31 Mai 2009

Pfingst - Gratifikation

Damit sich die, die wissen, dass ich heute vorbeikomme, schon wissen, worauf sie sich freuen können, hier schon vorbereitet als zunächst optischer Leckerbissen:

Wieviel erhielt Wolfgang Schaupensteiner?

Die Bezahlung als Korruptionsbekämpfer bei der Bahn dürfte eher im fürstlichen als im Hartz-Bereich gelegen haben; dass jemand solch einen Umstand dann aber auch gleich noch dafür genutzt haben könnte, zu vertuschen, dass seine in der Vergangenheit liegende Arbeit als Staatsanwalt zum Teil möglicherweise mit illegalen Vorgaben geführt wurde, passt in ein Bild, das nicht besonders gesund daherkommt.
Der oberste Korruptionsbekämpfer der Bahn und frühere leitende Oberstaatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner ließ im Januar offenbar zentrale Beweise im Schnüffelskandal beseitigen. Der neue Bahnchef Rüdiger Grube hat Schaupensteiner deshalb entlassen.
Quelle: fr-online.de

Mein ganz persönliches Bild: Je schärfer, unnachgiebiger und selbstüberzeugter desto korruptionsanfälliger. Ob ich mich irre - man weiß es nicht so genau.

30 Mai 2009

Rekordversuch

Da gibt es eine kleine verträumte Stadt in einem armen Bundesland, die hat einen Dom und ein Landgericht. In diesem Landgericht ist man sehr fleißig. Man versucht, einen Rekord im Schaffen von möglichst vielen Befangenheitsgründen in kürzest möglicher Zeit aufzustellen.

Was einigen von denen so alles einfällt, ist einmalig. Leider werden auch andere mitgerissen, die solche Wettbewerbe eigentlich nicht nötig haben.

29 Mai 2009

Heute Zeugnis ablegen

Wenn den Kollegen tatsächlich interessiert hätte, wie alt ich bin, hätte er mich doch bloß fragen brauchen. Mich aber als Zeugen zu benennen, was der Vorsitzende der Strafkammer offenbar auch freudig aufgenommen hat, damit die mich nun alle auf dem Feuerstuhl quälen können und ich dafür auch extra 100 km durch die Landschaft fahren muss: ts, ts - ob das wirklich sein musste?

Mal schauen, was meine Erinnerung noch so hergibt. In der heutigen schnelllebigen Zeit verfliegen die Erinnerungen ja wie der Wind. In Stendal zum Beispiel wustte vor kurzem eine Staatsanwältin nach drei Wochen nicht mehr so genau, was sie gesagt hatte und drei Berufsrichtern fällt schon im Mai nicht mehr ein, wann sie in etwa über den Osterurlaub 2009 gesprochen haben.

Es mag natürlich auch daran liegen, dass das Gehirn mancher Juristen in Anbetracht des Stresses schon sehr früh an Altersschwäche zu leiden beginnt oder dass es in Stendal möglicherweise unter dem Landgericht erinnerungsschwächende Wasseradern gibt oder, oder, oder ... - man weiß es nicht so genau.

27 Mai 2009

Der geduldige Frager

Manche empfinden meine Fragen als bohrend, andere als nervend, Dritte als unverschämt - z.B. in Stendal.

Heute mal ein ehrliches Lob von einem erwachsenen Oberstaatsanwalt, der mich, weil er mit seinen Fragen an einen Mitangeklagten nicht so richtig weiterkam, bat, fortzusetzen, weil ich doch ein so

geduldiger Frager

sei.

Der Verteidigerin des Mitangeklagten gefiel das, was sie jetzt auf ihren Mandanten zukommen sah, so wenig, dass sie nunmehr mitteilte, der Mandant werde keine Fragen mehr beantworten.

Gut, dass das Gericht das werten darf!

Du bist doch kein Bus

Zugegeben, ich war schon ein wenig verträumt, als ich schlendernd den Parkplatz mitten auf der Zufahrt verließ. Zugegeben, ich war ob der Zeit und des herrlichen Morgenwetters sehr langsam unterwegs. Zugegeben, ich bin nicht gerade besonders schlank.

Dass das aber dazu führt, dass ein freundlicher Koblenzer mit seinem PKW mir fast auf die Hacken fährt und dann auch noch sein blökendes Signalhorn ertönen lässt, hat mich arg erschrocken.

Als ich mich daraufhin schlagartig umgedreht habe, schaute ich in ein wutverzerrtes Gesicht, aus dessen mittiger Öffnung mir entgegengeschleudert wurde: Du bist doch kein Bus!

Jetzt, 15 Minuten später, kann ich darüber lachen. In dem Moment habe ich allerdings etwas unwirsch den Huper darüber befragt, ob er es möglicherweise preferiert, von mir mit einfacher körperlicher Gewalt aus seinem Fahrzeug gebeten zu werden, um besser beobachten zu können, wie sein bis dahin leidlich unverbeultes Gefährt mittelfristig in einen leicht veränderten Zustand versetzt wird.

Diese Variante war dann doch nicht die erste Wahl des Freundes der Hupe und er sah hurtig zu, sich mitsamt seinem unversehrt gebliebenem Gefährt zu entfernen.

Hätt ich natürlich alles nicht gemacht, natürlich nicht. Meinte ich gar nicht so - ich bin ja auch kein Bus.

Müll im Kopf

Eine ausgefuchste Taktik, der Ross Brawn der Arbeitnehmervertreter, das Superhirn der Gewerkschaftsfunktionäre, Frank Bsirske, begründet die bescheidene Forderung von monatlicher Gehaltssteigerung für Erzieher von bis zu 1.000,00 € - meint er vielleicht sogar netto??? - u.a. damit, dass Erieher besser bezahlt werden müssen als Müllmänner.

Unmittelbar vor neuen Verhandlungen im Tarifkonflikt bei den Kindertagesstätten hat ver.di-Chef Frank Bsirske erneut eine deutliche Einkommensverbesserung für Erzieher verlangt.

"Es geht um die Frage, wie attraktiv der Erzieherberuf künftig sein wird", sagte der Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft den "Ruhr Nachrichten". Erzieher dürften nicht schlechter bezahlt werden als Müllmänner. Monatlich müssten die Beschäftigten je nach Gehaltsstufe 200 bis 1000 Euro mehr erhalten.

Quelle: Tagesschau

Mich sollte nicht wundern, wenn nach einer Einigung dann eine Gehaltserhöhung für das Müllpersonal gefordert wird mit der Begründung, Müllentsorger dürften nicht schlechter bezahlt werden als Erzieher.

Natürlich sind angemessene Gehaltserhöhungen richtig und notwendig, aber in Zeiten der Rezession unsachlich raffgierig zu sein, bringt ganz sicher kein Verständnis in der Bevölkerung dafür, unter den Streiks auch noch einzig und allein Kinder und Familien leiden zu lassen.

Das können wir später ja nochmal ausführlich besprechen, Klaus!

Widerliches Labervolk. Ich sitze beim Frühstück in einem beliebigen Restaurant. Drei Tische weiter drei Herren mit kunstledernen Handy-Frömmsen am Hosengürtel, erkennbar beruflich unterwegs und frisch geduscht für den arbeitsreichen Tag.

Sie unterhalten sich so gedämpft, dass man es kaum mitbekommt. Plötzlich ein gerade so nicht mehr dezentes Lady-Gaga-Klingelton-Generve. Einer der drei Frühstückler greift zur Hose und entpellt sein Handy aus dem Kondom. Er zeigt auch gleich, dass er technisch fit ist, und beeindruckt seine Umwelt und den Anrufer mit einem laut hörbaren: "Guten morgen Klaus!"

Obwohl bis dahin das Gespräch der drei Herren am Tisch gezeigt hatte, dass sie durchaus in der Lage sind, sich gesittet unstörend leise auszutauschen, führt der gute Masnn sein Gespräch nun in einer Lautstärke, dass in dem gesamten Frühstücksraum niemand mehr überhören kann, dass Klaus jetzt mal eine Mail an den Betriebsrat fertigmachen soll, das muss klar gehen, die sollen gleich mal sehen, dass .... Etwa fünf Minuten brasselt der Quatschkopf wichtigtuerisches Gelabere - ich befürchte fast, der kommt aus Stendal - laut in sein Handy, um dann zu sagen:

Na ja, wir treffen uns ja gleich, dann können wir das noch ausführlich besprechen.

Gleichwohl wird weitergequatscht. Allerdings macht dann der Quatscher plötzlich ein ziemlich verdattertes Gesicht, als ich zu ihm gehe, ihm mein Handy hinhalte und ihm anbiete, kurz meins zu benutzen, weil man damit im Gegensatz zu seinem auch leise telefonieren kann.

Klaus hat wohl noch nicht begriffen, warum das Gespräch plötzlich unterbrochen wurde.

Ach ja, Quatschi hat mein Handy nicht benutzt sondern nur rotanlaufend eine Entschuldigung gestammelt. Ein peinlich Berührter und geschätzt 20 Grinsende. Der Tag fängt gut an.

26 Mai 2009

Juristische Ernährung

Es gab Tage, an denen ich mich deutlich ungesunder gemästet habe.

Bulgari: Da waren es nur noch zwei

Etwas überraschend ist heute der drittletzte der ehemals acht Angeklagten aus dem Bulgari-Verfahren wegen des Vorwufes des Menschenhandels "ausgestiegen", der "Vorletzte" wird wohl auch nicht mehr lange durchhalten, jedenfalls, wenn die Kammer ihn "rauslässt".

Gut, dass der "Letzte" einen langen Atem hat.

Gewerkschaften suchen sich die Schwächsten als Opfer

Ich mag an dieser Stelle nicht bewerten, ob die mit dem aktuellen Streik verfolgten Ziele verfolgenswert sind, ob sie nicht schon zum Teil längst erreicht sind und ob die Art und Weise des Umgangs mit den Tarifpartnern im Rahmen des Angemessenen und Verhältnismäßigen eingeordnet werden kann.

Dass aber Familien und insbesondere Kinder unter diesem Streik erheblich zu leiden haben, kann kein ernsthaftes Gewerkschaftsziel sein und zeigt, dass hier mit Kindergartenmethoden um Kindergartenmitarbeiterrechte gekämpft zu werden scheint.

Bericht von der Front.

24 Mai 2009

Suff macht dumm

Manch einem armen Schwein wünscht man, dass es nie mehr nüchtern wird, damit es nicht darüber nachdenken muss, wass es benebelt so angestellt hat, weil das an Dummheit eigentlich nicht zu überbieten ist.
Vor laufender Überwachungskamera hat ein 23-Jähriger in Rotenburg (Wümme) ein Polizeifahrrad vom Hof der Dienststelle gestohlen. Eine wachhabende Beamtin verfolgte den Diebstahl am Samstagmorgen live und informierte eine Streifenwagenbesatzung, wie die Polizei mitteilte. Der angetrunkene Dieb konnte kurz nach der Tat gestellt werden. Jetzt erwartet ihn nicht nur eine Anzeige wegen Diebstahls, sondern auch wegen Trunkenheit im Verkehr.
Quelle: ddp

22 Mai 2009

21 Mai 2009

Mannstoppende Wirkung im wahrsten Sinne des Wortes

Einmal gestoppt - für immer gestoppt, das scheint für die mannstoppende Wirkung von Polizeigeschossen zumindest denkbar zu sein.

Dass man darüber trefflich streiten kann, ob solche Munition geeignet ist, den Tod zu verhindern, ist jetzt nicht mehr möglich. Sie kann töten.

Jeder Polizist, der zukünftig mit solchen Geschossen auf Menschen schießt, nimmt zumindest billigend dessen Tod in Kauf. Darüber mag nachgedacht werden.
Nach dem tödlichen Schuss eines Polizisten auf einen Regensburger Studenten ist ein Streit um die Wirksamkeit der Polizeimunition ausgebrochen. Die SPD-Landtagsfraktion stellte die «mannstoppende» Wirkung in Frage. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach von einem Einzelfall und wies die Kritik zurück.

Herrmann sagte am Donnerstag in München, aufgrund eines Einzelfalls könne nicht die verwendete Munition insgesamt in Frage gestellt werden. «Für unsere Polizeipistole gibt es derzeit keine bessere Munition», betonte der Innenminister.

Die sogenannte mannstoppende Wirkung sei erprobt und im praktischen Einsatz bereits festgestellt worden, sagte Herrmann. Mit der Munition sei es möglich, einen Angreifer zu stoppen, ohne ihn zu töten. Eine höher stoppende Wirkung sei nur durch eine Munition zu erreichen, die deutlich größere Verletzungen zur Folge hätte, fügte er hinzu. «Die Munition unserer Polizei wird auch in allen anderen Bundesländern verwendet, weil sie sich bewährt hat», sagte Herrmann.

Quelle: ddp

Pressekonferenz vor Akteneinsicht

Ich bin mir sicher, dass man bei der Staatsanwaltschaft Stendal immer genau weiß, was man tut - verstehen muss ich es aber nicht.

So jetzt geschehen in einem Verfahren, in dem angeblich vor der Akteneinsicht eines Verteidigers bereits eine Pressekonferenz abgehalten worden sein soll.

Ob das so alles richtig ist oder Ausfluss der StStPUO - man weiß es nicht so genau.

20 Mai 2009

Abschlepper in Braunschweig gebraucht - Lesum - Nett, hilfsbereit und kompetent!

Nun hat es mich auch mal erwischt, Kette gerissen vor dem Amtsgericht Wolfsburg. Über den ADAC kam dann dieser Abschlepper



von der Firma AS-Lesum GmbH, Dieselstraße 10 in 38112 Braunschweig.

Und der war nett, hilfsbereit, kompetent und zuvorkommend.

Danke!

Heute mal kein Rumpelstielzchen

Gut, dass ich heute nicht den cholerischen Wichtigtuer-Zwerg mit der Eunuchen-Stimme ertragen muss.

Mein Turm

Wer hat das schon - einen Turm?

19 Mai 2009

Erfreuliche Leserkreiserweiterung

Recht stolz bin ich auf den Umstand, dass nunmehr auch einer der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in einem Umfangsverfahren Leser meines Blogs geworden ist, wie er heute in der Hauptverhandlung berichtet hat.

Provokante Verteidigung

Vermeintlich wohlgewählte Worte hat der Sitzungsvertreter und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft gefunden, als er spontan eine Stellungnahme zu meinem verlesenen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende einer Strafkammer abgegeben hat.

Inhaltlich war das ein wenig dünn, wenn auch wortgewaltig, aber so ist das, wenn man redet, bevor man nachdenkt. Und dass er meine bisherige Art, zu verteidigen, als provokant empfindet, bedeutet, dass er möglicherweise gar nicht erahnt, was noch auf ihn zukommen könnte.

Der arme Schöffe

Jemand kommt auf uns Verteidiger zu und teilt mit, dass die Verhandlung später beginnen wird, weil:

Der Schöffe hat einen Marderbiss!

Wohin der Marder den Schöffen gebissen hat, konnte man noch nicht berichten.

18 Mai 2009

Wieviel Lügen hält der Rechtsstaat aus?

Morgen die Antwort auf die Frage, wieviel Lügen einer Vorsitzenden einer Strafkammer einen Befangenheitsantrag überstehen können. Spannung pur, wieviel Solidarität der Kollegen welche Mäntelchen worüber stülpen werden - oder auch nicht?

So schnell kann es gehen

Damit hätte der Mandant sicher nicht gerechnet. Heute gegen 17.00 Uhr wird mir das Schreiben des Mandanten vorgelegt, ich möge ihn in der Justizvollzugsanstalt aufsuchen, weil er wegen versuchten Mordes inhaftiert sei.

Gut, dass wir es geschafft hatten, dass der Haftbefehl schon gegen 11.00 Uhr aufgehoben wurde. Hat sich der Besuch in der JVA erledigt.

17 Mai 2009

Sie suchen das Amtsgericht Münster?

So sieht es aus:


Und so kann man es finden.

Die Rückseitenbeschmierer

Heute habe ich mal wieder eine erwischt. Eine Staatsanwältin, die ich seit Jahren kenne und die sich insbesondere und leider fast nur dadurch auszeichnet, dass sie sehr laut und noch wichtiger ist, aber leider unserer Muttersprache nicht mächtig. Sie stammt ursprünglich aus einer Gegend, in der man angeblich nicht einmal selbst glaubt, hochdeutsch zu sprechen.

Sie gehört darüber hinaus zu den nicht darüber nachdenkenden Rückseitenbeschmierern. Sicher ist es den meisten Staatsanwälten und Richtern völlig egal, dass für Anwaltsbüros das Kopieren und Scannen von Akten, in denen auch die ein oder andere Rückseite beschrieben (-schmiert) ist, ungleich schwieriger ist, als von Akten, in denen nur die Vorderseiten beschriftet sind, weil man dann nicht immer nur bis zu der Seite kopieren oder scannen kann, bei der eine Rückseite mitbenutzt wurde.

Spätestens, wenn aber Staatsanwaltschaften oder Gerichte Zweit- oder Mehrfachakten fertigen müssen, trifft das Problem auch die dortigen Mitarbeiter. Und schon tritt genau da ein Zeitverlust ein, wo Steuergelder verbraucht werden.

Vielleicht bringt das die Rückseitenbeschmierer einmal ins Nachdenken - glauben mag ich es allerdings nicht, denn was sind schon Steuerverschwendungen im Vergleich zu eigener Bequemlichkeit!

Ausweg beim Vorwurf von Trunkenheitsfahrten

Aufgrund einer deutlichen Tendenz einiger Oberlandesgerichte, bei der Anordnung einer Blutprobe die Einholung einer richterlichen Anordnung zu verlangen, sollte zur Zeit bei entsprechenden Fällen von den Betroffenen grundsätzlich ein erfahrener Strafverteidiger beauftragt werden.

15 Mai 2009

Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung

Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, damit kein Ermittlungsbeamter sich herausreden kann, dass er davon nicht gewusst hat:

Keine Blutprobe ohne richterliche Anordnung!

Die Tendenz vieler Oberlandesgerichte ist eindeutig: Ein Verstoß gegen diesen Grundsatz zieht ein Beweisverwertungsverbot nach sich!

Neuestes Beispiel, erstritten durch den Kollegen Estel aus Chemnitz, das OLG Dresden.

14 Mai 2009

Winfried Hassemer verharmlost Ehrenmorde

Ein aus meiner Sicht gefährliches Begründungsgebilde baut Winfried Hassemer bezüglich von Ehrenmorden auf; ich sehe sogar die Gefahr, dass er entsprechende Taten mit seiner Argumentation herausfordert, weil er sie aus Sicht der potentiellen Täter beinahe verharmlost. Entgegen seiner Argumentation wissen die entsprechenden Kreise nämlich ganz genau, was hier verboten ist oder nicht, denn gerade deshalb werden oft Jugendliche und Heranwachsende als Täter ausgesucht, um in den Genuss des Jugendstrafrechts zu kommen.

Und das hat mit Unwissenheit sicher nichts, aber auch gar nichts zu tun.
In der Debatte um sogenannte Ehrenmorde plädiert der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Winfried Hassemer, für mildere Urteile. "Ich finde, bei einer derartigen Tat müssen auch der soziale Kontext und die Sozialisation des Täters bedacht werden." Das sagte Hassemer am Mittwoch in einem Interview von "Spiegel online". Deshalb solle auch die juristische Konstruktion des Verbotsirrtums bei der Strafbeimessung in Erwägung gezogen werden. Demnach kann ein Täter unter Umständen sogar straffrei bleiben, wenn er von dem Ehrenmord-Verbot keine Kenntnis besaß.
Quelle: rp-onlinde

13 Mai 2009

Hammerharte Skandinavier

Besoffen Auto zu fahren ist nicht in Ordnung und wird, wenn man erwischt wird, merklich bestraft.

Aber was in Norwegen jetzt geschehen ist, halte ich in Deutschland für mehr als unwahrscheinlich.
Weil er in betrunkenem Zustand 400 Meter im Auto zurücklegte, muss ein Norweger eine Geldstrafe von 700.000 Kronen (rund 80.000 Euro) bezahlen. Der Erbe einer reichen Reederei-Familie muss zudem an einem Entzug teilnehmen, wie ein Gericht in Aust-Agder im Süden des Landes mitteilte.
Quelle: t-online

Noch härter sind die Finnen drauf:
Raser haben in Finnland nichts zu lachen. Diese Erfahrung müsste jüngst auch der finnische Millionär Jari Bär machen. Weil er in der Stadt Siilinjärvi in einer 60er-Zone mit 82 km/h geblitzt wurde, soll er nun sage und schreibe 112.000 Euro Strafe zahlen. Das berichtet die finnische Zeitung "Savon Sanomat" in ihrer Online-Ausgabe.
Quelle: t-online

Oh Gott, dachte ich, ...

... was ist das denn für einer.

Ein Richter, der eine aus der JVA vorgeführte Angeklagte, der gerade die Handfesseln abgenommen werden, anpflaumt, sie könne auch mal aufstehen, wenn er den Saal betritt, lässt wenig Gutes erahnen, wenn eine wegen mehrfachen versuchten Totschalges verurteilte Angeklagte sich bei ihm einer Anklage wegen Beleidigung zu stellen hat, weil sie eine Justizvollzugsbeamtin in der JVA mit einem gar häßlichen Wort belegt hat.

Dann aber Respekt vor ihm und der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft; denn beide hatten überhaupt keine Probleme mit einer Einstellung nach § 153 StPO, nachdem sich meine Mandantin meinem Rat folgend in der Hauptverhandlung bei der beleidigten Zeugin entschuldigt hat.

Der erste Eindruck muss nicht immer der richtige sein.

12 Mai 2009

OLG Dresden bestätigt auch Beweisverwertungsverbot bei Blutprobe ohne Richterzustimmung

Der Kollege Kay Estel aus Chemnitz berichtet:
Das Oberlandesgericht Dresden - 1. Strafsenat - hat heute nach mündlicher Revisionshauptverhandlung das erstinstanzlich durch das Amtsgericht angenommene Beweisverwertungsverbot eines Blutalkoholbefundes wegen Verstoßes gegen den in § 81 a Abs. 2 StPO normierten Richtervorbehalt bestätigt.

Die Sprungsrevision der Staatsanwaltschaft gegen das meine Mandantin freisprechende Urteil wurde als unbegründet verworfen. Die Anordnung der Polizeibeamten aufgrund der üblichen Praxis ("wir kennen den Richtervorbehalt, haben das aber schon immer so gemacht") sei Willkür und damit ein derart grober Verfahrensfehler, der neben der Annahme eines Beweiserhebungsverbotes auch die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes rechtfertige.

Die Entscheidung des OLG Dresden liegt damit auf einer Linie mit der jüngsten Entscheidung des OLG Hamm.
Herzlichen Glückwusch!

Das wars mit Datenschutz

Leider ausverkauft!

Der Weg ist das Ziel

Es gibt Tage, an denen kann der Weg zum Gericht oder zurück gar nicht lang genug sein. Manchmal verfahre ich mich dann sogar und "muss" irgendwelche Umwege machen.

11 Mai 2009

Was erlauben sich Justiz?

Eigentlich ein Unding, aber leider nicht unüblich. Leider auch ein Beispiel, mit welcher Gleichgültigkeit die Justiz mit der Freiheit von Menschen umgeht.

Ich treffe bei der Haftprüfung auf eine Richterin, von der ich weiß, dass sie schon als Familienrichterin arbeitete, als ich noch Referendar war, und das ist mehr als 25 Jahre her.

Und diese sonst sehr nette Dame vertritt den Haftrichter und will mir erzählen, dass mein nicht vorbelasteter Mandant mit einer so hohen Freiheitsstrafe rechnen muss, dass unzweifelhaft Fluchtgefahr vorliegt.

Meine Frage danach, ob sie denn wisse, wie die Höchststrafe des vorgeworfenen Deliktes sei, brachte sie in Verlegenheit. Als ich ihr dann erklärt habe, dass sie selbst eine konkrete Strafprognose treffen müsse und dass die Höhe der zu erwartenden Strafe für sich allein als Haftgrund nicht ausreicht, kläffte sie:

"Ach Sie Besserwisser, dann gehen Sie doch in die Beschwerde, ist mir doch egal."

Unabhängig davon, was nun im konkreten Fall zu geschehen hat, ist schon erschreckend, dass zum Teil mit völliger Gleichgültigkeit Personen an die Macht über Freiheit und Haft gelassen werden, die dort ganz sicher nicht hingehören.

Und dann schwamm er doch

Der Richter war zunächst überzeugt, dass das ein kurzer Prozess werden würde.

War doch der mehrfach einschlägig vorbestrafte Mandant tatsächlich im Februar 2009 als Fahrer eines KFZ erwischt worden, obwohl er im Januar 2008 von einem Amtsgericht wegen einer Verkehrsstraftat zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden war, ihm ein einmonatiges Fahrverbot auferlegt wurde und noch eine 18 monatige Wiedererteilungssperre als Nachschlag mitgegeben wurde.

Als ich dem Richter dann mitteilte, dass mein Mandant im November 2007 in einem EU-Land eine Fahrerlaubnis legal erworben habe, die ihm nie entzogen wurde, zuckte er noch nicht richtig.

Als ich ihm dann aber auch noch eine Meldebescheinigung für meinen Mandanten vorlegte, aus der sich ergab, dass er genügend lange in diesem EU-Land gemeldet war und jetzt noch mit Zweitwohnsitz gemeldet ist, meinte der Richter, das könne er so nicht beurteilen und setzte das Verfahren aus.

Seinen Originalführerschein durfte der Mandant wieder mitnehmen - ein gutes Zeichen!?!

10 Mai 2009

Radisson SAS Köln - Licht und Schatten

Es war nicht das erste Mal, dass ich dieses an sich sehr angenehme Hotel, das Radisson SAS in Köln, besucht habe; so auch an diesem Wochenende wegen einer Besprechung mit Kollegen in einer Wirtschaftsstrafsache.

Zunächst die außergewöhnliche Konstellation, dass das Hotel offenbar als Leit- und Schlafzentrale für Polizeibeamte aus ganz Deutschland ausgesucht worden war wegen der Einsätze bei Demonstrationen in Köln.

Das führte dazu, dass z.B. am Samstagnachmittag in der Hotelhalle die Fussballbundesligaübertragung bei Premiere dazu führte, dass man dachte, sich in einer Polizeikaserne aufzuhalten.


Meine Frau hat es nicht gestört, sie meinte, in Anbetracht der allgegenwärtigen Bewaffnung fühle sie sich sicher.



Na ja, ok, gestört hat es nicht unbedingt.

Nachdem wir uns dann nach der beruflichen Besprechung noch "Simply Red"



(ich weiß, dass Foto ist sch....)

auf der Abschiedstournee in der "Lanxess-Arena" (Köln-Arena) gegönnt haben, habe ich mir heute vor dem Frühstück - was ich mir sonst nie antue -so nebenbei den Hotelwerbefilm angesehen. Ein drahtiger weltgewandter Direktor stellte sehr überzeugend und ein wenig selbstgefällig das Hotel vor.

Gar nicht schlecht gemacht! U.a. betonte er, in seinem Hotel sei das Frühstück ein Thema mit großer Priorität, weil der Tag damit beginne und natürlich auch Teil des letzten Eindrucks sei, den ein Gast in der Regel vor der Abreise mitnimmt.

Oh ja! Das stimmt!

Sonntagmorgen von 09.00 Uhr bis 09.45 Uhr sahen auf dem Buffet die Ketchup-Flaschen so


(Foto auch sch....)

aus, die Frischkäseplatte so:



(Foto auch sch....)

Dass dann, nachdem ein benutzter Teller mit dem Besteck abgeräumt wurde, kein neues Besteck unaufgefordert vorgelegt wurde oder überhaupt ankam, machte den letzten Eindruck, den ich als Gast mitgenommen habe, so richtig rund.

Schade, ein ansonsten wirklich empfehlenswertes Hotel, aber dieses Frühstück war insgesamt unterirdisch!

Der erste Bericht nach meinem Abschied bei Jurablogs.

08 Mai 2009

Staatsanwaltschaft Stendal - die Axt im Walde der Justiz

Ob es daran liegt, dass vielleicht die Qualität der Mitarbeiter dieser Behörde unterdurchschnittlich sein könnte, daran, dass in der Behörde ein gerüttelt Maß an Uneinigkeit vorherrscht oder daran, dass eine blinde Verfolgungswut mit Hemmschwellenverlust vorliegen könnte - man weiß es nicht so genau!

Jedenfalls gibt es schon wieder eine skandalnahe Irritation, nachdem man den Pressesprecher im TV darüber palavern sehen und hören konnte, was offenbar mit Betroffenen nicht abgestimmt war.
Nach zahlreichen Todesfällen auf der Intensivstation des Altmark-Klinikums Gardelegen ( Altmarkkreis Salzwedel ) hat die Staatsanwaltschaft Stendal die Exhumierung und Obduktion von vier Leichen beantragt.

Der Geschäftsführer des Altmark-Klinikums, Axel Burghardt, zeigte sich gestern irritiert über das Vorgehen der Staatsanwaltschaft und deren vorschnellen Gang an die Öffentlichkeit. Neben dem Gutachten der Rechtsmediziner aus Hannover gebe es ein weiteres von einem " bundesweit anerkannten Pathologen " aus Köln, so Burghardt. Dieser habe " keine strafbaren Handlungen " erkannt.
Quelle: Volksstimme

Zeuge schickt Kammer ins Hinterzimmer

Der Zeuge ist Vater eines ehemaligen Mitangeklagten, dessen Verfahren abgetrennt wurde. Der Zeuge wird vom Vorsitzenden belehrt, dass er nichts sagen muss, wenn er sich oder einen Angehörigen belasten würde.

Davon abgesehen, dass diese Belehrung wieder mal ungenügend war, weil sie den Sinn des § 55 StPO ins Gegenteil verkehrt, fragte der Zeuge dazwischen, ob er denn überhaupt aussagen müsse, weil sein Sohn doch auch was mit der Sache zu tun habe.

Ich teilte dem Vorsitzenden mit, dass ich sicher sei, dass er nach § 52 StPO nichts aussagen müsse, auch wenn das Verfahren gegen den Sohn abgetrennt sei. Der Vorsitzende unterbrach darauf die Sitzung, weil er sagte, der Hinweis habe wohl Hand und Fuss.

Nach fünf Minuten Pause kam die Kammer aus dem Beratungszimmer zurück und teilte mit, dass der Zeuge tatsächlich nichts aussagen müsse; das teilte der Vorsitzende dem Zeugen dann auch so mit und wollte ihn eigentlich entlassen.

Darauf der Zeuge: Nö, ich will ja aussagen, mich interessierte nur mal so, ob ich aussagen muss oder nicht.

Schmeißfliegenauftrag

Mal sehen, ob beim Landgericht Stendal heute wieder eine Kriminalbeamtin als fleißiges Schreiblieschen im Zuschauerraum sitzt, nachdem ich sie gestern als Zeugin dafür benannt habe, dass sie von der Staatsanwaltschaft einen so genannten "Schmeißfliegenauftrag" erhalten hat, nämlich in den Pausen ganz unauffällig um die Verteidiger herumzuschwänzeln, um insoweit Gesprächsinhalte oder Kontakte aufzuschnappen, was sogar soweit geführt hat, dass sie Verteidiger in eine nahe Bäckerei verfolgt hat.

Behinderung und Beobachtung der Verteidigung auf Stendaler Art - jetzt gibt es auch die StStPUO.

06 Mai 2009

Der Grimassenschneider

Als Sitzungsvertreter ist er schon allein ob seiner unermesslichen Selbstüberschätzung kaum zu ertragen, wenn er z.B. Zeugen androht, sie sollten mal aufpassen, er könne auch anders.

Vielleicht kann er anders ja besser als sonst, man darf es ihm wünschen.

Dass, wie heute im Fersehen zu bewundern, dieser Pressesprecher einer kleinen Staatsanwaltschaft, in der es angeblich heiß hergehen soll, es aber schafft, vor der Kamera die Mundwinkel noch tiefer nach unten zu ziehen als im Gerichtssaal, hätte ich nicht gegalubt, wenn ich es nicht selbst gesehen hätte.

Wichtig, richtig WICHTIG!

Lesenswert.

Der Ritt durch den Osten

Um 10.00 Uhr in Eisleben, um 13.30 Uhr in Görlitz. Ganz so einfach wie der Freispruch am Morgen in Eisleben sollte das nicht laufen.

Der Richter war merklich angefasst, dass das Verfahren bisher über Jahre dahingedümpelt ist und er erst heute feststellte, dass er bisher nicht daran gedacht hatte, bestimmte Ermittlungen in Italien zu veranlassen.

Glücklicherweise war die Frau Staatsanwältin erheblich lockerer und stellte einen Einstellungsantrag. Gefühlt missmutig hoch10 kam den das Gericht diesem dann nach.

Dem Mandanten fiel das ein oder andere Gewicht von den Schultern, auch ein drohender Bewährungswiderruf war damit erledigt.

Aussitzen macht oft Sinn.

Freispruch in Eisleben

Das ging nicht nur schnell sondern war auch erfrischend. Der Richter erklärte der anwesenden Schulklasse, dass auch er es nicht in Ordnung fände, jetzt nach 5 Jahren über eine Sache aus dem Jahre 2004 verhandeln zu müssen.

Der Staatsanwalt nahme den zögernden Belastungszeugen, der sich nach der langen Zeit nicht richtig erinnern konnte, zum Anlaß, einen kurzen Prozess zu fördern und Freispruch zu beantragen.

So geht es auch, es muss nicht immer herumgeeiert werden.

02 Mai 2009

Herzzerreißend

Kinder von inhaftierten Vätern haben es schwer, oft schwerer als Kinder aus "heilen" Familien.

Ob es ihnen besser geht und gut tut, wenn die Eltern diese besonderen Lebensumstände in die Öffentlichkeit tragen, möge an anderer Stelle beurteilt werden.

Lesenswert - und schöne Grüße, lieber Kollege.

Das Grundgesetz ist eins der schönsten Bücher, das wir haben

Gut, dass es Politiker gibt, die gute Bücher schätzen. So meint Herr Müntefering tatsächlich bei "newsclick", das Grundgesetz bei sei ein schönes Buch.

Besser wäre es, wenn wir Politiker hätten, die gute Gesetze schätzen.

Schlecht ist es, dass wir Schäublisten haben.

Lesenswert.

Dein Recht ist mein Job. Getwittert wird auch.

Der Weg zu Ihrem Anwalt

01 Mai 2009

Blauäugigkeit pur

Manchen Staatsanwälten muss man leider bescheinigen, dass sie den Eindruck hinterlassen, völlig blauäugig zu sein oder jedenfalls, so zu tun.

In einem Verfahren wegen des Verdachtes eines Subventionsbetruges geht es u.a. um Planungskosten für einen Hotelneubau. Offenbar herrscht bei der Staatsanwaltschaft die Vorstellung vor, dass der Bauherr eines Hotels z.B. für eine Elektroplanung nichts bezahlen muss und dass so etwas vom Installatuer mehr oder weniger als Zugabe miterledigt wird.

Dass bei einem Hotel allein die Elektroinstallationsplanung inclusive der planerischen Bestückung von Funktionsräumen wie Küche, Waschküche, Kühleinheiten, Heizungs- und Klimafunktionsräumen, Telekommunikationsgrundinstallation, Elektrogrundinstallation für Klima- und Heizungsfunktionseinheiten wie Temperaturregler, Elektrogrundinstallation für Sicherheitssysteme wie Rauch- und Feuerwarnsystme, Fluchtwegausleuchtung, Tag- und Nachtschaltungen, Außenbleuchtungsplanungen mit Nachtschaltsystemen natürlich eines ganz erheblichen Aufwandes bedarf, der zwingend notwendig ist, damit dann bereits bei Baubeginn die Voraussetzungen dafür geschaffen werden können, dass später ein solches Konzept auch durchgeführt werden kann, und dass solche Planung Geld kostet, scheint so mancher Staatsanwalt nicht richtig zu verstehen.

Das mag daran liegen, dass er natürlich beim Bau seines Eigenheims höchstpersönlich selbst diese Planungsarbeiten durchgeführt hat und nach nächtelangen Diskussionen mit der Ehefrau dann ohne Kosten für einen Planer entschieden hat, dass über der Küchenarbeitsplatte doch besser sechs und nicht nur fünf Steckdosen angebracht werden, damit man den Kaffeevollautomaten auch noch plazieren kann.
 

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