18 November 2012

Auch er wusste es nicht


Endlich mal ein Richter, der nicht von sich glaubte, die Weisheit umfassend mit Schaufeln gefressen zu haben.

Wir waren uns einig, dass die Frage der Strafbarkeit u.a. abhängig war von der Lösung eines aus unserer Sicht komplizierten zivilrechtlichen/familienrechtlichen Problems. Wir konnten uns auch gegenseitig bestätigen, dass wir keine Ahnung von der Lösung dieses Problems hatten, der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft hielt sich vornehm zurück.

Die Einstellung nach § 153 StPO war in diesem Moment eine Lösung, die nicht nur der Mandant gerne als Ideallösung sah.


DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung
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1 Kommentar:

kj hat gesagt…

Erst die Anklage zulassen oder den Strafbefehl unterzeichnen und dann nicht wissen, ob das ueberhaupt strafbar ist, das geht gar nicht.

 

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