19 November 2012

Die Mischung macht es

Neugierig war der Mandant. Er wollte unbedingt wissen, was ich damit meinte, als ich nach seinem Freispruch sagte: Die Mischung hat gestimmt!

Die Erklärung ist einfach: Wir haben für ihn eine Einlassung vorbereitet, verlesen und dann schriftlich zur Akte gegeben, Fragen hat er nicht beantwortet.

Und die Einlassung war genau die richtige Mischung zwischen Unwiderlegbarem und Unüberprüfbarem.  Das hat der Mandant verstanden, jetzt auch, warum er keine Fragen beantworten sollte.



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18 November 2012

Auch er wusste es nicht


Endlich mal ein Richter, der nicht von sich glaubte, die Weisheit umfassend mit Schaufeln gefressen zu haben.

Wir waren uns einig, dass die Frage der Strafbarkeit u.a. abhängig war von der Lösung eines aus unserer Sicht komplizierten zivilrechtlichen/familienrechtlichen Problems. Wir konnten uns auch gegenseitig bestätigen, dass wir keine Ahnung von der Lösung dieses Problems hatten, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hielt sich vornehm zurück.

Die Einstellung nach § 153 StPO war in diesem Moment eine Lösung, die nicht nur der Mandant gerne als Ideallösung sah.


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17 November 2012

Gut gemeint


Der Staatsanwalt teilte mit, er meine es gut mit meinem Mandanten und werde deshalb "nur" einen Strafbefehl beantragen, damit meinem Mandanten die peinliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

War ein netter Ansatz, gefiel aber weder dem Mandanten noch mir, wir wollten "mehr"!

Die Argumentationskette, die wir der Staatsanwaltschaft dann präsentiert haben, war dann aber wohl so überzeugend, dass nun eine sanktionslose Einstellung nach § 153 StPO erfolgte.

Geht doch, und Dank dafür, dass man offen genug war, sich überzeugen zu lassen. Alles ist gut!



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Gefesselt oder doch frei?


Nun geht es los, auch in Niedersachsen. Die erste Person, die mit einer elektronischen Fußfessel "gesichert" ist.

 Ein Mittel der Führungsaufsicht, rechtlich noch ungeprüft, tatsächlich kaum Erfahrungswerte, Zurückhaltung bei Sinn und Zweck.

Ein etwa 30-jähriger Ex-Häftling ist der erste Träger einer elektronischen Fußfessel in Niedersachsen. Der Mann hatte neben Diebstählen und Betrug auch Sexual- und Gewaltdelikte begangen.
"Die Fußfessel schafft ein Quentchen mehr Sicherheit", sagte Justizminister Bernd Busemann (CDU) unserer Zeitung. Wir sind rechtlich und technisch ordentlich aufgestellt, alle Vorkehrungen sind getroffen", betont Busemann zum ersten Fußfessel-Fall in Niedersachsen.
Dabei hat laut Ministerium noch kein einziges niedersächsisches Gericht das Tragen einer Fußfessel angeordnet. Der Mann war vor rund zwei Wochen nach Niedersachsen gezogen und ist verpflichtet, eine Fußfessel zu tragen. Er steht nach Entlassung aus der Haft unter Führungsaufsicht. In welcher Region Niedersachsens der Betreffende nun lebt, teilt das Land wie andere Einzelheiten nicht mit. Der Mann soll aber Straftaten in mehreren Bundesländern begangen und weitere Prozesse zu erwarten haben. Zuletzt hatte er offenbar in Thüringen gelebt. Er soll auch "mehrfach" gegen Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen haben, heißt es.
Die elektronische Fußfessel sendet den Aufenthaltsort des Trägers an eine Datenzentrale in Hessen. Hält der Träger sich nicht an Auflagen, etwa sich von Kinderspielplätzen oder der Wohnung früherer Opfer fernzuhalten, wird ein Alarm ausgelöst, die Polizei vor Ort wird informiert.
"Die Fußfessel ersetzt keine Sicherungsverwahrung, sondern ist ein zusätzliches Mittel der Führungsaufsicht", betonte Busemann. Der CDU-Politiker räumte aber ein: "Das sind keine Hühner- und Ladendiebe, von ihnen geht ein gewisses Maß an Gefährlichkeit aus."
Zurückhaltend bewertete Andreas Kreutzer, Vorsitzender des Niedersächsischen Richterbundes, die Möglichkeit, die elektronische Fußfessel einzusetzen. "Die elektronische Aufenthaltsüberwachung ist ein recht neues Instrument, und die Hürden zu ihrem Einsatz sind ziemlich hoch", sagte Kreutzer. Zudem gebe es auch in der Justiz offenbar unterschiedliche Auffassungen, inwieweit der hohe Aufwand zusätzliche Sicherheit bringe.
Ein Staatsvertrag der deutschen Bundesländer zum Einsatz der Fußfessel mit einer gemeinsamen Zentrale in Hessen ist Anfang 2012 in Kraft getreten. Bundesweit sind nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums derzeit 26 der Fußfesseln im Einsatz. 

Quelle: Braunschweiger Zeitung 17.11.2012




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16 November 2012

Zaunpfahl

Der Sachverständige war nicht erschienen, er konnte einen anderen Termin nicht absagen, und nun saßen wir im Amtsgericht, der Bußgeldrichter und ich.

Denn, der Mandant war auch nicht erschienen, obwohl sein persönliches Erscheinen angeordnet war. Der Richter meinte, dass er es unfair fände, jetzt den Einspruch zu verwerfen, weil wir ohne Sachverständigen so oder so nicht hätten verhandeln können und gab bekannt, dass er einem jetzt noch gestellten Antrag auf Befreiung von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen stattgeben würde.

Habe ich verstanden, klappte auch. Und dann noch:

"Wissen Sie, welcher Tag heute ist, Herr Rechtsanwalt? Morgen in zwei Jahren hat der Verstoß stattgefunden, übermorgen werde ich das Verfahren wegen der Verjährung wohl einstellen, was dagegen?"

Hatte ich nicht! Und es zeigt sich mal wieder, dass auch bei den geänderten Vorschriften langer Atem oft Erfolge zeigt.

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15 November 2012

In Beton gegossen


Netter Anblick: Streifenwagen im Beton!

Diesen Einsatz werden die Polizisten wohl nicht so schnell vergessen: Frischer Beton wurde den Beamten am Braunschweiger Hauptbahnhof bei einer Verfolgungsfahrt zum Verhängnis.



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03 November 2012

ver.di - Geizkrägen, Rechtsverweigerer?

Rechtsschutz über die Gewerkschaft, da freut sich das Mitglied über die Absicherung.

Aber die Gewerkschaft ist noch schlimmer als manche Rechtsschutzversicherung. Eine Vorschussanforderung wird abgelehnt mit dem irren Argument, mit einer Insolvenz der Gewerkschaft muss nicht gerechnet werden.

Unabhängig davon, dass ich bei solchem Geschäftsgebaren an dieser Aussage persönliche Zweifel habe, habe ich den Herrschaften den Wortlaut des § 9 RVG mitgeteilt, der da lautet:

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern.

Das interessiert die Herrschaften nicht, sie antworten: "Wir sind angewiesen, keine Vorschüsse zu leisten."

Klasse, dann muss jetzt das Mitglied doch persönlich zahlen, es wird sich freuen über die gewerkschaftliche Rundumbetreuung.


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