20 April 2009

AG Hannover: Ladung zur Geisterstunde

25 Jahre Strafverteidigung, irgendwann kommen aber trotzdem Dinge auf den Tisch, die man noch nicht erlebt hat.

So heute die Ladung zu einem Gerichtstermin in einer Strafsache um 00:00 Uhr. Wobei ich mich frage, ob der Richter durchmacht oder früh aufsteht.

5 Kommentare:

Nevermore hat gesagt…

Hm... was passiert eigentlich, wenn der Mandant und Sie die Ladung wörtlich nehmen ? Sprich, um 0 Uhr einsam und verlassen vor dem Gericht stehen würden ?

PR hat gesagt…

@nevermore: Vor dem Hintergrund dieser augenscheinlich falschen Zeitangabe wird es wohl nicht dazu kommen, dass unnütze Fahrtaufwendungen erstattet werden.
Anders wäre es wohl, wenn die Zeit zwar ungewöhnlich aber denkbar wäre: Freitag, 19:30 Uhr.

Werner Siebers hat gesagt…

Ich hätte kein Problem gehabt, um Mitternacht vor dem Amtsgericht Hannover zu stehen. Aber nach meinem Aufhebungsantrag mit der Begründung, dass ich an dem Tag um Mitternacht zuffällig verhindert bin, hat sich der Richter bereits gemeldet und ist schon gespannt, ob er jetzt den ganzen Verhandlungstag in die Tonne treten muss, weil möglicherweise alle Ladungen falsch rausgegangen sein könnten.

Anonym hat gesagt…

Sehr geehrter Herr Kollege,
weshalb sind Sie nicht, wie geladen,
erschienen?
Augenscheinlich falsche Zeitangabe?
Quatsch,0.00 Uhr sind 0.00 Uhr. Da hilft selbst 319 ZPO nicht weiter, da eine Unrichtigkeit durch das Gericht zu berichtigen ist, nicht durch brave Freunde der Rechtspflege.
Sie haben sich den Spaß entgehen lassen, diesen Verhandlungstermin spöter im Kostenverfahren mit dem Revisor zu diskutieren. Alleine die Diskussion dürfte schon von unbezahlbarem Wert sein.

eaam hat gesagt…

Ich hätte einfach behauptet, ich wäre da gewesen.

 

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