11 Mai 2009

Was erlauben sich Justiz?

Eigentlich ein Unding, aber leider nicht unüblich. Leider auch ein Beispiel, mit welcher Gleichgültigkeit die Justiz mit der Freiheit von Menschen umgeht.

Ich treffe bei der Haftprüfung auf eine Richterin, von der ich weiß, dass sie schon als Familienrichterin arbeitete, als ich noch Referendar war, und das ist mehr als 25 Jahre her.

Und diese sonst sehr nette Dame vertritt den Haftrichter und will mir erzählen, dass mein nicht vorbelasteter Mandant mit einer so hohen Freiheitsstrafe rechnen muss, dass unzweifelhaft Fluchtgefahr vorliegt.

Meine Frage danach, ob sie denn wisse, wie die Höchststrafe des vorgeworfenen Deliktes sei, brachte sie in Verlegenheit. Als ich ihr dann erklärt habe, dass sie selbst eine konkrete Strafprognose treffen müsse und dass die Höhe der zu erwartenden Strafe für sich allein als Haftgrund nicht ausreicht, kläffte sie:

"Ach Sie Besserwisser, dann gehen Sie doch in die Beschwerde, ist mir doch egal."

Unabhängig davon, was nun im konkreten Fall zu geschehen hat, ist schon erschreckend, dass zum Teil mit völliger Gleichgültigkeit Personen an die Macht über Freiheit und Haft gelassen werden, die dort ganz sicher nicht hingehören.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

In einer ähnlichen Situation war ich kürzlich auch. Nur sagte dort die Richterin: "Wenn ich Sie ärgern wollte, würde ich Ihren Antrag jetzt verwerfen." Auf meinen Einwand, daß es nicht Ihre Aufgabe sei, mich zu ärgern, sondern eine rechtlich zutreffende Entscheidung zu fällen, verwarf sie den Freilassungsantrag tatsächlich und verwies auf die Beschwerde.

Aber selbstverständlich handeln solche Richter in ungetrübter Übereinstimmung mit ihrem Gewissen und in der festen Überzeugung, daß ihre Entscheidung mit dem Gesetz im Einklang steht. Jede andere Lesart verbietet sich (bzw. der BGH).

 

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