28 April 2009

Wenn Sie uns jetzt alles gegen Herrn X. sagen, kommen Sie mit einem blauen Auge davon

Beamte meines Lieblings-LKA meinten zu einem Beschuldigten, er solle nun mal alles gegen Herrn X. aussagen, den wolle man nämlich haben, er selbst interessiere nicht. Wenn er denn aussagt, werde er mit einem blauen Auge, also einer Bewährungsstrafe, davonkommen, außerdem werde sein Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Beim Haftrichter im Beisein der Staatsanwältin sei ihm dann vom Richter gesagt worden, nun müsse er aber mal die Wahrheit sagen.

Wen wundert es noch, dass er in dieser Situation alles Mögliche gegen Herrn X. ausgesagt hat.

Ob der Zeuge kapiert, dass die mit der Staatsanwältin abgesprochene Zusage einer Bewährungsstrafe wertlos ist, insbesondere, weil genau diese Staatsanwältin jetzt Anklage vor dem Landgericht erhoben hat, also von einer Mindeststrafe von 4 Jahren ausgeht, scheint eher unwahrscheinlich.

Und ob man ihm seine belastenden Aussagen jetzt glauben muss, darf auch kontrovers diskutiert werden.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

ich dachte immer, man sagt bei der polizei nicht "gegen jemanden" aus, sondern immer nur die wahrheit. komisch komisch.

.~.

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Ich mag sie nicht, die Damen und Herren, die Beschuldigte derart befragen.

 

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