17 November 2012

Gut gemeint


Der Staatsanwalt teilte mit, er meine es gut mit meinem Mandanten und werde deshalb "nur" einen Strafbefehl beantragen, damit meinem Mandanten die peinliche Gerichtsverhandlung erspart bleibt.

War ein netter Ansatz, gefiel aber weder dem Mandanten noch mir, wir wollten "mehr"!

Die Argumentationskette, die wir der Staatsanwaltschaft dann präsentiert haben, war dann aber wohl so überzeugend, dass nun eine sanktionslose Einstellung nach § 153 StPO erfolgte.

Geht doch, und Dank dafür, dass man offen genug war, sich überzeugen zu lassen. Alles ist gut!



DEIN RECHT IST MEIN JOB
STRAFJURIST, bundesweite Strafverteidigung


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