31 August 2010

Eine Kammer?

Fast vor dem Landgericht in Gera steht diese Skulptur, ob ein Bezug zum Landgericht besteht, konnte ich nicht klären.


Und da waren noch ein, zwei, drei andere Meldungen.

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Die Zeugin und ihr Siedepunkt

Ein Beisitzer, der höchst souverän einer Zeugin erklärt, dass Verteidiger nur ihren Job machen, wenn sie einseitig im Sinne ihrer Mandanten nachfragen.

Und dann bereitet er die Zeugin auch auf unangenehme Fragen von ihm vor, indem er sie bittet, ruhig zu bleiben, er habe den Eindruck, sie habe einen deutlich niedrigeren Siedepunkt als er selbst.

Das war mal richtig gut hier im Gerichtssaal (Schleuserverfahren Gera).



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Verdursten ist gestattet, Trinken nicht

Ein Kollege bringt sich in einer Verhandlungspause einen Becher Kaffee mit in den Gerichtssaal.

Und das Unglaubliche passiert, was im Landgericht Gera passieren muss. Ein Wachtmeister spricht ihn an, dass er den Kaffee samt Becher entfernen müsse, da das Verbringen des Kaffees in den Gerichtssaal verboten sei!

Es ging also nicht um das Trinken während der laufenden Hauptverhandlung, sondern während einer Pause.

Dass gleichzeitig einer der Staatsanwälte einen guten Schluck aus einer großen Wasserflasche nimmt - mitten im Gerichtssaal - führte nicht zu dessen Verhaftung.



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Gerichtliche Vorführung

Irgendwie muss es Wachtmeistern in Gerichten hin und wieder äußerst wichtig sein, ihre Macht zu demonstrieren. Das gilt sicher nicht überall, aber auffällig im Landgericht Gera ( Schleuserverfahren ).

Hier gehen die Uhren anders. Da verbieten Polizisten, möglicherweise Staatsanwälte und Bürgermeister der Presse, über Verfahren zu berichten - und die Presse folgt dieser "Anweisung" auch noch. Da weisen LKA-Beamte eine Mitarbeiterin einer Meldebehörde an, eine bestimmte Verfahrensweise beizubehalten, ohne dass diese mit Ihrem Chef darüber spricht.

Da ziehen Wachtmeister einfach Stecker der Stromversorgung für die Arbeitsmaterialien der Verteidigung aus der Steckdose und führen, so heute geschehen, gegen die ausdrückliche Anweisung des Gerichtes einen kranken 60-jährigen Angeklagten in Fußfesseln in den Gerichtssaal.

Der wurde im wahrsten Sinne des Wortes "vorgeführt". Immernoch wie in einer anderen Welt, die hier offenbar nicht in Vergessenheit geraten ist und gern noch als Vorbild für aktuelles Verhalten hergenommen wird.



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Langes Gesicht

Und wieder einmal ein Lehrstück aus dem Reklam-Heft: Hör auf Deinen Anwalt!

Dem Mandanten wurde ein Rotlichtdelikt vorgeworfen, zwei Polizeibeamten wollen von der gegenüberliegenden Seite einer Kreuzung klar erkannt haben, dass das Fahrzeug meines Mandanten bei Rot in die Kreuzung gefahren wurde, weil sie die Ampelschaltung kennen und gerade noch so schlitzmäßig erahnen konnten, dass Fußgänger- und Radfahrerampel für den Querverkehr grün geschaltet waren.

Keine Beschreibung des Fahrers, nicht einmal ob Weiblein, Männlein oder Eichhörnchen.

Ich rate dem Mandanten zu schweigen, zur Not mit einem Fahrtenbuch zu leben, jedenfalls nichts zu sagen, insbesondere nicht, dass er an den Tag der Fahrer war.

Entgegen diesem Rat schreibt er einen Besinnungsaufsatz an die Bußgeldbehörde, dass er genau gesehen hat, dass es noch nicht Rot war, dass er noch fahren durfte und warum die Polizisten gar nicht hätten erkennen können bla, bla, bla.

Jetzt: deftiges Bußgeld mit Fahrverbot, da schaut er mäßig erfreut aus der Wäsche und zieht ein langes Gesicht. Und mit dem schriftlichen Eingeständnis im Vorverfahren, gefahren zu sein, in der Hauptverhandlung das Gericht davon zu überzeugen, dass die Polizisten nicht sehen konnten, was sie berichtet haben??? - ich bin mir nicht so sicher, werde mir aber die Kreuzung mal genauer anschauen; vielleicht hilft es noch.



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30 August 2010

Entkommen nur im Notfall

Es gibt Gerichtsäle, in die möchte man gar nicht erst eintreten, wenn man darüber nachdenkt, wie man dort wieder hinauskommen soll.



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Schlimmer als Oberbayrisch

Der Polizeibeamte, der vernommen wird, ist der hochdeutschen Aussprache nicht mächtig, er thüringelt recht stark. Dazu kommt, dass er verhältnismäßig leise spricht.

Ein Mitverteidiger versteht ihn nicht und bittet ihn, zumindest lauter zu sprechen, wenn es schon mit dem Hochdeutsch nicht so klappt. Er meint:

So leise und dann noch schlimmer als oberbayrisch, das kann kein Mensch verstehen.







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Wartet in Gera der Galgen?

Im Schleuserverfahren vor dem Landgericht in Gera musste für einen der Angeklagten der Antrag gestellt werden, ihn wegen der Entfernung zu seinem Wohnort jeweils vor den Hauptverhandlungsterminen in einem Hotel unterzubringen.

Das Gericht hat dem Antrag entsprochen und dem Angeklagten ein heimeliges Zimmerchen besorgt, und zwar im

Hotel am Galgenberg!

Ob das ein Zeichen sein sollte?



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28 August 2010

Werden Köpfe rollen?

Ein Hauptangeklagter, der keine "Schweigeverteidigung" will und vorab -natürlich in kleinem Kreis und vermutlich höchst vertraulich- mitteilt, dass er das, was zur Debatte steht, nicht allein angezettelt hat.

Das ist genau das Szenario, das die Noch-Nicht-Angeklagten möglicherweise nachts schlecht schlafen lassen könnte, denn, das wissen wir aus leidiger Erfahrung: Wer zuerst denunziert hat die besten Karten und dem wird fast immer gern geglaubt.

Wer jetzt schlecht schläft? Am 03. Septmber beginnt der Strafprozess um die Bespitzelungsaffäre bei der TELEKOM. Ich habe so im Gefühl, dass dort so mancher Zeuge sich genau überlegen sollte, ob er nach § 55 StPO lieber schweigt oder lügt.

Hier mehr dazu, und hier, dort und da zu anderen Themen.


Und exklusiv für den anonymen Zyniker: Sogar mit Taschen-WLan wird gearbeitet!

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27 August 2010

Türkischer Telefon-Basar

Mein türkischer Mandant ist empört. Er beharrt darauf, dass er den anderen verprügeln durfte, weil der seine Tochter beleidigt habe. Für die Beleidigung müsse es auch ein Schmerzensgeld geben, sonst müsse man die Beleidigung strafrechtlich verfolgen.

Der Gegner, von einem Kollegen vertreten, möchte für sein blaues Auge ein Schmerzensgeld, sonst müsste mein Mandant angezeigt werden.

Der Mandant sitzt mir gegenüber, ich rufe den Kollegen an, dem sitzt zufällig der Kontrahent gegenüber.

Jetzt entwickelt sich eine abstruse Situation, mein Mandant quatscht mich dauernd an, was ich am Telefon sagen soll, dem Kollegen geht es ähnlich, eine gegenseitiges Durcheinandergequassel auf höchstem Niveau.

Mir platzt der Kragen, ich bitte den Mandanten dann doch direkt mit seinem Kontrahenten zu sprechen, drücke ihm den Telefonhörer in die Hand, der Kollege seinem Mandanten. Und dann das Wunder: Nach gefühlt höchstens 15 Sekunden sind sich beide einig, dass keiner etwas von keinem bekommt.

Der Mandant bedankt sich hochzufrieden für meine sensationelle (?) "Vermittlung", zahlt das, was er zu zahlen hat und lässt mich sprachlos zurück.

Was es alles gibt!

Und dann gab es auch noch diese, jene, eine andere und noch eine Meldung.



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Mit dem Holzhammer

Manchem Mandanten kann man vor der Verhandlung noch so sehr (mit dem Holzhammer) klarmachen, worauf es ankommt, ihm erzählen, was er keinesfalls sagen darf und was er sagen muss, ihn darauf hinweisen, was er mitzubringen hat.

In der Verhandlung dann: Nichts mitgebracht, Scheiße erzählen und Wichtiges vergessen zu sagen.

Gut, dass es Gerichte gibt, die dann die eingreifenden Worte des Verteidigers noch dem Angeklagten zurechnen und ihn trotz seiner etwas, nun sagen wir, ungeschickten Verhaltensweise mit einem blauen Auge davonkommen lassen.



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Braunschweiger Zeitung auf unterstem Pranger-Niveau

Man kennt das insbesondere von großen Boulevard-Blättern und Tageszeitungen; dem Volk wird nach dem Munde geredet und es wird versucht, angeblich gefährliche Sexualverbrecher, die ihre Strafe verbüßt haben, so zu outen, dass es kein Problem mehr ist, sie zu identifizieren.

Auch die Braunschweiger Zeitung begibt sich jetzt auf dieses Niveau und verzichtet damit wohl endgültig auf den möglicherweise in der Vergangenheit noch vorhandenen Anspruch, seriösen Journalismus zu bieten.

Eine Stephanie Knostmann produziert heute einen Artikel, in dem sie einen Mann identifizierbar anprangert, der 1998 wegen angeblicher Taten zwischen 1989 und 1992 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde, diese verbüßt hat und nie wieder aufgefallen ist.

Dem Artikel kann man entnehmen, dass man durch Nachfragen offenbar aktuell diesem vor vielen Jahren resozialisierten Mitbürger jetzt seine bürgerliche Existenz zerstört oder zumindest zerstören will.

Es sollte ermittelt werden, was Stephanie Knostmann in ihrem Leben schon alles falsch gemacht hat und ob das nicht genügt, zu verhindern, dass sie weiter solche Artikel schreibt, weil sie aufgrund dieser Vorkommnisse ganz schnell ihren Job verliert.

Übelster Untergürteljournalismus.



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26 August 2010

Ex - NoAngel mit Bewährung

Nun ist es vorbei, das Amtsgericht Darmstadt wird wieder in seine ihm gegönnte Ruhe verfallen, der liebe Kollege Olli Wallasch wird endlich wieder mit uns im Schleuserverfahren in Gera verteidigen und die Presse kann sich auf die nächste Sensation stürzen.

Alle haben es gewusst, nur die Presse nicht, dass es in diesem Verfahren wegen einer HIV-infizierten Sängerin niemals etwas anderes hätte geben können, als eine Bewährungsstrafe.

Aber nun ist hoffentlich Ruhe.



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Gut und schnell

Angenehm, wenn man hin und wieder doch mal wieder auf unkomplizierte Profis in Gerichtssälen trifft, mit denen man kurz das Ziel erörtert und wenn das Ziel von allen getragen werden kann, dann auch eine kurze und schnelle Erledigung findet.

So geschehen heute im Amtsgericht in Halberstadt, auf dem Gang mit dem Staatsanwalt dann auch gleich eine andere Sache fördern können, so macht Zusammenarbeit, auch wenn man völlig verschiedene Positionen vertritt, richtig Spaß.

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Schweigen und mit Arbeit drohen


Fein, wenn in letzter Sekunde ein Konzept Früchte trägt und aufgeht.

Der Mandant wollte unbedingt alles "klarstellen", was ihm vorgeworfen wurde; ich habe ihm dringend davon abgeraten, da seine "Klarstellung" möglicherweise die ein oder andere Gefahr in sich trug, quasi die von mir gern so genannte "gefahrenschwangere Einlassungsfalle".

Ich hatte dem Mandanten im Gegenzeug vorgeschlagen, das Gericht mit 63 Beweisanträgen zu bemühen, um dort aufzuzeigen, dass die geplante Verhandlungsdauer von einer Stunde und 15 Minuten eher gegen zehn Verhandlungstage oder mehr tendieren könnte.

Heute finde ich am frühen Morgen das Fax, der Termin sei aufgehoben und es wird nachgefragt, ob einer Einstellung nach § 153 StPO zugestimmt wird, wobei auch die notwendigen Auslagen (meine Kohle) von der Staatskasse getragen werden sollen.

Der Mandant hat schon, geweckt von meinem Anruf, seine zustimmende Begeisterung kundgetan und sich -die Müdigkeit offenbar in Sekunden verdrängend- besonders dafür bedankt, dass ich ihn vom Labern abgehalten habe.

Hoffentlich merkt er sich das für die Zukunft.



Dann habe ich etwas mehr Zeit, dies, das und jenes in aller Ruhe nachzulesen.

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25 August 2010

Solche Richter braucht das Land

Beim Angeklagten hing die Bewährung am seidenen Faden. Glücklicherweise hatte er den Job gewechselt und berichtete über seinen neuen bestehenden Arbeitsvertrag.

Eine schriftliche Ausfertigung hatte er nicht mitgebracht, sagte aber, wenn er seine Chefin anruft, würde die den Vertrag bestimmt ins Gericht faxen, sie wisse auch über das Verfahren bescheid und wisse auch, dass er heute als Angeklagter im Gericht sei.

Spontan (das ist schon mal erfreulich für einen Richter) wurde der Angeklagte gebeten, seine Chefin sofort anzurufen; der zückte sein Handy und bekam die Chefin ans Rohr. Jetzt ging es los, zu erklären, was er wollte, Mitteilung der Faxnummer usw.

Plötzlich sprang der Richter auf, nahm dem Angeklagten sein Handy aus der Hand, meldete sich am Telefon, erklärte kurz, dass er der Vorsitzende der Strafkammer sei, fragte, ob der Arbeitsvertrag besteht, wieviel verdient wird und noch zwei Kleinigkeiten, bedankte sich und gab dem Angeklagten sein Handy zurück.

Dann berichtete er kurz die Beteiligten und fragte insbesondere in Richtung der Staatsanwaltschaft: Reicht Ihnen das auch?

Kein Widerspruch und dieser Punkt war damit in Minuten erledigt.

Sicher nicht ganz auf der Grundlage der StPO, aber erfrischend, zeitsparend und unkompliziert. Danke! Hat man nicht alle Tage.

Kommentarfunktion geöffnet für alle Bedenkenträger, ich warte.



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Neuer Klopper aus Hamburg


"Das Landgericht am Ende des Universums", eine Bezeichnung, die vieles erahnen lässt. Aber dass ein Gericht einer Zeitung verbietet, über das Karriereende eines Fußballspielers herumzuspekulieren, ist dann doch so überraschend, dass man es nicht hätte erahnen können.
Eine Boulevardzeitschrift hatte aus Anlass von Michael Ballacks Verletzung mit dessen "Karriereende" getitelt. Die Redaktion hielt ihre Einschätzung über Ballacks Karriere für eine Meinungsäußerung, betrifft sie doch die (Nicht-)Zukunft, kann also schwerlich eine in der Gegenwart durch Beweise feststellbare Tatsachenbehauptung sein, ist zudem wertend. Das sah das Landgericht Hamburg anders und verbot dem Verlag die Äußerung.
Quelle: heise

Unabhängig, wie man zu dieser Entscheidung steht, es lohnt sehr, diesen Artikel von Markus Kompa in aller Ruhe zu genießen.



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Fahrbarer Zeugenschutz

Gibt es so  etwas? Zeugenschutz auf Rollen? Kann man Schutz in der Gegend herumfahren? Wie könnte so etwas aussehen? Kann man das anfassen?

Ja, in Niedersachsen gab es das tatsächlich vor Jahren, eingesetzt in Gerichten. Und so sieht so etwas aus:



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24 August 2010

Frechheit

Die Kammer hatte zu Beginn der Hauptverhandlung mitgeteilt, dass unter bestimmten Voraussetzungen bei meinem Mandanten eine Strafe von höchstens 4 Jahren und mindestens von 3 Jahren und 9 Monaten im Raume stände.

Nach ausführlicher Beweisaufnahme die Plädoyers der verschiedenen Verteidiger verschiedener Angeklagter.

Urteil: 3 Jahre und 6 Monate für meinen Mandanten, also weniger, als die Kammer als Untergrenze angesagt hatte.

Ein mich unterstützender und begeleitender Kollege wagt es doch tatsächlich, hinterher zu fragen, was ich meine, was die Kammer bewogen haben könnte, die angesagte Untergrenze doch noch zu unterschreiten.

Mein grandioses Plädoyer natürlich, was denn sonst!!



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Das ist doch viel zu viel

Klare Ansagen von Strafkammern, was herauskommen könnte, wenn der Schuldnachweis gelingt, keine bisher nicht vorhersehbaren Besonderheiten auftreten und was, wenn ein Geständnis erfolgt, erleichtert es, mit den Mandanten Gespräche darüber zu führen, ob ein Geständnis Sinn macht.

Blöd nur, wenn ein Mandant, unterstellt, er hat die vorgeworfenen Taten begangen, meint, auch das Sonderangebot des Gerichts für ein Geständnis sei doch "viel zu viel", weil er selbst seine eigene Person, seine schlimme Kindheit, den Zwang der bösen Gruppe und seine alkoholische Beeinfussung von den zwei Bieren drei Stunden vor der Tat am besten einschätzen kann.

Die Stimmung dann wieder in den Griff zu bekommen, gelingt nicht immer. Entweder das Gericht muckelt, weil das Sonderangebot abgelehnt wird oder der Mandant muckelt, weil ihm eine aus seiner Sicht völlig überzogene Strafe droht.

Heute könnte wieder so ein Tag werden.



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23 August 2010

1. Niedersächsische Landesanwaltstag am 19.11.2010 in Hannover

Ausnahmsweise mal etwas Sachliches von mir:

Liebe Kollegen und Kolleginnen,


am 19.11.2010 findet der 1. Niedersächsische Landesanwaltstag in Hannover statt. Veranstalter ist der Niedersächsische Anwalt- und Notarverband. Die Tagung wird mit Grußworten des Niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann und des Präsidenten der Region Hannover Hauke Jagau eingeleitet.


Nach einer Schwerpunktveranstaltung am Vormittag unter dem Motto „Anwaltschaft 2020: Medien-Mandate-Moral“ an der u.a. Wolfram Schrag vom Bayerischen Rundfunk und Dr. Volker Römermann beteiligt sind, bieten wir am Nachmittag aus vielerlei Fachrichtungen - Arbeitsrecht, Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, IT-Recht und Steuerstrafrecht - Seminare namhafter Referenten wie Dr. Rolf Schwedhelm, Dr. Wolfram Viefhues, Norbert Schneider und Thomas Stadler mit der Möglichkeit an, jeweils bis zu 4 Pflichtfortbildungsstunden nach § 15 FAO nachzuweisen. Für Kanzleiangestellte gibt es ein Telefon- und Kommunikationsseminar und es werden Kurzvorträge zu innovativen kanzleiorganisatorischen Themen angeboten.


Ein Hauptanliegen des Veranstalters ist, die Gelegenheit zum Erfahrungs- und Meinungsaustausch in der Anwaltschaft auf hohem Niveau für ganz Niedersachsen anzubieten. Teilnehmer aus anderen Bundesländern sind herzlich willkommen.


Das vollständige Programm mit allen Informationen auch zu den Zeiten und den Teilnahmegebühren sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier: http://www.123recht.net/downloads/Programm1.NdsLAT2010.pdf


Viele Grüße aus Hannover


Regina Kohn
Rechtsanwältin

Ich hoffe, liebe Regina, es melden sich wenigstens zehn Kollegen aufgrund dieses Posts an. ;-)
(Damit es nicht zu sachlich bleibt!)



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Laut gewiehert ...

... hat er, am frühen Morgen, im Amtsgericht, der Amtsschimmel!

Der Zeuge, Polizeibeamter, konnte, wie so oft in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, unverrichteter Dinge wieder gehen, weil seine Vernehmung nach Geständnis der Angeklagten nicht mehr nötig war.

Er wurde hereingerufen und gefragt, ob er denn Auslagen hatte: "Ja, Fahrtkosten, angereist aus Pössenbach."

Das Gericht füllt den Anweisungsbogen aus und entlässt den Zeugen in Richtung Zahlstelle. Nach geschätzt 10 Minuten erscheint der Zeuge erneut und teilt mit, dass er Probleme beim Kostenbeamte habe, weil das Gericht auf dem Anweisungsbogen Fössenbach und nicht Pössenbach aufgeschrieben hatte, und Pössenbach liegt nun einmal 9 km weiter vom Gericht entfernt als Fössenbach, und obwohl der Polizeibeamte seinen Personalausweis vorgelegt hatte, war der Kostenbeamte nicht bereit, insoweit eine Korrektur vorzunehmen.

Der Polizeibeamte musste wieder in den Gerichtssaal, die Verhandlung wurde gestört, das Gericht musste den Vordruck korrigieren, dann musste der Zeuge wieder zum Kostenbeamten.

Wegen im Zweifel 2,70 €.

Es wiehert.

Irgenwie habe ich es dieser Tage mit den Pferden und deren Scheiße.






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Gefälligkeitsverhältnis eigener Art - der gefickte Esel


Feine Fallstudien über den Fächer möglicher Beleidigungen von seicht bis hart, über die verschiedensten Arten der Körperverletzung von Ohrfeige bis tot, wo ist das möglich: natürlich beim Fußball.

Und was Juristen dann daraus machen können, zeigt sich u.a. hier.

Der Vater eines jugendlichen Fußballspielers aus Niedersachsen ging zu jedem Match seines Filius. Mit stolz geschwellter Brust verfolgte Papa die Flanken, Dribblings und Torschüsse seines Sohnemanns.
Bei einem Spiel im Jahr 2009 ging es besonders heiß her: Nach mehreren unsportlichen Aktionen war die Stimmung unter den Kickern sowie beim Publikum auf dem Siedepunkt.
Als der Vater glaubte, bei einem der Gegenspieler eine erneute Unsportlichkeit entdeckt zu haben, platzte ihm der Kragen. "Fick Deinen Esel", schleuderte der Niedersachse dem vermeintlichen Missetäter entgegen. Die Verbalinjurie hatte Folgen: Das Verbandssportgericht verurteilte den das Match austragenden Verein zu einer Geldstrafe von 400 Euro.
Choleriker, bitte zur Kasse
Das Geld wollte der Club von dem vulgären Schreihals wieder haben. Vor Gericht – diesmal dem Amtsgericht – gelang dies auch. Die Gewährung des kostenlosen Zutritts zum Platz wertete der Richter als "Gefälligkeitsverhältnis eigener Art". Aus diesem Verhältnis erwachse für den Zuschauer die Pflicht, die "allgemeinen, gesellschaftlichen Umgangsformen zu beachten". Dies hatte der Spielervater nach Ansicht des Gerichts eindeutig versäumt.
Dass die Stimmung bereits vor seinem Ausbruch aggressiv aufgeheizt war, half dem Schandmaul auch nicht weiter. Als Spielervater, so das Gericht, habe der Beklagte eine Vorbildfunktion gehabt. Statt die Stimmung weiter hochzuschaukeln, habe der Niedersachse "deeskalierend" einwirken sollen (Amtsgericht Lingen, Az. 4 C 1222/09).


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22 August 2010

Und wer macht die Scheiße weg?


In vielen deutschen Großstädten wird penibel darauf geachtet, dass Hundehalter bzw. Hundesausführer dafür sorgen, dass Hundekot nicht im öffentlichen Straßenraum liegenbleibt, zum Teil werden sogar Bußgelder verhängt, wenn man seinem Hund nicht die Scheiße von der Straße putzt.

Daran musste ich spontan denken, als ich fröhlich auf dem Fahrrad vor mich hin strampelte und mich von hinten zwei stolz nebeneinander dahintrottenden Polizeipferden näherte, hoch zu Roß zwei noch stolzere Mützenträger.

Und plötzlich fällt dem einen Gaul da etwas hinten raus, so mir nichts Dir nichts, nicht so groß wie ein Hundehaufen, eher so groß wie ein ganzer kleiner Hund.

Platsch!

Ich kam zwar dran vorbei, aber keiner der Mützenträger hatte ein Schäufelchen und eine ALDI-Tüte dabei, die Karawane trottete weiter und das vermutlich müffelnde Stoffwechselendprodukt des Polizei-Gaules liegt da nun so vor sich hin und mahnt, dass großer Mist eher ungestraft liegen bleiben darf als kleiner.

Nach meiner Rückkehr las ich dann noch anderes, besseres, schlechteres und noch etwas.



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Brandenburger Justiz bekleckert sich


Womit? Mit Ruhm? Beim besten Willen nicht, ich weiß nicht, was das Gegenteil von Ruhm genau ist, damit wird sich aber gerade heftig bekleckert.

Der Angeklagte sitzt in Haft, wenn auch in anderer Sache, damit gilt aber unzweifelhaft das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen, zumal der Angeklagte bei rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens in allen zu verbüßenden Sachen sofort einen Antrag nach den §§ 35, 36 BtMG (Therapie) stellen könnte.

Aber, man hat ja Zeit! Tat: März 2007; Anklage: Juni 2008; Zustellung der Anklage: August 2008; erstinstanzliche Verhandlung: November 2009; Berufungstermin: nicht in Aussicht!

Aber ich wette, sowohl die Staatsanwaltschaft, das Amtsgericht und das Landgericht haben in 2007, 2008, 2009 und 2010 einen Betriebsausflug gemacht, ein Sommerfest gefeiert, Freitags ab Mittag die Beine hochgelegt etc., etc., ....



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