30 Juni 2010

Gott schütze unser Land!

Da unser neuer Bundespräsident katholisch ist, musste dieser Spruch von ihm ja kommen. Kann man nur erwidern: Beschützt unsere Kinder vor katholischen Kirchenfürsten!

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Schlaf, Gerichtchen, schlaf!

Hünfeld, nicht weit vom Wald, dunkel und gemütlich am Rande der Rhön; wo könnte man sich besser den Schlaf der Gerechten und den der völlig Schmerzlosen vorstellen als dort, wo sich auch ein "Zentrales Mahngericht" hinverkrochen hat.

"Maahhn"-Gericht sicher, weil man beim Aussprechen dieses Wortes eine ähnliche Mundbewegung machen kann wie beim Gähnen; und vom Gähnen bis zum Schlafen ist es nicht so weit.

Anders als die Nähe zum Gähnen und Schlafen mag es kaum erklärbar sein, dass ein Mahngericht auf einem Urkundenmahnbescheidsantrag vom 01.03.2010 bis heute sitzt mit der Begründung, eine Abgabe an das Streitgericht konnte noch nicht erfolgen, weil bisher über den PKH-Antrag der Antragsgegnerin nicht entschieden wurde.

Fragt man sich, weshalb das Gericht den seit Ende März 2010 dort vorliegenden PKH-Antrag bis heute nicht beschieden hat. Ach ja: Mahnen - Schnarchen - Gähnen - Schlafen - passt alles irgendwie besser zusammen mit Hünfeld als schnell, zeitnah und fix.

Aber für die Antragsgegnerin sicher nicht unangenehm, dass das beschleunigte Urkundsverfahren in Hünfeld ins Gegenteil verkehrt wird.


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Post von Lenßen und Partner - komm ich jetzt ins Fernsehen?


Ich bewundere den Kollegen Lenßen. Der mit dem


Feuerwerk an Schnapsideen, wenn es um das Ausfüllen von Vorabend-Trash bei SAT1 geht.

Er arbeitet als immernoch zugelassener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht aktiv an der medialen Volksverarschung mit und lässt den gemeinen Fernesehzuschauer glauben, dass Rechtsanwälte fremde Wohnungen verwanzen können und dürfen, dass Parteiverrat aus populistischen Gerechtigkeitsfanatsien an der Tagesordnung ist und dass anwaltliche Tätigkeit eigentlich nur gut ist, wenn man besser ist als Batman.

Dass er nun aber auch noch - wie er mir heute in einem Spam-Brief mitteilt - seine Grimme-Preis-Ambitionen für die Kleinigkeit von 99,00 € jährlich vermarkten will, und diesen kleinen Obulus Kollegen in Rechnung stellen wird, die sich auf sein "exklusives Portal für Fachanwälte" einstellen lassen, zeigt doch einen wirklich ausgeprägten Geschäftssinn.

Ich für mich habe entschieden, dass ich jedwede Zusammenarbeit mit Kollegen verweigern werde, die auf dieser Liste zu finden sein werden, Scharlatane gibt es schon genug.



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29 Juni 2010

Drückeberger oder Feiglinge?


In einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ist das Gericht ein wenig sperrig, man demonstriert einen Schulterschluss mit der Bußgeldbehörde und will offenbar bestrafen, dass ich als Verteidiger ein unlauteres "Sonderangebot" (Reduzierung der Geldbuße von ursprünglich 15.000,00 €, dann 1.500,00 € jetzt auf 500,00 €) abgelehnt habe.

Wie konnte ich auch!

Es geht ausschließlich um Rechtsfragen, und genau mit dieser Begründung habe ich nun die Beiordnung als Pflichtverteidiger im Ordnungswidrigkeitenverfahren beantragt.

Ohne, dass mich das sonderlich überrascht, hat das Amtsgericht diesen Antrag abgelehnt, wobei man sich aber um die Frage der Schwierigkeit der Rechtslage nicht einmal herumdrückt, man ignoriert sie peinlicherweise schlicht:
Die hier aufgrund des Ordnungswidrigkeitsvorwurfes aller Voraussicht nach zu erwartende Geldbuße rechtfertigt die Bestellung eines Pflichtverteidigers nicht. Auch kann die Sachlage nicht als besonders schwierig angesehen werden. Schließlich bestehen keinerlei Zweifel an der Fähigkeit des Betroffenen, sich im Prozess selbst zu verteidigen.
Und: Was ist mit der Frage des objektiven Sorgfaltspflichtverstoßes, der Vorhersehbarkeit, der Vermeidbarkeit, des Tatbestandsirrtums, des Verbotsirrtums?




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Was so alles möglich ist - Armes Deutschland


Hin und wieder muss man sich die Augen reiben, was Gerichte sich so einfallen lassen, wenn es darum geht, eindeutig entlastende Umstände wegzureden.

In einem Urteil lese ich doch tatsächlich:

Soweit in dem Hauptverhandlungsprotokoll der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht XYZ am xx.xx.xxxx aufgeführt ist, der Zeuge habe seinerzeit die Person unter Lichtbildnummer 5 als den Fahrer des weißen Mercedes wiedererkannt, so hat die damalige Protokollführerin, die Justizobersekretärin Irrich in der Hauptverhandlung ausgesagt, dass sie es nicht ausschließen könne, dass es sich dabei um einen Schreibfehler im Protokoll gehandelt habe. An der Glaubhaftigkeit dieser Aussage bestand kein Grund zu zweifeln.

Man mag sich das auf der Zunge und im Gehirn zergehen lassen: Der Hauptbelastungszeuge zeigt in seiner eigenen Hauptverhandlung auf das Bild einer andere Person als den jetzigen Angeklagten, was eindeutig gegen die Glaubhaftigkeit seiner Angaben spricht.

Da es aber glaubhaft ist, dass die Protokollführerin sich vielleicht geirrt haben könnte, wird dieses schwerwiegende Argument vom Tisch gewischt.

Armes Deutschland! Da geht mal wieder das Messer in der Tasche auf!



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27 Juni 2010

Gefälligst Zeichen geben!

Herrliches Wetter, früh am Morgen, an nichts Böses denken, insbesondere nicht an Verkehrsregeln und gute Deutsche. Auf dem Fahrrad durch den Park.



Gemütlich will ich von einem Weg in den anderen abbiegen, von dort kommt mir ein Herr jenseits der Rentenschwelle langsam entgegen und ruft mir aus ungefährdeter Entfernung von etwa 5 Metern empört zu:

Gefälligst Zeichen geben!

Jetzt bin ich natürlich verängstigt; hoffentlich zeigt er mich jetzt nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit an. Vielleicht erkennt er mich ja auf einer Wahllichtbildvorlage.


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26 Juni 2010

Die letzte Rettung


Wie verzweifelt muss ein Mensch sein, der Jahre seines Lebens immer wieder in den Knast gekommen ist, weil er das Saufen nicht lassen konnte und dann immer wieder völlig hirnrissige Straftaten begangen hat, die ihn weder "bereichert" haben oder die sonst irgend einen "Sinn" gemacht hätten.

Ein solcher Mandant hat jetzt die Schnauze von sich selbst voll und will unbedingt "den 64".

Gut, dann wird dem Gericht jetzt mitgeteilt, dass er den Hang haben könnte, übermäßig alkoholische Getränke zu sich zu nehmen, dass er bei der jetzt vorgeworfenen Tat, wenn er sie denn begangen haben sollte, wieder einmal voll streifig war, dass er befürchtet, dass das wieder passieren kann und dass er guter Hoffnung ist, dass er in einer Erziehungsanstalt geheilt werden könnte.

Kann man für ihn nur hoffen, dass ihm das wirklich helfen wird.

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Kann dieser Morgen lügen?

Nein, so dachte ich; wenn ein Tag so anfängt, das kann nur gut werden. Die frische Luft, die Sonne, auf dem Fahrrad durch den wunderschönen Park, was kann da schon passieren?

Fein ist es und es kann nur noch besser werden.



Gut, vielleicht hätte ich auf dem Weg nicht das Postfach leeren sollen und die Post von Finanzamt öffnen sollen.

Dieser Tag hat mich getäuscht! Er ist sch....

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25 Juni 2010

Die Erpresser sind wieder unterwegs

Das gefiel dem Staatsanwalt gar nicht. Der Haft- und Ermittlungsrichter hat trotz dringenden Tatverdachtes den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Darauf wollte die Kriminalpolizei aber weitere Vernehmungen des Beschuldigten durchführen. Dazu der enttäuschte Staatsanwalt zum Beschuldigten, nachdem sich der Haft- und Ermittlungsrichter entfernt hatte im Beisein des bis dahin noch tätigen Verteidigers: Und wenn Sie zu den Vernehmungen nicht erscheinen und nicht auspacken, werde ich dafür sorgen, dass der Haftbefehl vollzogen wird!

Und jetzt werde ich dafür sorgen, dass der Erpresser Staatsanwalt nochmals enttäuscht sein wird.


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21 Juni 2010

Einfältig, dreist oder ahnungslos?


Der Angeklagte wird beobachtet, dass er auf sein Fahrrad steigt und ein wenig Schlangenlinien fährt. Das geschieht kurz vor 05.30 Uhr in einer Stadt, in der es ab 06.00 Uhr einen richterlichen Eildienst gibt.

Um 05.30 Uhr ordnet dann die erfahrene und natürlich über jeden Verdacht  erhabene Polizeibeamtin wegen Gefahr im Verzuge - der angeblich im Blut befindliche Alkohol könnte sich ja in 30 Minuten irgendwie verstecken oder verflüchtigen - die Blutentnahme an. 

Der Arzt kommt dann etwas später und die Blutentnahme geschieht um 05.50 Uhr, also 10 Minuten, bevor man die richterliche Anordnung hätte einholen können.

So weit, so schlecht!

Aber dass das Gericht einer südniedersächsischen Studentenstadt diese Vorgehensweise deckt und bestätigt, dass hier Gefahr im Verzuge (wegen 10! Minuten) war und die Umgehung des Richtervorbehaltes als zulässig ansieht, lässt mich die Frage aus der Überschrift stellen.


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Justizminister der Länder - die Sommerlochfüller der Nation

Man kann es nicht mehr hören: Fahrerlaubnis weg oder Fahrverbot für Körperverletzung oder Diebstahl.

Die Geschichte hat schon einen meterlangen Bart, aber die Justizminister der Länder sind sich nicht zu schade, diese alte Kamelle wieder warmzukauen.



Das Thema ist nicht neu, sorgt aber regelmäßig für Kontroversen: Die Justizminister der Länder wollen nach einem Zeitungsbericht den Führerschein als Hauptstrafe auch bei Delikten wie Diebstahl oder Körperverletzung einziehen.

Ein entsprechender Beschlussvorschlag stehe auf der Tagesordnung der am Donnerstag in Hamburg beginnenden Justizministerkonferenz, berichtete «Bild am Sonntag». Bei einem Vorbereitungstreffen des Strafrechtsausschusses sei aus den meisten Bundesländern Zustimmung signalisiert worden. 

Quelle: Zeit

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20 Juni 2010

Was ist eigentlich zeitnah?

Das Amtsgericht Braunschweig beauftragt einen Gutachter im Mai 2009 u.a. wie folgt:
Außerdem soll festgestellt werden, ob der Angeklagte den Hang hat, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen und die Gefahr besteht, das infolge eines solchen möglicherweise gegebenen Hanges die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten besteht. Der Sachverständige soll außerdem feststellen, ob eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Angeklagten durch die Behandlung in eine Erziehungsanstalt zu heilen oder eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf den Hang zurückgehen.
Die Explorationen erfolgen dann am 15.07.2009 und am 14.10.2009, ein Papier, das als Gutachten bezeichnet wird, wird dann erstellt am 08.06.2010, also knapp ein Jahr nach der ersten Exploration.

Ich werde versuchen, dazu beizutragen, dass solche Gutachter nie wieder einen Auftrag bekommen, wenn sie nicht frühzeitig mitteilen, dass sie gar nicht in der Lage sind, zeitnah ein Gutachten zu erstellen.



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Wie frisch gefallener Schnee


Man kommt natürlich bestens durchs Leben, wenn mann immer alles glaubt, denn dann hat man das gute Gefühl, nur mit ehrenwerten Menschen zu tun zu haben und nie belogen zu werden.

Ich versuche das auch immer wieder und glaube meinen Mandanten, den Polizeibeamten, den Staatsanwälten und den Richtern, und schon geht es mir gut.

Leider gibt es hin und wieder dann aber doch Widersprüche in den Aussagen, so dass ich plötzlich bitterlich enttäuscht bin und gar nicht mehr weiß, wem ich nun glauben kann.

Mein Mandant sagt mir z.B., er sei überhaupt nicht belehrt worden, der Polizei schwört beim Augenlicht seiner gesamten Verwandtschaft, dass er erstens immer richtig und zweitens immer frühzeitig und drittens in diesem Fall natürlich auch richtig und frühzeitig belehrt hat.

Und dann erzählt mir der Richter, dass er sich nicht vorstellen kann, dass ein Polizeibeamter lügt - und schon bricht meine Welt endgültig zusammen, weil ich in dem Moment glauben muss, dass mich jetzt der Richter angelogen hat.

Besonders schönes Beispiel im Geraer Schleuserverdachtprozess. 

Die örtliche Presse berichtet tendenziös über das Verfahren. Das Gericht und der zuständige Staatsanwalt werden angesprochen. Ausgesprochen gestenreich und zappelig tuen sowohl der Vorsitzende der Kammer als auch der Staatsanwalt wie frisch gefallener Schnee und betonen mehrfach eifrig, niemals mit der Presse auch nur ein Wort gewechselt zu haben; und was die jeweiligen Pressesprecher der Presse berichtet hätten, das könnten sie auch gar nicht beurteilen, mit denen hätten sie nicht einmal gesprochen.

Es fehlte nur noch, dass beide gesagt hätten, sie wüssten gar nicht, ob es Pressesprecher gäbe und wenn doch, wüssten sie nicht, wer das ist.

Ich bin jetzt leider nicht selig, denn nur, wer es glaubt, wird selig. Schade, mal wieder meine schöne Welt auf das Schärfste


zerstört.

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19 Juni 2010

"Va te faire enculer, sale fils de pute!"

Die französische Sprache klingt so fein, so sanft, so singend. Aber auch in dieser Sprache können strafrechtlich relevante Aussagen getroffen werden.

So soll ein Spieler der französischen Fußballnationalmannschaft, Nicolas Anelka, bei der WM in Südafrika in einem Gespräch mit seinem Trainer Raymond Domenech ein wenig die Contenance - schon wieder französisch - verloren haben.

Ihm sei angeblich der für ihn die WM beendende Satz "Va te faire enculer, sale fils de pute!" herausgerutscht sein.

Nach unbestätigten Quellen soll das sinngemäß in etwa: "Fick dich in den Arsch, Hurensohn!" bedeuten.

Möglicherweise in der Tat eine Formulierung, die als Beleidigung gewertet werden könnte.



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BGH rüffelt Bundesanwaltschaft scharf

Das wird den Herrschaften bei der Bundesanwaltschaft nicht gut gefallen. Der Bundesgerichtshof hat jetzt deren Vorgehensweise in einem Ermittlungsverfahren als rechtswidrig eingestuft.

Die DTS berichtet, dass der BGH die jahrelange Überwachung von Mitgliedern einer angeblichen Terror-Gruppe als rechtswidrig eingestuft hat, u.a., weil die angeblichen Ermittlungsergebnisse nicht genügend mit Tatsachen belegt seien.

Da fällt mir wieder der schöne Spruch ein:



Verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen, meine Überzeugung steht fest.

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Kriminalgericht Moabit

Wenn es innen doch bloß auch so schön und beeindruckend wäre.




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30 Minuten

Samstags, meint der Kollege Dieler hier, sei es sehr angenehm, im Büro zu sein, weil man dann in der Zeit ohne Ruhestörungen in aller Ruhe seine Arbeit verrichten kann. Das mag so sein.

Man muss aber auch aufpassen, dass man dann nicht morgens in ein gemütliches Pläuschchen mit dem ebenfalls anwesenden Kollegen verfällt und die ersten 30 Minuten mit allem möglichen Blödsinn verquatscht.

Na ja, aber schön ist es doch!



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Vuvuzela muss nicht verboten werden

In einigen Regionen wird erwogen, Vuvuzelas wegen der erheblichen Geräuschentwicklung zu verbieten.

Die damit einhergehende Belastung der Gerichte wird jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindert werden können, wenn den potentiellen Nutzern dieser geräuschverursachenden Gerätschaften zur Kenntnis gebracht wird, wie die Endkontrolle bei jedem der Teile durchgeführt wird.


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18 Juni 2010

BBP - BundesBusinessPolizei


Wichtige Menschen müssen hochklassig reisen, insbesondere, wenn niemnd mehr dabei ist, der meckern könnte und wenn man glaubt, dass es andere bezahlen. Ein dreistes Stück von Bundespolizisten; gut, dass es Gerichte gibt, die solches Schmarotzertum unterbinden.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab der Klage eines Ägypters teilweise statt, mit der er sich gegen die Zahlung von Abschiebekosten in vierstelliger Höhe gewehrt hatte.


Der Kläger war im April 2004 auf dem Luftweg in Begleitung von Beamten der Bundespolizei abgeschoben worden. Während auf dem Hinflug die Economyklasse gebucht wurde, wurden für den Rückflug der Beamten deutlich teurere Plätze in der Businessklasse genutzt.
Quelle: dnews
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Schwarzer Vogel vor dem Landgericht Gera

Hallo Handschellen,

hab sie nochmal richtig hergenommen und eingeritten. Geht noch richtig ab, die Alte. Macht teuflischen Spaß. Beeil Dich, damit Du sie endlich übernehmen kannst.



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Gauck o Gauck



von

Coco Lorès



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17 Juni 2010

Etwas ungeschmeidig das Hohe Gericht


Dem Herren Hohes Gericht gefielt gar nichts. Ihm gefiel nicht, dass ich mich angeregt mit dem Staatsanwalt unterhielt, als er, der Herr Hohes Gericht, den Saal betrat - falsch: beschritt!

Ihm gefiel nicht, dass ich laut und vernehmlich "Guten Morgen" sagte, als er die Begrüßung offenbar vergessen hatte.

Und ihm gefiel gar nicht, dass der Sitzungsvertreter gemeinsam mit mir schon ein Ergebnis gefunden hatten, mit dem wir gern hätten leben wollen: eine Einstellung nach § 153 a StPO.

Also musste der Angeklagte zu seinen Personlaien berichten und die Anklage verlesen werden. In Anbetracht der Ungeschmeidigkeit des Hohen Gerichts ließ ich den Angeklagten zunächst schweigen, für den Herren Hohes Gericht misslich, er hatte nämlich keine Zeugen geladen.

Aber da hatte das Hohe Gericht eine gute Idee: "Meine Herren, was halten Sie von einer Einstellung?"

Der Staatsanwalt und ich waren uns nach der Verhandlung höchst einig darüber, dass wir uns gegenseitig dafür bewundern, dass keiner von uns in dem Moment laut losgeprustet hat.

Das Verfahren wurde eingestellt, als Geldbuße wurde der Betrag genommen, auf den ich mich zuvor bereits mit dem Staatsanwalt geeinigt hatte.

Danke, Hohes Gericht!

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Es zieht sich

Manchmal ziehen sich Strafverfahren deutlich länger, als man zu ihrem Beginn prognostizieren konnte. Aber eine lange Verfahrensdauer eröffnet die Chancen, dann doch noch zu versuchen, einen Kompromiss zu finden, mit dem der Angeklagte, das Gericht und die Staatsanwaltschaft leben können.

Dann zeigt sich viel eher die Bereitschaft, über verfahrensbeendende Lösungen nachzudenken, weil ein ewig dauerndes Verfahren auf allen lastet.

Wenn sich dann aber eine solche Chance zu einem Kompromiss zeigt, müssen sich alle Beteiligten die Zeit dafür nehmen, den endgültigen Abschluss sachgerecht vorzubereiten.


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16 Juni 2010

Wenn eine Lehrerin keine Rammler mag, ...


... dann müssen die Juristen auf die Matte.

Es geht nicht um das Rammeln auf der Matte, sondern mehr um den Rammler an der Tafel, der dazu beiträgt, dass eine Lehrerin eine Schülerin vor den Kadi zieht.

Obskur, unglaublich, Hirngespinnst?

Wohl nicht, vielmehr ein handfester Prozess vor einem Zivilgericht.

Als Marion V. aus dem Klassenzimmer rannte, hatte sie Tränen in den Augen. So sehr hatte sie getroffen, was sie gerade auf der Tafel entdeckt hatte. Was sie dort sah, mit Kreide auf Schiefer gemalt, war keine Beleidigung, keine Karikatur, auch kein blöder Spruch, wie ihn so mancher Lehrer über sich ergehen lassen muss. Es waren ein paar Häschen, von irgendeinem Schüler an die Tafel gemalt. Die Lehrerin stürzte also weinend aus dem Klassenraum – und dann verklagte sie eine 16-jährige Schülerin. Der skurrile Prozess ging vor dem Amtsgericht Vechta jetzt in die nächste Runde, mit der Anhörung zweier Zeugen.

Quelle: welt

Auch zur Hasophobie: die www.verteidiger.in

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So schwer, schwerer geht gar nicht!


Nein, es geht nicht um mich oder mein Körpergewicht! Es geht um einen Polizisten, nein, Polizeibeamten, das heißt, einen Kommissar, also ganz richtig natürlich Oberkommissar.

Ein Mandant überreicht mir die Visitenkarte dieses Herren Polizeioberkommissars. Daraus sehe ich, dass der gute (?) Mann nicht für Kriminalität zuständig ist, nein, auch nicht nur für Schwerkriminalität - wie banal wäre das denn aber auch - vielmehr ist er, natürlich, zuständig für:

SCHWERSTKRIMINALITÄT!



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Bis aufs Blut

Sie wie ein abgerichteter Terrier, er wie ein wildgewordnener Bulle, das trainierte Volk bei Salesch und Konsorten ein Kindergarten dagegen.

Zwei Ex-Eheleute gemeinsam auf der Anklagebank wegen Eingehungsbetruges bei Otto, Quelle usw., die Versandhauskataloge (als es die Firmen noch gab) rauf und runter. Und jeder von beiden so etwas von unschuldig, immer der andere war es, und wieder und wieder Beschimpfungen des Ex bis zum Erbrechen.

Irgendwann fragte der Richter die keifende Ex-Ehefrau, was sie denn meine, was ihr Ex-Mann mit dem Schmink-Set hätte anfangen können, und den Ex-Ehemann, was denn seine zierliche Ex-Frau wohl mit dem Box-Sandsack wollte.

Verurteilt wurden sie dann beide; vor dem Verhandlungssaal waren sie dann plötzlich aber ein Herz und eine Seele und schimpften beide auf den bösen Richter - wie die Rohrspatzen.


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