24 Oktober 2012

Stadt Braunschweig: Lehrstück für Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht

Ich finde es gut, dass die Stadt Braunschweig oder die Braunschweiger Verkehrs-AG - man weiß es nicht so genau - genau vor unserer Tür ein Lehrstück für unsere Referendare bereithält zu der Frage, ob der dort jeden Tag zu besichtigende Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei dem zu erwartenden Unfall unter dem Gesichtspunkt bewusster Fahrlässigkeit oder bedingten Vorsatzes zu beurteilen sein wird.

Wir warten nur noch, dass jemand einfach nur hinfällt, sich etwas bricht, oder von einer Straßenbahn seine Beine abgetrennt bekommt oder besser, totgefahren wird.

Seit August sind Gleisbauarbeiten für die Straßenbahntrasse abgeschlossen, bei den Straßenbahnhaltestellen hat man ca. 80% der Arbeiten erledigt, für die restlichen 20% interessiert man sich kaum bis nicht, alle drei Tage wird vielleicht mal 1% erledigt.

Seit fast zwei Monaten hat man dafür auf den Straßenbahnhaltestellen den Raum für wartende Fahrgäste so eingeengt, dass spätestens bei Nässe oder Glätte der Eintritt eines der oben geschilderten Fälle wahrscheinlich bis fast sicher ist.


Die Wartehäuschen sind sind mit Barrieren zugestellt, die Barrieren sind so nah am Haltestellenrand, dass zumindest für Ältere, Gehbehinderte, Personen mit Kinderwagen oder einfach nur Unvorsichtige ein Fall auf die Schienen so wahrscheinlich ist, dass ich von bedingtem Vorsatz ausgehe, mein Kollege sagt, er meint, es sei gerade noch bewusste Fahrlässigkeit.

Ich denke, spätestens beim zu erwartenden ersten Frost wird es sicher einen Unfall geben, dann kann sich das Opfer wenigstens auf diesen Bericht berufen, damit ich mit meinem bedingtem Vorsatz Recht behalte.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

GLS - die behördigste aller (Pseudo-)Behörden

So ein Transportunternehmen kann ganz schön behördig daherkommen, richtig gut wird das vorgeführt von der Firma GLS.
"Wir nehmen Bezug auf die vorgenannte Transportschadenreklamation sowie Ihren Widerspruch zu unserem ablehnenden Bescheid".
Hallo, VwGO, VwVfG? Bin ich jetzt bei Beamten gelandet? Oder wissen die nicht, wer sie sind oder wer sie nicht sind.

Und dass der Abteilungsleiter für die Transportschadenreklamation sich "Supervisor Claims Administration" nennt, mag als Wichtigtuerei ausgelegt werden können, dass er sich aber zu schämen scheint, aus dem schönen Osten (14979 Großbeeren) zu kommen, ist schade. Er verwendet deshalb die Bezeichnung: District East!

Das wundert den Ober-Supervisor Law and Order District West natürlich, aber wichtig ist halt wichtig.



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

22 Oktober 2012

Mein aufrichtiges Bedauern

Ja, ich bedauere sie, die vielen, vielen Staatsanwälte in Deutschland, die (fast) alle dasselbe Schicksal trifft: Sie haben doch wirklich bei den tausenden und abertausenden von Verfahren fast nie solche, die auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet sind.

Denn wenn es solche Verfahren gäbe, wären sie verpflichtet, Anträge auf Aburteilung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) zu stellen. Sie tun es aber nicht, es gibt fast nie solche Anträge.

Und warum? Weil es solche Verfahren nicht gibt, denn niemand zweifelt daran, dass die Staatsanwälte ihre Pflichten ernst nehmen und diese Entscheidung gegen solche Anträge nicht von ganz anderen Kriterien abhängig machen.

Ganz bestimmt nicht!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

21 Oktober 2012

Statt Sonntagswitz

Der Kollege Papst Burhoff hat, soweit ich sehe, heute noch keinen Sonntagswitz losgelassen. Ich habe die Zeit für den Samstagswitz verpasst, also kommt jetzt strenger Text des Ministeriums der Justiz des Landes Brandenburg zu den Aufgaben der Staatsanwaltschaft:

An den Urteilsspruch in der ersten Instanz können sich Rechtsmittelinstanzen anschließen, z.B. wenn der Angeklagte oder die Staatsanwaltschaft Berufung oder Revision einlegen. Dabei kann die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Pflicht zur Objektivität auch ein Rechtsmittel zu Gunsten eines Angeklagten anbringen, wenn sie z.B. eine vom Gericht verhängte Strafe für zu hoch erachtet.

Quelle: hier

Ist das nicht witzig, oder meinen die das wirklich so? Und wenn die das so meinen, warum passiert das (fast) nie?





DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Punkteabbau auch zukünftig möglich

Manche Sau rammt durch die Gegend, ohne dass man genau erkennt, warum die Sau so rammt.

Aber hin und wieder wird sie sanfter, die Sau, und die Ramme, die wird flau.

Unser Verkehrsminister rammt rudert zurück, vielleicht, weil die Lobby der Fahrschulbetreiber zurückgerammt hat? Man weiß es nicht so genau.

Auch nach Einführung des neuen Punktesystems ab 2014 sollen Verkehrssünder bis zu zwei Punkte im Flensburger Zentralregister durch ein Aufbauseminar abbauen können.Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das berichtet "bild.de". Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) habe dies in einem Koalitionsgespräch mit Verkehrsexperten von CDU/CSU zugesagt. Der schleswig-holsteinische CDU-Abgeordnete Norbert Brackmann hatte die geplante Abschaffung des Punkte-Rabattes in einem Brief an Ramsauer als unbillige Härte für Vielfahrer kritisiert und war darin von anderen Koalitionspolitikern unterstützt worden.
Quelle: Newsticker

Da zukünftig am Ende eines solchen Seminars dann wohl eine Prüfung abgenommen werden soll, bin ich dafür, diese verantwortungsvolle Aufgabe unter Erhebung entsprechender Kosten Rechtsanwälten zu übertragen.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

19 Oktober 2012

Juristische Vorkenntnisse heranwachsender Angeklagter und amtsrichterliche Fantasien

Die Igelfraktion, eine verschworene Gemeinschaft allwissender Amtsrichter, die Anträge auf Beiordnung von Pflichtverteidigern für ein (Sprung-)Revisionsverfahren fast immer mit dem Argument ablehnen, besondere Rechtsprobleme seien nicht ersichtlich, handelt doch erkennbar so, weil dort gemeint wird, dass man 1. immer alles richtig macht und 2. unnötige Pflichtverteidigervergütungen die eigene Geldbörse belasten.

Jetzt mal wieder eine ganz kurze aber höchst treffende Ausbremsung dieser amtsgerichtlichen Sparlinge durch das Landgericht Braunschweig:

Der Beschluss des Landgerichts Braunschweig (2 Qs 102/12) vom 15.10.2012 lautet u.a.:
Die Beschwerde des Angeklagten ist zulässig und begründet. Ihm war gemäß § 140 II StPO wegen der Schwierigkeit der Rechtslage ein Pflichtverteidiger zu bestellen, da die erhobenen Verfahrensrügen vom Angeklagten als nicht rechtskundigem, einem Jugendlichen gleichzustellenden Heranwachsenden (Vgl. Urteil vom 23.05.2012) nicht selbst hätten formuliert werden können.
Anzumerken, dass die Jugendrichterin des Amtsgerichts Salzgitter zuvor die beim Jugendrichter angeklagte Sache wegen der Bedeutung der Angelegenheit sich selbst zum Jugendschöffengericht vorgelegt hat, um dann dort trotz anwaltlich vertretenem Nebenkläger ohne Verteidiger zu verhandeln.

Unfassbar! Das ist nicht nur igeliger Geiz, das ist mehr!




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

17 Oktober 2012

Haft- und Ermittlungsrichter: Rechtsuntreue Trickser der deutschen Justiz?

Einem Kollege in Würzburg wird gerade beigebracht, dass gesetzes- und verfassungswidriges Vorgehen hinzunehmen ist, und dass man es als Strafverteidiger gefälligst zu unterlassen hat, solches Vorgehen auch noch zu kritisieren:

INITIATIVE BAYERISCHER STRAFVERTEIDIGERINNEN UND STRAFVERTEIDIGER E. V.  
Ansprechpartner: RA Hartmut Wächtler Rottmannstr.11a 80333 München tel. 089-5427500 email:waechtler@waechtler- kollegen.de München, 16.10.2012

Presseerklärung: 

Üble Nachrede wegen Verfassungstreue? Skandalöses Urteil gegen Strafverteidiger in Würzburg  

In Würzburg hat eine Amtsrichterin einen Strafverteidiger wegen „übler Nachrede“ zu einer Geldstrafe von 3000,- Euro verurteilt, weil er – offenbar zu Recht – einen richterli- chen Durchsuchungsbeschluss kritisiert hat. Wie die Würzburger Mainpost berichtete, monierte der Strafverteidiger in öffentlicher Hauptverhandlung, dass der Durchsuchungsbeschluss „keine eigenständige Prüfung“ der Durchsuchungsgründe erkennen lasse, wie sich schon aus seinem Text ergebe. Daraufhin erfolgte eine Anzeige der Landgerichtspräsidentin wegen „übler Nachrede“, einem Delikt, dass voraussetzt, dass die behauptete Tatsache „nicht erweislich wahr“ ist.
Wer nun gedacht hätte, dass die Justiz anhand des Textes des Durchsuchungsbeschlusses prüfte, ob der Ermittlungsrichter eine eigenständige Prüfung durchführte, wie es das Bundesverfassungsgericht in mehreren Entscheidungen aus gegebenem An- lass fordert, hat sich getäuscht. Statt dessen wurde der Strafverteidiger, der von der Mainpost als „besonnen geltend“ beschrieben wird, in einem Aufsehen erregenden Prozess verurteilt. Die Urteilsbegründung, wie sie die Mainpost wiedergibt, ist schlechthin skandalös: „Die Vorsitzende sagt, dass der Beschluss vielleicht nicht den Vorgaben des BVerfG entsprochen habe. Aber die obersten Hüter der Verfassung hätten „keine Ahnung von der Realität“. Die Justiz habe weder genügend Zeit, noch genügend Personal, um Beschlüsse so zu prüfen, wie das Verfassungsgericht es sich vorstellt.“ Der verurteilte Kollege hat Berufung eingelegt.
Die Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger ist empört über das Vorgehen der Würzburger Justiz. Es ist selbstverständliche Pflicht eines Strafverteidigers, einen richterlichen Beschluss, der sich nicht an die Vorgaben der Verfassung hält, auch in öffentlicher Hauptverhandlung zu kritisieren. Eine Justiz, die ein solches Vorgehen kriminalisiert und die Auslegung des Grundgesetzes durch das Verfassungsgericht als unbeachtlich abwertet, verliert jede Legitimation. Es ist eine Schande, wenn man Richter daran erinnern muss, dass sie wie das Parlament und die vollzie- hende Gewalt an die Grundrechte als „unmittelbar geltendes Recht“ gebunden sind (Art.1 Abs. 3 GG). Die mitgeteilte Urteilsbegründung sollte auch die bayerische Justizministerin Beate Merk nicht teilnahmslos lassen. Immerhin hat die Würzburger Richterin den Vorwurf gegen sie erhoben, die dortigen Richter hätten „weder genügend Zeit noch genügend Personal“, um die Verfassung zu beachten. Diesen wohl schwerwiegendsten Vorwurf, den man einer Justizministerin machen kann, sollte sie nicht auf sich sitzen lassen.

Leider kein Einzelfall: Das Amtsgericht Magdeburg (6 Gs 569 Js 38080/11 (1188/11)) in Person des dortigen Vizepräsidenten am 21.09.2012 unter Bezugnahme auf die genauso falsche Entscheidung des Landgerichts Zweibrücken NJW 2003, 156 sinngemäß: Was interessiert uns schon das Bundesverfassungsgericht, wenn die Fristen setzen und vorgeben, muss uns das an der Front noch lange nicht interessieren.

Und das sind dann die Richter, die einem Angeklagten lange Vorträge darüber halten, dass man sich gefälligst immer und uneingeschränkt an Recht und Gesetz zu halten hat.

Bananen im Sonderangebot!




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

13 Oktober 2012

Drogen - Anwaltsbüro

Ich bin mir noch nicht so sicher, was die damit gemeint haben:

Glauben die, ich nehme Drogen? Glauben die, ich verkaufe Drogen? Glauben die, ich halte manche Richter nur unter Drogen aus? Glauben die, mich hält man nur unter Drogen aus?



Keine Ahnung. Dass sie mir dann u.a. steriles Wasser und Kondome anbieten, passt irgendwie zu keiner Alternative so richtig.

DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Schreibst Du auf Facebook, hast Du Macke!?

Das war eng! Das ist einem Sachbearbeiter sauer aufgestoßen: Wie kann sich jemand trauen, auf Facebook sich über eine Geschwindigkeitskontrolle zu beklagen?

Das geht natürlich gar nicht, da hilft nur noch eine MPU! Oder?

Na ja, wohl nochmal Glück gehabt, aber: Tendenz erkannt!


Der Landkreis Peine hat einer 24-Jährigen mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung gedroht, weil sie sich im Internet-Netzwerk Facebook über einen Blitzer geärgert hatte. Gestern lenkte die Behörde aber ein:"Unsere Reaktion war überzogen."
Die junge Frau aus dem Kreis Peine hatte sich am vergangenen Montag auf der Facebook-Seite "Blitzer Peine" über aktuelle Radarfallen informiert und festgestellt, dass kurz vor einem stationären Blitzer auf der Landesstraße 320 bei Edemissen noch ein mobiles Blitzgerät gemeldet wurde. Sie war empört und schrieb einen Kommentar auf der Facebook-Seite: "Die spinnen doch ey ... ich würde die am liebsten mit Eiern beschmeißen ..."
Einen Tag später bekam sie Post vom Straßenverkehrsamt mit folgendem Text: "Ihren Äußerungen zufolge verfügen Sie über ein gewisses Maß an Konfliktpotenzial, welches als Führerin eines Kraftfahrzeugs nicht angebracht ist." Der Behördenleiter drohte ihr in dem Schreiben, eine medizinisch-psychologische Untersuchung, umgangssprachlich Idiotentest, zu fordern, falls sie weiterhin auffällig werde.
Der Landkreis bestätigte den Vorgang gestern. Sprecher Henrik Kühn räumte aber ein, dass ein Mitarbeiter überreagiert habe und der Brief in diesem Fall überzogen gewesen sei.
Quelle: Braunschweiger Zeitung



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

05 Oktober 2012

Und, wo ist Deine Wumme her?

Bei der Staatsanwaltschaft gekauft!

Ja, so einfach - und peinlich - kann das sein. Ein Auto von der Staatsanwaltschaft kaufen, und die Mordwaffe ist gleich dabei.

Ermittlungspanne zum Mord an einer 13-Jährigen in Stolzenau bei Nienburg: Die Staatsanwaltschaft ließ das Auto des mutmaßlichen Mörders mitsamt der darin nicht entdeckten Mordwaffe verkaufen.




DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung

JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs

Wenn ich da sitzen würde ...

Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft wollte offenbar mehr als deutlich machen, wie ernst sie das meinte, was sie beantragte, nämlich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung.

Sie führte zur Bekräftigung ihrer nicht begründbaren Rechtsmeinung aus, dass, wenn sie die Richterin wäre, mit Sicherheit keine Bewährung mehr gewährt werden würde. Dies, obwohl klassische Argumente dafür vorlagen, warum eine Bewährung in diesem Fall zwingend war.

Dann der gutgesetzte Konter der Vorsitzenden zum Beginn der Urteilsverkündung:

Gut, dass ich hier sitze und kein anderer ...

Und dann gab es die Bewährung!


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
JuraBlogs - Die Welt juristischer Blogs
 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de