und viele Fragen, von denen einige unbeantwortet bleiben.

Sehr persönlich die eigene Geschichte von(m) Zuckerbrot - nach eigenen Angaben "Deutschlands größte Abwracker Community".

Sexuelle Belästigung

Zu welchen unangenehmen oder auch peinlichen Missverständnissen das tägliche Leben eine Bühne bereiten kann, zeigt dieses beinahe literarische Kleinod:

In der Berliner U-Bahn. Linie 2. Auf der Fahrt zwischen den Stationen Alexanderplatz und Klosterstraße. Der Waggon ist voll. Es ist eng und es riecht nach Dienstag Morgen. Ein junger Mann steht hinter einer ziemlich dicken Frau. Für ihn ist es augenscheinlich noch enger, als für die anderen Menschen hier im Zug. Dennoch öffnet der junge Mann mit Schwung seine Umhängetasche. Der LKW-Planengummi der Tasche klatscht lustig-lautstark gegen die breite Angriffsfläche des Hinterteils der ziemlich dicken Frau. Einige Fahrgäste müssen lächeln, aber die ziemlich dicke Frau wird rot und schreit gegen die Bahngeräusche an :”Das ist sexuelle Belästigung!”. Der Triebtäter schaut erst ein wenig verdutzt, mustert dann die ziemlich dicke Frau von oben bis unten und erwidert :”Die einzige sexuelle Belästigung hier ist Ihr Anblick!” In diesem Moment fährt der Zug im nächsten Bahnhof ein.

Damit endet der Schlagabtausch. Der junge Mann steigt ohne einen weiteren Blick aus dem Zug.

Quelle: zuckerbrot

Wie man mit juristischen Fisimatenten seine Fans vergrault

Kaum als kommender Deutscher Meister gehandelt, schon so arrogant und schmerzfrei wie Bayern München: Der VFL Wolfsburg!

Juristische Fisimatenten und völlige Uneinsichtigkeit, nur so kann man das Verhalten des Vereins umschreiben, wenn dieser tatsächlich glaubt, dass sich ein Italiener in einem bestimmten Block des Stadions nicht über das Tor eines Italieners freuen darf, auch wenn der bei der gegnerischen Mannschaft spielt.

Sprüche wie: "Generell würde jeder Käufer einer Eintrittskarte die Stadionordnung anerkennen. Für Gästefans sei die Nordkurve tabu." sind schlicht inakzeptabel und lassen nur den Schluss zu, dass der VFL Wolfsburg auf weltoffene Zuschauer zukünftig verzichten will. Dass ein Fan, der sich über ein Tor freut, als Selbstgefährder abgetan wird, ist schlicht ein Hammer!

Antonio Magistro ist Fußball-Fan, kein Tifosi, aber Italiener. Weil sich der VfL-Dauerkarteninhaber in der Volkswagen Arena angeblich nur über das Tor von Bayerns Luca Toni gefreut hatte, wurde er von Ordnern aus dem Stadion geschmissen.

Magistro hatte sich zum Rückrundenstart eine Dauerkarte für Block 13 gekauft. Gemeinsam mit seinen Söhnen (11 und 14) sowie deren Freund hatte er das Heimspiel des VfL gegen die Bayern besucht. Die Vorfreude sei groß gewesen, die zwei Mannschaften mit ihren italienischen Stars spielen zu sehen: Barzagli und Zaccardo beim VfL, Luca Toni bei den Bayern.

Der schoss in der 45. Minute den Anschlusstreffer zum 1:1. "Mein Sohn rief, Toni hat getroffen‘, und wir beide haben abgeklatscht. Das geschah aus Begeisterung, weil ein Italiener ein Tor gemacht hat. Ich bin kein Bayern-Fan. Als das 1:0 für den VfL fiel, habe ich mich gefreut", sagt der Familienvater. Was dann passierte, schildert der 47-jährige VW-Arbeiter aus Wedtlenstedt so: Angeblich hätten sich Fans über ihn beschwert, zwei Ordner seien in der Halbzeitpause zu ihm gekommen und hätten gesagt, er solle die Arena sofort verlassen. "Ich habe versucht zu erklären, dass ich nicht randaliert oder geschimpft, sondern mich nur über das Tor eines Landsmanns gefreut habe, doch das interessierte die Ordner nicht." Später, als er allein vor dem Stadion gestanden sei, habe ihn ein Ordner wieder reingeholt, weil die drei Kinder nun unbeaufsichtigt gewesen seien. "Aber dann wurden wir in Block 9 geführt, wo die harten VfL-Fans stehen", so Magistro. Das Verhalten der Ordner findet er beschämend: "Das war deprimierend für mich."

VfL-Pressesprecher Rolf Dittrich sagt, dieser Vorfall sei am Spieltag vom Sicherheitspersonal nicht gemeldet worden. Generell würde jeder Käufer einer Eintrittskarte die Stadionordnung anerkennen. Für Gästefans sei die Nordkurve tabu. Wenn sich die Geschichte von Magistro so zugetragen habe, habe der sich selbst gefährdet.

Quelle: newsclick

17 April 2009

Das Phantom von Heilbronn ist enttarnt ...

... es handelt sich um eine 71-jährige Packerin. Damit hat die Polizei jetzt zwar nicht das, was sie gesucht hat, aber immer noch besser, als gar nichts.
Die Identität des vermeintlichen «Phantoms von Heilbronn» ist offenbar geklärt. Die Gen-Spur an verunreinigten Wattestäbchen soll von einer mittlerweile 71 Jahre alten ehemaligen Packerin stammen. Das berichtet die «Bild»-Zeitung unter Berufung auf Polizeikreise. Die Frau habe bei einer Firma im bayerischen Tettau gearbeitet, sei dort aber seit längerem nicht mehr beschäftigt. Die Polizei hatte aufgrund der Gen-Spur zuletzt vermutet, dass das vermeintliche «Phantom» aus Osteuropa stammt.
Quelle: dpa

Vierfachmord von Eislingen angeblich aufgeklärt

Schneller, als möglicherweise gedacht oder befürchtet:
Der Vierfachmord von Eislingen scheint aufgeklärt. Der 19-jährige Freund des Sohnes hat ein Geständnis abgelegt, sagte ein Sprecher der Polizei soeben in Ulm.
Quelle: dts

Das Warten auf den Vorsitzenden geht weiter - der Deal im Stau

Die letzte Meldung über den im Stau stehenden Vorsitzenden lautete, dass er gegen 10.30 Uhr erscheinen werde. Danach teilte die Geschäftsstelle mit, dass es wohl doch 12.00 Uhr werden kann.

Darauf haben Staatsanwalt und Verteidiger die Sache mit der Beisitzerin kurz vorbesprochen, die dann telefonisch mit dem Vorsitzenden im Stau abgeklärt hat, wie wir bei seinem Erscheinen die Sache freitagsgerecht kurz erledigen können.

Erledigung von Strafverfahren im Stau, hatte ich so auch noch nicht.

Strafverteidigerchaos bei Nadja B. von den No-A.

Das Chaos hat System, oder auch nicht. Einer der Strafverteidiger der Sängerin einer ehemaligen Mädchen-Combo jedenfalls soll jetzt sein Mandat beendet haben. Ob dieses Hin und Her bei der Frage einer baldigen Haftentlassung hilfreich ist, mögen die Beschuldigte und die noch Vertretenden ausführlich erörtern. Man könnte so seine Zweifel haben.
Einer der Strafverteidiger der inhaftierten "No Angels"-Sängerin hat sein Mandat heute Morgen niedergelegt. Das teilte die Kanzlei Groepper & Platz der dts Nachrichtenagentur mit. Zu den Gründen wollte die Kanzlei keine Stellungnahme abgeben. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Darmstadt teilte mit, dass die Sängerin noch zwei andere Strafverteidiger habe. Es sei nach wie vor nicht klar, ob und wann sie entlassen werde. Darüberhinaus gebe man jetzt keine weiteren Erklärungen mehr ab, so der leitende Staatsanwalt Ger Neuber. Der Fall der 26-Jährigen hatte auch deswegen für Schlagzeilen gesorgt, weil das Landgericht Berlin gegen den Axel-Springer-Verlag ein "Berichtsverbot" verhängt hatte.
Quelle: dts

Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland und Telefonica/O2 sind sich mit dem BKA über Kinderporno-Sperrliste einig

Ob es denn was bringt, wird sich vielleicht zeigen - oder auch nicht. Zumindest bei den Konsumenten, die sich mit der EDV ein wenig auskennen, darf man einen durchgreifenden Verhinderungserfolg wohl eher bezweifeln.
Der Zugang zu vielen kinderpornographischen Internetseiten wird erschwert. Fünf Internet-Anbieter, die zusammen 75 Prozent des Marktes bedienen, verpflichten sich an diesem Freitagmorgen in einen Vertrag mit dem Bundeskriminalamt (BKA), Internetseiten mit Kinderpornographie zu blockieren. Welche Seiten gesperrt werden, legt das BKA in einer schwarzen Liste fest.

Die Internet-Anbieter Deutsche Telekom, Vodafone/Arcor, Alice/Hansenet, Kabel Deutschland und Telefonica/O2 sind sich mit dem BKA einig, dass sie eine täglich aktualisierte Sperrliste mit etwa 1000 Internet-Adressen übernehmen werden. Versucht ein Kunde, eine der Internet-Adressen von dieser Liste aufzurufen, erscheint auf dem Bildschirm ein Stoppschild. Damit sollen nach Angaben des Bundesfamilienministeriums täglich bis zu 450.000 Zugriffe auf kinderpornographische Internetseiten verhindert werden. Diese Zahl geht auf Berechnungen aus Norwegen und Schweden zurück, wo eine solche Maßnahme bereits vor Jahren eingeführt wurde.

Quelle: sueddeutsche

Das Warten auf den Vorsitzenden

Um 09.30 Uhr sollte es losgehen vor dem Landgericht knapp 100 km von meiner Heimat entfernt, zwischen den beiden Städten die A2. Vor einer Fahrt dorthin ist es Pflicht, Verkehrsfunk zu hören - es sei denn, ich fahre auf dem Zweirad, dann sind Staus nicht so tiefgreifend hinderlich.

Heute hörte ich von einer Vollsperrung mit schönem Stau, machte mich auf die Landstraße und war um kurz vor 09.00 Uhr vor Ort.

Der Vorsitzende der Strafkammer kommt auch aus dieser Richtung und hat wohl kein Radio gehört. Zwischenzeitlich kamen schon drei Mitteilungen von der Geschäftsstelle, wann es losgeht, jetzt sind wir bei 10.30 Uhr.

Ich hoffe, dass seine zu erwartend nicht beste Laune sich bessert, wenn er erfährt, dass Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Weg gefunden haben, mit dem man das Verfahren ganz schnell erledigen kann und zwei weitere Verhandlungstage entfallen könnten.

Obama und die Folter

CIA-Mitarbeiter sollen nach dem Willen von US- Präsident Barack Obama nicht für die Folter von Terrorverdächtigen bestraft werden.
Schade eigentlich!
Wer seine Pflicht im guten Glauben an das Justizministerium erfüllt habe, habe keine strafrechtliche Verfolgung zu befürchten, sagte Obama. Gleichzeitig wurden interne Verhör-Memos aus der Zeit von Präsident George W. Bush veröffentlicht. Damals kam bei Vernehmungen von Terrorverdächtigen auch das simulierte Ertränken zum Einsatz. Bürgerrechtler nennen Obamas Entscheidung unhaltbar.
Quelle: dpa

Eine Schande! Demjanjuk hat bestimmt auch an das Gute geglaubt, gebt ihm das Bundesverdienstkreuz!

Tom Kaulitz von Tokio Hotel als Vollstrecker?

Was hat man Ihnen eigentlich zugetraut? Nicht viel!

Tuntige Milchbubis werden sie genannt, die Tokiotischen Hoteliers. Trotzdem werden sie plötzlich mit einer Art von ohrenschädlichem Krach Weltstars, das Aushängeschild von Magdeburg, noch weit vor der weltoffenen Landesregierung.

Und jetzt noch das: Eins der Männchen wird angeblich zum Streetfighter, zum gnadenlosen Vollstrecker und klatsch einen Gegner weg. WOW!

Das Blöde: Der Gegner war eine Frau.
Tom Kaulitz, Gitarrist bei Tokio Hotel, hat nach einer nächtliche Begegnung mit einem Fan Ärger mit der Polizei. Die ermittelt gegen den Weltstar wegen Körperverletzung. Er soll an der Stresemannstraße eine französische Touristin (21) geschlagen haben. Der Vorfallpassierte in der Nacht zum Donnerstag um kurz nach 23 Uhr. Perrine D. war mit vier Freundinnen auf dem Tankstellegelände, als sie den Musiker in einem Audi-Sportwagen sah. „Ich wollte von ihm ein Foto machen“, sagte sie später bei der Polizei. Kaulitz soll dann eine Zigarette aus dem Fenster auf sie geschnippt haben. Sie habe die Zigarette an der Scheibe ausgedrückt. Der Musiker, der auf der ganzen Welt Mädchen zum Kreischen bringt, sei aus dem Wagen gesprungen und habe sie geschlagen.

Quelle: aol

16 April 2009

Die Anwälte der Sängerin Nadja B.

Einer der Kollegen, die die Sängerin Nadja B. von der Mädchen-Gesangs-Gruppe No-A. vertreten oder vertreten haben, könnte ein Problem bekommen.

Irgendwie passt es nämlich nicht so richtig zusammen, dass der eine Vertreter eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil seine Mandantin nicht will, dass öffentlich ihr Fall in den Medien diskutiert wird; vor einigen Minuten hält dann plötzlich der neue Verteidiger seinen Kopf mit Krawatte darunter in die RTL-Kamera und berichtet über den Fall und seine Mandantin.

Wenn Nadja B. nicht plötzlich ihre Meinung um 180 Grad gtedreht hat, dürfte einer von beiden zumindest ohne Vollmacht gehandelt haben, wenn nicht sogar gegen die Interessen seiner Mandantin.

Verteidigung und Staatsanwaltschaft arbeiten für eine Sängerin eng zusammen

Eine Sängerin, der es unangenehm ist, krank und verhaftet zu sein, und die die öffentlichen Berichte darüber gar nicht gut findet, könnte möglicherweise demnächst wieder ihre Freiheit genießen, weil die Verteidigung mit der Staatsanwaltschat an einem Netz knüpft, das einen solchen feinen Weg möglich machen könnte.

Endlich hören wir dann wieder von ihr, ihren Gesang natürlich nur, was denn sonst.

Misstrauen

Die Vorsitzende einer Strafkammer spricht mich in einer Pause an und fragt mich, was ich denn für Schwierigkeiten mit dem Richter X. vom Amtsgericht Y. habe. Ich teile ihr mit, dass da nichts sein könne, weil ich selbigen überhaupt nicht kenne und meiner Erinerung nach irgendwann in nächster Zeit überhaupt erstmals an dem Amtsgericht zu tun habe.

Darauf teilt mir die Vorsitzende mit, dass diese Sache wohl der Grund sein müsse, denn der Kollege habe sie angerufen und nachgefragt, ob es denn stimme, dass ich an einem bestimmten Tag verhindert sei, was ich anwaltlich versichert habe, weil ich angeblich bei ihr zu verhandeln habe.

Sie, so sagte sie mir, habe den Termin dem Kollegen bestätigt und halte ihn, das sei ihre persönliche Meinung, für einen "Fiesling", dessen Verhalten sie für hinterhältig erachte.

Kann und will ich ihr nicht ausreden.

Richterin im Krankenhaus - und sie verhandelt trotzdem

Man mag von ihr denken, was man will, eine Scheißegal-Einstellung hat sie jedenfalls nicht.

Trotz Beinbruch und Krankenhausaufenthalt gehen ihre Prozesse weiter: im Krankenzimmer. Ob die Art der Termine mit der Strafprozessordnung vereinbar sind, wenn erkennbar nur deshalb verhandelt wird, um Fristen einzuhalten, ohne dass vertieft auf die Sache eingegangen ist und ob der Öffentlichkeitsgrundsatz dadurch eingehalten ist: Man weiß es nicht so genau. Das Revisionsgericht wird es vielleicht irgendwann richten oder auch nicht.
Dieser Fall ist einmalig in der deutschen Justizgeschichte: Eine Richterin verletzt sich im Osterurlaub, kommt mit gebrochenem Bein ins Krankenhaus. Weil sie nicht will, dass ihre Prozesse platzen, macht sie aus der Klinik einen Gerichtssaal – und bestellt Staatsanwälte, Verteidiger, Wachpersonal und sogar mutmaßliche Mörder in das Hospital!
Quelle: Bild

"BILD-Zeitung" dreht den Spieß um - Wer darf in Berlin eigentlich Richter werden?

Der Fall um Krankheit und Inhaftierung einer mittelprächtigen Sängerin einer trällernden Girls-Gruppe wird zum Prüfstand für den Umfang der Pressefreiheit, wobei sich insbesondere die BILD-Zeitung jetzt sogar die Frage stellt, wer eigentlich in Berlin Richter werden darf.
Die "Bild-Zeitung" ignoriert offenbar eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin, das der Zeitung weitere Berichte über den Fall der "No Angels"-Sängerin Nadja Benaissa verboten hatte. Heute berichtet die Boulevardzeitung erneut, und schreibt, der Fall werde "jetzt auch zum Justiz-Skandal". Wenn schwere Straftaten Privatsphäre seien, könne man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen, so Bild-Chefredakteur Kai Diekmann in einem Kommentar. Er frage sich, "wer in Berlin alles Richter werden darf". Der Berliner Anwalt der Sängerin hatte die einstweilige Verfügung bereits am Dienstag gegen den Axel-Springer-Verlag durchgesetzt und andere Medien vor einer Berichterstattung gewarnt, weil die Privatsphäre seiner Mandantin vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit Vorrang habe.
Quelle: dts

Don Mario hinter Schloß und Riegel

Nun mag mancher bei diesem Titel beginnen zu spekulieren, wer seit wann in welcher Stadt eine Zweigstelle seiner Pizzeria in einer Justizvollzugsanstalt eröffnet hat.

Zugegeben, ein durchaus reizvoller Gedanke, insbesondere, weil man dann für einen potentiellen Kundenkreis quasi die Exklusiv-Rechte der Belieferung hätte und die Stammkunden nicht so einfach "fremdgehen" könnten.

Aber so weit ist es in unseren Gefängnissen noch nicht, obwohl Neubauten bereits durch private Investoren finanziert werden.

Hier handelt es sich aber um einen Drogenboß, für dessen Ergreifung ein erheblicher Betrag ausgesetzt war.
In Kolumbien haben Sicherheitskräfte den meistgesuchten Drogenbaron des Landes festgenommen. Es handelt sich um Daniel Rendón Herrera alias «Don Mario». Vorausgegangen waren mehrmonatige Ermittlungen. «Don Mario» habe bei der Festnahme keinen Widerstand geleistet und wolle mit den Behörden zusammenarbeiten, berichten örtliche Medien. Die Behörden hatten für Hinweise zur Ergreifung des Mannes eine Belohnung von umgerechnet 1,6 Millionen Euro ausgesetzt.
Quelle: dpa

15 April 2009

Sängerin Nadja Benaissa hat eine gute Zeit gehabt (II)

Da Gerichte in Deutschland bereit sind, die Pressefreiheit so weit einzuschränken, dass man nicht einmal mehr über den Inhalt von Presseerklärungen einer Staatsanwaltschaft berichten darf, will ich den Kollegen, die die Sängerin Nadja B. von der Gruppe N.-A. vertreten, nicht den Gefallen tun, .....

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Der Weg zu Ihrem Anwalt

Der abgeschaltete Eilrichter

Die Entscheidung des OLG Hamm zu der Frage eines Beweisverwertungsverbotes bei Nichteinholung einer richterlichen Genehmigung für eine Blutentnahme könnte befürchten lassen, dass bei dem einen oder anderen Richter plötzlich unerklärliche partielle Funklöcher an bestimmten Tagen dessen Erreichbarkeit erheblich erschwert, denn die Entscheidung gibt insoweit einen bemerkenswerten Hinweis:
Der Fall liegt hier anders als der, der der Entscheidung des BGH in NStZ-RR 2007, 242, zu Grunde lag, in der ein Verwertungsverbot verneint wurde. Dort war zumindest versucht worden, den grundsätzlich vorgesehenen Eildienstrich­ter zu erreichen, was aber nicht gelang, so dass dann die Anordnung durch den zuständigen Bereitschaftsstaatsanwalt wegen Gefahr im Verzuge erfolgt ist.
Auch halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass sich die Anzahl erfolgloser Anwahlversuche plötzlich nicht unerheblich steigern könnte.

Verspätung gehabt, Stimmung schlecht, Frosch gefangen - Job verloren

Geschichten, die das Leben schreibt; so etwas kann man nicht erfinden und wird einen Arbeitsrechtsstreit über nicht nur eine Instanz wahrscheinlich machen.
Der 28. März war eine kalter und regnerischer Tag, die Fahrgäste in Christina Pommerels RBO-Bus hatten einen dicken Hals. Der Bus der Linie 5 nach Wörth bei Regensburg, berichtet die Mittelbayerische Zeitung, hatte gegen 19 Uhr schon über 20 Minuten Verspätung. An der Ersatzhaltestelle Walhallastraße in Donaustauf saß dann der Frosch auf der Straße, der die Französin Pommerel ihren Job kostete.
Sie wurde zumindest zunächst vom Dienst freigestellt.
Ihr Vorgesetzter sagte am Dienstag: „Diese Person ist eine Fahrerin, die einen falschen Beruf hat. Sie kommt mit ihren Fahrzeiten nicht zurande. Wir sind Dienstleister. Wenn der Bus schon Verspätung hat, die Stimmung im Bus aufgeheizt ist und ich dann noch eine Kröte einsammle, dann muss ich mich schon fragen lassen, ob ich den falschen Beruf habe.“
Quelle: merkur

Gerade noch die Kurve bekommen

Das war eng. Dealen im Strafprozess gehört heute dazu, ob sich einige Gestrige darüber aufregen oder nicht. Aber man sollte immer noch ein Ohr offen halten, bevor der Sack endgültig zugemacht wird.

Heute hatte bezüglich meines Mandanten wegen gefährlicher Körperverletzung der Deal mit der Mindeststrafe von sechs Monaten auf Bewährung eigentlich schon Bestand, als einer der Mitangeklagten der Form halber noch ganz kurz zur Erhellung des Sachverhaltes befragt wurde.

Es fiel auf, dass bei dieser Schilderung Anhaltspunkte für eine gefährliche Körperverletzung fehlten und dass das Opfer allen Anlaß gegeben hatte, dass man auf ihn sauer sein konnte.

Als das Opfer dann auch noch kurz befragt wurde und alle Beteiligten offenbar vergesäßen wollte, konnte in einem neuerlichen Rechtsgespräch der Deal nunmehr zu einer Einstellung mit Geldauflage führen.

Auch bezüglich der beiden Mitangeklagten geschah es so, obwohl bei denen sogar zunächst noch höhere Strafen ausgehandelt waren.

Das Opfer konnte froh sein, dass es sich nicht weiteren Fragen stellen musste, das hätte bitter enden können. Kopf und Kragen wackelten. Das hätte für ihn in dem weißen Ding neben dem Papierkorb enden können:

Festnahme von drei Anwälten wegen mafiöser Verwicklungen

Es wird russisch mafiös, und das in Spanien. Internationale Connections, und Anwälte angeblich mitten drin.
Im Zuge von Ermittlungen gegen die russische Mafia sind in Spanien drei spanische Rechtsanwälte festgenommen worden. Die drei Verdächtigen seien in Marbella und Malaga an der Costa del Sol im Süden des Landes gefasst worden, verlautete am Mittwoch aus spanischen Justizkreisen. Einer der Anwälte sei russischer Herkunft. Die Ermittlungen werden vom spanischen Richter Baltasar Garzon geleitet.
Quelle: afp

Die neue Einfachheit


Wenn einer eine Reise macht, kann er was erleben - oder zumindest sehen, denn auf dem Ding mitten auf einem Parkplatz wollte ich nichts erleben!

Regierung Merkel und die Politik der zwei Zungen

Und sie wissen nicht, was sie wollen oder weiß die eine Hand nicht, was die andere tut? Wenn denn dann zwei Bundesministerinnen über eine Frage verschiedener Meinung sind, könnte es zur Steigerung einer (überhaupt noch gewollten?) Glaubwürdigkeit einer Bundesregierung zuträglich sein, über ein solches Thema einen Kompromiss herbeizuführen und nicht nachträglich gegenseitig die Entscheidungen zu kritisieren.

Kopfschütteln ist angesagt.
Nach Ansicht von Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) ist das Genmaisverbot schlecht für den Forschungsstandort Deutschland. Dass Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) den Anbau der Genmaissorte Mon 810 untersagt habe, sei ein "bedauerliches Signal, das auch den Forschern zu denken gibt", sagte Schavan der "Passauer Neuen Presse" (Mittwochsausgabe). "Wir müssen der Forschung Perspektiven geben", erklärte die Ministerin. Sie kündigte an, in den kommenden Wochen einen Runden Tisch mit Vertretern der Wissenschaft, Unternehmen und der betroffenen Ministerien aus Bund und Ländern einzuberufen, um sachlich über das Thema grüne Gentechnik zu beraten. Es sei eine verantwortungsvolle Debatte notwendig.
Quelle: afp

Prozess-Dieter, der König der Kläger, und sein nächster Auftritt

Es gibt kaum einen Richter, der es verdient hat, diesen Mann als Angeklagten seiner dem Gesetz entlehnten Strafe zuführen zu müssen. Aber es gilt, dass nicht nur der Angeklagte sich seinen Richter nicht aussuchen kann, auch umgekehrt wird ein Gehwerkzeug daraus. Und Befangenheitsanträge gehen nur in eine Richtung. Insoweit hat es der Richter sogar noch schlechter.
Wegen Beleidigung in 66 Fällen muss sich ab 29. April erneut ein inzwischen 73 Jahre alter Sozialhilfeempfänger vor Gericht verantworten. Der Mann, der als «Prozess-Dieter» und selbst ernannter «König der Kläger» bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, soll Beamte, Richter und Staatsanwälte immer wieder mit üblen Beschimpfungen und grundlosen Beleidigungen überzogen haben.

Der Angeklagte selbst hält sich nach Angaben der Justiz für «schuldunfähig». Im Prozess soll deshalb auch ein Gutachter zu Wort kommen. Er sollte prüfen, ob «Prozess-Dieter» möglicherweise an einer krankhaften seelischen Störung leidet. Nach eigenen Angaben hat der 73jährige schon in mehr als 200 Fällen Klage gegen verschiedene Ämter erhoben, um für seinen Lebensunterhalt Dinge wie eine neue Hose oder eine Klobürste gerichtlich zu erstreiten.

Quelle: ddp

Genmais verboten

Einige Bauern und auch Forscher sind betroffen, ob es Umwelt, Markt und EU danken, wird sich zeigen. Jetzt jedenfalls wird es zunächst keinen Genmaisanbau in Deutschland geben.
Der Anbau von umstrittenem Genmais ist in Deutschland ab sofort verboten. Damit dürfen Bauern ... keine genmanipulierten Pflanzen zur kommerziellen Nutzung mehr aussäen. Betroffen sind auch Betriebe in der Region.

Die Entscheidung gab gestern Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner (CSU) bekannt: Sie wies das Braunschweiger Bundesamt für Verbraucherschutz an, per Schutzklausel Anbau und Verkauf von Saatgut der Genmais-Sorte Mon810 zu untersagen – die einzige Gentechnik-Pflanze, die bisher in der EU für kommerziellen Anbau zugelassen wurde. Aigner sagte, nach Auswertung amtlicher Gutachten gebe es Grund zur Annahme, dass der Genmais eine Gefahr für die Umwelt darstelle. Betroffen sind bundesweit 3600 Hektar Anbaufläche vor allem in Ostdeutschland.

Das Braunschweiger Julius-Kühn-Institut hat seine Genmais-Sicherheitsforschung ausgesetzt. Die Lage sei unklar. "Wir warten mit der Aussaat bis zur endgültigen Klärung", sagte Sprecherin Stefanie Hahn.

Quelle: newsclick

 

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